Mike Matthew retweeted
Replying to @Passwortvergess
2
1
15
514
Mike Matthew retweeted
Replying to @JulianAssange
69
568
8,282
250,456
👇 Nehmt das, deutsche Hofberichterstatter!
Italian journalist Oriana Fallaci removing her chador during her tense 1979 interview with Ayatollah Ruhollah Khomeini in Qom, Iran... In October 1979, Italian journalist Oriana Fallaci traveled to Qom, Iran, to interview the Islamic Revolution's supreme leader. To get inside the room, Fallaci was forced to cover herself from head to toe in a heavy black chador, leaving only her face visible. The conversation inside the room was tense from the very start. Fallaci did not hold back her questions. She pushed the Ayatollah on political executions, the sudden shutdown of independent newspapers, and the sharp loss of rights for Iranian women under the new regime. When she asked about the forced wearing of the veil, Khomeini dismissed her concerns and claimed the garment was meant to protect young and respectable women. He then added, "If you do not like the Islamic dress, you are not obliged to wear it." Fallaci took his words literally and replied, "Thank you, Mr. Imam. Since you tell me so, I am taking it off right now." With a quick move, she pulled the chador off her head, leaving her hair completely exposed right in front of the Supreme Leader. Khomeini was furious. He stood up without saying another word and walked out of the room. The room fell silent, and the interview was abruptly stopped. However, Fallaci refused to leave Iran until he returned a day later to finish the conversation. This confrontation became legendary in the history of journalism. It showed a reporter refusing to bow down to authority, even in one of the most dangerous settings imaginable. Fallaci proved that real journalism requires standing up to power, asking hard questions, and refusing to be silenced by fear or tradition. When journalists trade raw courage for easy access and comfortable silence, we lose one of our strongest shields against tyranny. In an era where true courage in reporting feels rare, her brave stand reminds us that honest journalism still has the power to light up the dark, giving a voice to the voiceless and inspiring future generations to speak truth without fear. #archaeohistories
1
242
Zur Zeit die einzige Chance, ideologische Grabenkämpfe und Machtstrukturen von oben nach unten aufzulösen. Aktiv gestalten anstatt verwaltet werden.
„Das Tabu der Losdemokratie sollte endlich fallen. Die Diskussion über die zufällig bestimmte Politikerin und den zufällig bestimmten Politiker muss beginnen – und das Los den Weg zurück in die politische Praxis finden. Mag darin ein neues Ideal liegen. Die Alternative ist ein Weiter-so: mit Lagerkämpfen, Feindbildern, Machtkonzentration und der Delegitimierung unliebsamer Wahlergebnisse. Zu diesem Weiter-so gehört auch die wachsende Zustimmung zu autokratisch gesinnten politischen Kräften – die sich ihrerseits als Parteien organisieren. Es ist an der Zeit, das Los ernst zu nehmen und nicht länger als abwegige Alternative abzutun.“ Losdemokratie kann jetzt erstmalig gewählt werden: am Sonntag, den 20. September zur Wahl in Berlin! Damit gehen wir den ersten Schritt, raus aus der dysfunktionalen Parteienpolitik hin zur echten Demokratie wie die Griechen sie erfanden. Unser langfristiges Ziel: Losdemokratie in Form von gelosten Bürgerräten in der deutschen Verfassung verankern. Sobald die Losdemokratiepartei diesen einzigen Programmpunkt erreicht hat, löst sie sich auf. 👉 losdemokratie.de/docs nzz.ch/feuilleton/zeitgesche…
1
6
70
Coole Braut, zwar nicht mein Beuteschema, aber mit der würde ich mal gerne ein Fencheltee trinken gehen. 😀
Ui, das ist heftig! Die griechische Europaabgeordnete MdEP Aphroditi Latinopoulou ging auf die „Verdienste“ von v. d. Leyen ein. „Frau von der Leyen, es gibt keine größere Rassistin gegenüber Europäern als Sie, und dafür gibt es Beweise. Sie haben uns mit illegalen Migranten überschwemmt, uns mit Steuern und Bürokratie erdrückt. Sie haben unsere Landwirte, Viehzüchter und Fischer ruiniert. Sie schließen europäische Fabriken, und Hunderttausende von Arbeitsplätzen gehen verloren. Sie haben die traditionelle Familie zerstört. Sie zwingen uns die „Woke“-Agenda, den grünen Wahnsinn und die Islamisierung Europas auf. Auf unsere Kosten versorgen Sie Millionen illegaler Migranten, die unsere Stadtteile zerstören, plündern, belästigen, morden – und am Ende stellen Sie ihnen sogar Ausweise aus, damit sie wählen können. Dafür haben Sie uns aber Papierstrohhalme, festgeklebte Verschlusskappen und Gay-Prides beschert. Sie sind nicht nur Merkels beste Schülerin. Sie haben sie übertroffen, Frau von der Leyen. Sie stecken tief in Skandalen und Korruptionsvorwürfen: PfizerGate, verschwundene Nachrichten und die Verweigerung von Kontrollen. Und all das – ohne die Zustimmung der europäischen Bürger.“
2
15
Mike Matthew retweeted
Parteien aus der Politik verbannen - Bürger in geloste Volksversammlungen bringen. Deshalb Losdemokratie.de
Alle rufen sie nach der „Zivilgesellschaft“. Was gemeint ist: NGOs; Vereine und Initiativen deren Vorstände von Parteigängern und ihren Funktionären besetzt werden. Deren „politische Unabhängigkeit“ äußert sich in „Demokratiefesten“ auf denen selbige das Parteienvorfeld einladen.
