BILD entschuldigt sich bei Jens Spahn, weil ein Foto von ihm mit seinem Baby „in einem privaten Rahmen“ entstanden sei. Artikel gelöscht. Öffentliche Entschuldigung.
Interessant ist, wie BILD in anderen Fällen mit Persönlichkeits- und Opferschutz umgeht:
Yannis, 2 Jahre, Aschaffenburg. BILD zeigte das getötete Kind unverpixelt. Der Presserat rügte das ausdrücklich. Später stellte der Presserat fest, dass BILD-Medien wegen der wiederholten Abbildung desselben Kindes bereits zum dritten Mal gerügt wurden. Ein BILD-Beitrag mit seinem Foto ist weiterhin online. Keine Entschuldigung.
Florian, 31, Hamburg. BILD veröffentlichte Fotos und persönliche Details des erschossenen Unternehmers. Der Presserat rügte die identifizierende und sensationelle Berichterstattung wegen Verletzung des Opferschutzes. Der betreffende BILD-Artikel ist weiterhin abrufbar. Keine Entschuldigung.
Milena, 28, Stadtallendorf. BILD veröffentlichte das Porträt der mit 41 Messerstichen getöteten Frau. Laut Presserat lag offenbar keine Einwilligung der Angehörigen für das Opferfoto vor. Der Artikel samt Porträt ist bis heute online. Keine Entschuldigung.
Sabine, 55, Ibbenbüren. Nach ihrer Tötung durch einen Schüler zeigte BILD ein unverpixeltes Foto der Lehrerin. Der Presserat rügte die Veröffentlichung wegen Verletzung des Opferschutzes. Der Artikel mit ihrem Foto ist weiterhin online. Keine Entschuldigung.
4-Jähriges Opfer in Traunstein. BILD zeigte das konkrete Mehrfamilienhaus, in dem eine Vierjährige getötet worden war. Der Presserat wertete die Veröffentlichung als Verletzung des Schutzes des privaten Aufenthaltsortes. Der betreffende Artikel mit dem Hausfoto ist weiterhin online. Keine Entschuldigung.
Und bei Jens Spahn?
Ein Urlaubsfoto mit seinem Baby reicht für Löschung und öffentliche Entschuldigung.
Bei einem getöteten Zweijährigen, einer erstochenen Mutter, einer ermordeten Lehrerin oder anderen Gewaltopfern bleiben gerügte Beiträge teilweise weiter online.
BILD weiß also sehr wohl, was Privatsphäre bedeutet.
Die interessantere Frage ist offenbar: Wessen Privatsphäre?
Besonders stark finde ich Yannis Fall: Der Presserat spricht inzwischen von drei Rügen wegen der wiederholten Abbildung desselben zweijährigen Kindes.
Übrigens: Allein 2026 wurde BILD am Sonntag vom Deutschen Presserat bereits 18-mal gerügt. 2025 waren es insgesamt 38 Rügen.