Französische Zustände: Wann immer Muslime oder migrantische Communities in Deutschland öffentlich ihre Interessen artikulieren oder ihren Unmut äußern, wird das Menetekel brennender Barrikaden in den Pariser Banlieues an die Wand gemalt.
Hier wird immer wieder eine Kausalität zwischen islamischer Sichtbarkeit und urbaner Eruption erzeugt. Wer jedoch die Geschichte dieser Straßenschlachten und das unerbittliche Verhältnis zwischen den dortigen Sicherheitskräften und der Bevölkerung verstehen will, darf nicht erst bei den jüngsten Unruhen ansetzen. Die Wurzeln dieser Gewalt liegen tiefer - in einer Wunde, die am 17. Oktober 1961 in Paris geschlagen wurde.
An jenem Herbstabend demonstrierten rund 30.000 Algerier friedlich in der französischen Hauptstadt. Sie protestierten gegen eine diskriminierende, explizit auf sie zugeschnittene nächtliche Ausgangssperre und gegen die koloniale Unterdrückung in ihrer Heimat. Die Antwort des französischen Staates, koordiniert vom damaligen Pariser Polizeipräfekten Maurice Papon, war von einer entfesselten Brutalität geprägt. Sicherheitskräfte schossen wahllos in die unbewaffnete Menge, knüppelten Menschen nieder und warfen Verletzte wie Tote in die Seine, wo viele von ihnen ertranken. Das Resultat war ein Staatsverbrechen, dass über 200 Menschenleben forderte und das von offizieller Seite über Jahrzehnte hinweg geleugnet, vertuscht und totgeschwiegen wurde.
Dieses Massaker von Paris ist der Urtext, auf dem das kollektive Bewusstsein von Menschen aus den Maghreb-Staaten in Frankreich bis heute fußt.
Das Trauma dieser Nacht implantierte ein generationenübergreifendes Misstrauen gegenüber den Institutionen der Republik. In den Augen vieler Bewohner der Banlieues operiert die zeitgenössische Polizei nicht als neutraler Garant öffentlicher Ordnung, sondern als Fortsetzung einer kolonialen Besatzungsmacht.
Jede Eskalation auf den Straßen von Paris, Lyon oder Marseille trägt somit den ungesprochenen Subtext in sich: Wir werden uns ein zweites Massaker nicht bieten lassen. Die Gewalt auf den Straßen ist hierbei oft der verzweifelte, wenn auch destruktive Versuch, sich einer Staatsgewalt entgegenzustellen, deren Legitimität in den Augen der Marginalisierten durch Blut und Schweigen verwirkt wurde.
Überträgt man diese Dynamik auf die Bundesrepublik, bricht die Analogie der „französischen Zustände“ in sich zusammen. Deutschlands Kolonialgeschichte prägt das Verhältnis zu den Migranten kaum.
Die Einwanderungsgeschichte der Bundesrepublik - maßgeblich geprägt durch die Arbeitsmigration der Nachkriegsjahrzehnte verlief unter Vorzeichen. Es existiert kein historisches Äquivalent zum 17. Oktober 1961, kein Trauma eines im kollektiven Gedächtnis verankerten Staatsverbrechens dieser Dimension gegenüber einer Minderheit.
Gewiss ist das Verhältnis zwischen Sicherheitskräften und muslimischen oder migrantischen Demonstranten in Deutschland nicht frei von Konflikten. Diskussionen um institutionellen Rassismus oder die Durchsetzung der Staatsräson - durch restriktive Versammlungsverbote und Auflagen - führen auch hierzulande zu spürbaren Spannungen. Doch diese Reibungen bewegen sich innerhalb eines tragbaren Aushandlungsprozesses. Sie sind geprägt von einer wechselseitigen Erwartungshaltung an den Rechtsstaat, nicht von jener existenziellen, unversöhnlichen Feindseligkeit, die den französischen Vorstädten immanent ist. Die deutsche Polizei wird kritisiert, hinterfragt und bisweilen herausgefordert; aber sie wird im Kern kaum als kolonialer Aggressor wahrgenommen.
Der permanente Verweis auf „Zustände wie in Frankreich“ erweist sich vor diesem Hintergrund als verfehlt und politisch instrumentalisiert. Er verkürzt komplexe, historisch gewachsene Traumata auf ein scheinbar kultur- oder religionsimmanentes Problem. Indem spezifischen französischen Ursachen ausblendet, schürt sie unbegründete Ängste in der Mehrheitsgesellschaft. Diese künstlich erzeugte Furcht vor dem Kontrollverlust dient letztlich dazu, restriktive politische Entscheidungen, eine Kriminalisierung legitimer Interessenpolitik und eine präventive Härte des Staates zu legitimieren.