Die Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der AfD zeigt die typische „Karriere“ eines Straftäters auf, der als Asylbewerber ins Land kam und irgendwann von der Straße geholt wird, indem man ihn in eine forensisch-psychiatrische Klinik einweist.
Im Juni griff im Stadtgebiet von Köln ein 22-jähriger Syrer mehrere Menschen anlasslos an. Zuerst soll er an einer Haltestelle auf einen Mann eingeschlagen haben und dann versucht haben, ihn auf die Gleise zu ziehen. Mutige Passanten halfen dem Opfer und verhinderten dadurch Schlimmeres.
Der 22-Jährige stieg dann in eine Straßenbahn Richtung Hauptbahnhof ein. Noch in der Bahn soll er zwei Personen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Im Bahnhof soll er dann in einer Systemgastronomie auf einen 47-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Auch als Bundespolizisten dazukamen, soll er weiter auf den mittlerweile auf dem Boden liegenden Mann eingeschlagen haben. Bei der Festnahme stellte sich heraus, dass er unter Drogeneinfluss stand und mehrfach wegen Gewaltdelikten polizeilich aufgefallen war.
In Folge ordnete man die einstweilige Unterbringung in eine forensisch-psychiatrische Klinik an. Man geht also davon aus, dass er die Angriffe gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.
Soweit so schlecht. Die Antwort der Landesregierung NRW deckt nun auf, dass der Tatverdächtige unzählige Male wegen Straftaten in Erscheinung getreten ist. Das liest sich so:
• in fünf Fällen wegen Diebstahls
• in einem Fall wegen Hehlerei
• in einem Fall wegen Raubes
• in einem Fall wegen Beleidigung
• in drei Fällen wegen Bedrohung
• in elf Fällen wegen Körperverletzung
• in dreizehn Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
• in elf Fällen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
• in einem Fall wegen Vergewaltigung
• in einem Fall wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
• in zwei Fällen wegen Sachbeschädigung
• in zwei Fällen wegen Betruges
Aber, und das ist typisch für solche Kandidaten: Er ist nicht vorbestraft!
Sein Führungszeugnis weist keine Vorstrafen aus. Lediglich im Bundeszentralregister gibt es Einträge wegen Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht. Das trotz dreizehn Fälle wegen gefährlicher Körperverletzung und elf Fälle wegen Körperverletzung.
Jetzt sitzt der Syrer also auf unser aller Kosten in einer Klinik und wartet dort – betüdelt von Therapeuten und Sozialarbeitern – auf seinen Prozess wo er aller Wahrscheinlichkeit nach auch keine Strafe zu erwarten hat, weil schuldunfähig. Abschiebung ist natürlich auch kein Thema.
Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit antwortete die Landesregierung übrigens folgendermaßen:
„Ausweislich des in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Berichts besitzt der Beschuldigte – soweit bekannt – die syrische Staatsangehörigkeit“, was ein Anzeichen dafür ist, dass die Identität wohl auch nicht gesichert nachgewiesen ist.
Die „Lebensläufe“ der schlimmsten Gewaltverbrecher, die als Asylbewerber ins Land kamen, hier dann mordeten und anschließend wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurden, lesen sich fast alle in ähnlicher Form.
Quelle: Drucksache 18/21465