Die Deutsche Anwaltakademie, eine 100%ige Tochtergesellschaft des Deutschen Anwaltvereins, hat seinerzeit sogar vertragsbrüchig während einer laufenden Fortbildungsveranstaltung von 3G auf 2G verschärft, obwohl die Corona-Schutzverordnung NRW nur 3G für Fortbildungen vorsah. Auf Nachfrage an alle Vorstandsmitglieder des Deutschen Anwaltvereins (Stichwort: Anwälte als Organe der Rechtspflege, s. § 1 BRAO) hat sich nur ein BGH-Anwalt gemeldet, der mir mitteilte, dass 2G+ "state of the art" sei.
Ich habe ein Gutachten über die Verfassungsfeindlichkeit von Union, Grünen, SPD, FDP und Die Linke erstellt. Ich stelle es im Folgenden im Volltext zur Verfügung:
2G