3
9
125
* Ohne Worte * 🇺🇸
Paul Simon pays tribute to 9/11 by performing "The Sound Of Silence". A native New Yorker, you can see the deep emotion in Paul's face as he sings. Heartbreaking.
1
22
Auch wenn Sachsen-Anhalt gerade unheimlich up to date ist. Hier sieht man mal, wie sagenhaft dilettantisch unsere Behörden unterwegs sind.
TL;DR: Berlin hat seit dem letzten Lagebericht erstmals eine zentrale Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen geschaffen und beginnt, konkrete Gruppen von Betroffenen und die möglicherweise abgeflossenen Daten öffentlich zu benennen. Gleichzeitig bestätigen neue Fachanalysen das Bild einer historisch gewachsenen, nur teilweise zentralisierten Sicherheitsarchitektur; der Streit um CrowdStrike ist in Lichtenberg weitgehend beigelegt, in Steglitz-Zehlendorf bestehen technische Vorbehalte fort. Neue Hinweise auf höher eingestufte militärische Geheimnisse gibt es bislang nicht – das unmittelbarste Risiko verschiebt sich damit zunehmend auf Identitätsmissbrauch, hochgradig personalisiertes Phishing und die strukturelle Aufarbeitung der Berliner IT. Berlin richtet endlich eine zentrale Anlaufstelle ein Die auffälligste Veränderung seit dem 8. September betrifft den Umgang mit den Betroffenen. Was zu Beginn der Woche lediglich angekündigt war, wurde am 10. September tatsächlich eingerichtet. Unter berlin.de/cyberangriff gibt es nun eine zentrale Informationsseite. Allgemeine Fragen können an Cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de geschickt werden. Für die beiden besonders betroffenen Senatsverwaltungen existieren zusätzlich eigene Adressen für Datenschutzanliegen. Damit ist eine wesentliche Lücke geschlossen, die in den ersten Wochen des Vorfalls deutlich sichtbar war. Allerdings handelt es sich bislang im Wesentlichen um ein E-Mail- und Informationsangebot. Eine spezielle Telefonhotline wurde nicht eingerichtet. Im Gegenteil: Berlin bittet ausdrücklich darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen und die E-Mail-Adresse als primären Kontaktweg zu benutzen. Auch die vorhandene Behördennummer 115 oder der Berliner KI-Chat werden bislang nicht als besondere Incident-Kanäle ausgewiesen. Das ist also ein Fortschritt – aber noch kein umfassendes Incident-Support-Center. Erstmals werden konkrete Betroffenengruppen genannt Wesentlich interessanter ist eine neue Informationsseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 10. September. Dort werden mittlerweile konkrete Personengruppen als betroffen eingestuft. Dazu gehören insbesondere Bewerberinnen und Bewerber sowie ehemalige Beschäftigte der Senatsverwaltung. Bei Bewerbern könnten unter anderem Namen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Lebensläufe, Zeugnisse, berufliche Qualifikationen, Auswahlvermerke sowie Kommunikation aus dem Bewerbungsverfahren betroffen sein. Besonders problematisch: Die Verwaltung nennt ausdrücklich auch Gesundheitsdaten, etwa Angaben über Schwerbehinderungen. Bei ehemaligen Beschäftigten wird die Liste noch umfangreicher. Dort können nach Angaben der Verwaltung neben Adress- und Kontaktdaten auch Leistungsbeurteilungen, Personalunterlagen, Gesundheitsdaten und Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen, Informationen zur Konfessionszugehörigkeit, persönliche Laufwerksinhalte, E-Mail-Postfächer und dienstliche Vorgänge betroffen sein. Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber den bisherigen allgemeinen Formulierungen „personenbezogene Daten könnten betroffen sein“. Jetzt wissen wir erstmals, welche Tiefe diese personenbezogenen Daten teilweise besitzen können. Das Social-Engineering-Risiko wird ausdrücklich anerkannt Interessant ist, dass Berlin inzwischen selbst sehr konkret vor einer Gefahr warnt, die bisher eher von Sicherheitsexperten hervorgehoben wurde. Mit den gestohlenen Bewerbungs- oder Beschäftigtendaten könnten Angreifer Personen kontaktieren und dabei Details aus Lebenslauf, früherer Tätigkeit oder Bewerbungsverfahren verwenden, um eine persönliche oder dienstliche Beziehung glaubwürdig vorzutäuschen. Die Verwaltung warnt sogar ausdrücklich vor gefälschten, scheinbar individuell passenden Stellenangeboten. Das ist wichtig. Wir reden damit nicht mehr über klassisches Phishing nach dem Muster: „Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden.