Michael Kretschmer fordert eine Klarnamenpflicht für soziale Medien, um gezielt gegen Hass und Hetze anzugehen.
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Replying to @ElliotStabler92
Der Klarnamenpflicht hat der BGH schon lange einen Riegel vorgeschoben, da diese die Meinungsfreiheit beeinträchtigen würde, und somit grundgesetzwidrig ist.

Feb 13, 2024 · 7:46 AM UTC

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Das Grundrecht schützt nicht nur den Inhalt einer Aussage, sondern auch die Umstände der Äußerung. Das BVerfG hat festgestellt, dass die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Meinungsbildung erheblich gemindert wäre, wenn man gezwungen wäre, sich stets namentlich zu bekennen.
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Replying to @ElliotStabler92
Auch in jüngster Vergangenheit noch einmal bestätigt.
"Zum Schutz des Rechts der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung ist es daher geboten, dass der Nutzer im Netzwerk nicht gezwungen wird, unter Klarnamen zu agieren.", sagt zumindest der BGH (Urt. v. 27.01.2022, Az.: III ZR 3/21).
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Das Grundgesetz ist lediglich eine Ansammlung von Privilegien, die nach Bedarf ausgesetzt werden. Hat Corona eindrücklich gezeigt.
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Nun wäre der #BGH nicht die letzte Instanz - allerdings hat auch das entscheidendere #BVerfG schon deutlich gemacht, daß anonyme Äußerungen Teil der #Meinungsfreiheit sei.
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