JA zu Mutter, JA zum Kind – die Lebensschutzpolitik muss menschenwürdig korrigiert werden
In einem Setzpunkt-Antrag an den Hessischen Landtag fordert die AfD-Fraktion, die Schwangerenkonfliktberatung verfassungskonform auszugestalten, HILFEN FÜR SCHWANGERE FRAUEN STÄRKEN und den SCHUTZ DES UNGEBORENEN LEBENS wirksam zu sichern.
Dazu sagt der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gerhard Bärsch:
„Eine Frau in Not braucht eine Wohnung, unterstützende Betreuung und einen Menschen, der sagt: Du bist nicht allein. Darum ist Lebensschutz für uns Familienpolitik – für ein Hessen, das Ja sagt zur Mutter und Ja zum Kind. Wir fordern daher, dass die Schwangerenkonfliktberatung nur solchen Organisationen anvertraut wird, deren Grundeinstellung den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des ungeborenen Lebens entspricht.
Außerdem fordern wir, dass die Landesregierung jedes Jahr einen Bericht ‚Lebensschutz und Schwangerenberatung in Hessen‘ vorlegt. Darin soll dargelegt werden, inwieweit das staatliche Schutzkonzept in der gesellschaftlichen Wirklichkeit wirkt. Wenn das geforderte Maß an Schutz nicht gewährleistet, ist muss nachgebessert werden.
Artikel 1 unseres Grundgesetzes beginnt mit den Worten: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Da steht nicht: des geborenen Menschen. Und Artikel 2, Absatz 2 sagt: ‚Jeder hat das Recht auf Leben‘. Jeder. Nicht: fast jeder. Zugleich hat die Schwangere Anspruch auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde. Beides gilt und beides gehört zusammen. Wir machen dieses Thema zu unserem Setzpunkt, weil ein verfassungsrechtlich tragfähiges Schutzkonzept, das seit über dreißig Jahren gilt, von der politischen Linken grundsätzlich in Frage gestellt wird.“
V. i. S. d. P.:
@BaerschMdL Gerhard Bärsch, familienpolitischer Sprecher der
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Sehen Sie auch die Rede von Gerhard Bärsch zum Thema, Lebensschutzpolitik , auf unserem YouTube-Kanal:
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