“ Sondern potenziell über Nachrichten wie: „Wir beziehen uns auf Ihre damalige Bewerbung auf Stelle X bei Abteilung Y. Bitte bestätigen Sie zur abschließenden Bearbeitung Ihre Bankverbindung.“ Genau solche Angriffe werden durch einen Datensatz dieser Qualität gefährlich. Die Information selbst liefert dem Angreifer die Glaubwürdigkeit. Banken, Passwörter und Identitätsmissbrauch Berlin empfiehlt ehemaligen Beschäftigten nun ausdrücklich, Kontobewegungen zu überwachen, unberechtigte Abbuchungen sofort bei der Bank zu melden, Karten gegebenenfalls über 116 116 sperren zu lassen und gespeicherte Passwörter zu ändern. Außerdem wird zur Verwendung eines Passwort-Managers geraten. Bei Hinweisen auf Betrug oder Identitätsmissbrauch sollen Betroffene Anzeige bei der Internetwache beziehungsweise einer Polizeidienststelle erstatten und Vorfälle inklusive E-Mails, Screenshots, Zeitpunkten und eigener Maßnahmen dokumentieren. Das ist inzwischen erheblich konkreter als die ersten Hinweise des Senats. Was weiterhin fehlt, sind jedoch aktive Schutzleistungen wie ein organisiertes Identitätsmonitoring, Bonitätsüberwachung, eine zentrale Zusammenarbeit mit Banken oder Auskunfteien oder ein technischer Dienst, über den Betroffene prüfen könnten, welche Daten von ihnen tatsächlich veröffentlicht wurden. Datenschutzrechtlich eine interessante Entwicklung Die SenMVKU geht bei bestimmten identifizierten Gruppen inzwischen noch einen Schritt weiter. Sie erklärt ausdrücklich, dass die öffentliche Information auf ihrer Webseite der Erfüllung der Benachrichtigungspflicht nach Art. 34 Abs. 3 lit. c DSGVO dient. Eine zusätzliche individuelle Benachrichtigung soll nur dann erfolgen, wenn eine darüber hinausgehende konkrete Betroffenheit festgestellt wird. Das ist juristisch und politisch interessant. Berlin bewegt sich damit offenbar teilweise von der ursprünglich angekündigten individuellen Benachrichtigung zu einer gruppenbezogenen öffentlichen Benachrichtigung. Ob dieses Vorgehen angesichts der Art und Sensibilität der jeweiligen Daten in allen Fällen ausreicht, dürfte noch Gegenstand datenschutzrechtlicher Diskussionen werden. CrowdStrike: Lichtenberg lenkt ein Beim Streit um CrowdStrike hat sich die Situation seit unserem letzten Bericht verändert. Nach Intervention des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner hat Lichtenberg seinen Widerstand zumindest weitgehend aufgegeben und erlaubt den Einsatz der vom Senat gewünschten Forensiklösung. Zuvor hatte der Senat sogar mit einer technischen Isolation des Bezirks gedroht. Damit ist der spektakulärste Teil des Konflikts zunächst beendet. Vollständig gelöst ist das zugrunde liegende Problem allerdings nicht. In Steglitz-Zehlendorf gibt es weiterhin Vorbehalte, dort offenbar vor allem aus technischen beziehungsweise Kompatibilitätsgründen. Der zuständige Bezirksstadtrat argumentiert zudem, dass dezentrale IT auch Vorteile hinsichtlich der Ausfallsicherheit haben könne, fordert aber zugleich gemeinsame verbindliche technische Sicherheitsstandards. Genau darin steckt eine der zentralen Architekturfragen des gesamten Vorfalls: Dezentralität ist nicht automatisch unsicher. Unterschiedliche Sicherheitsstandards und fehlende zentrale Sichtbarkeit sind es. Die Fachwelt wird inzwischen deutlich Der Ton in den IT-Fachmedien hat sich ebenfalls verschärft. Heise Security veröffentlichte am 9. September eine Analyse unter der bemerkenswert eindeutigen Überschrift „Auf Lücke gespielt: Was in Berlin den Rhysida-Angriff begünstigte“. Die Kernaussage: Über Jahrzehnte gewachsene und nur halbherzig modernisierte IT-Strukturen hätten den Angreifern in die Hände gespielt. Tagesspiegel Background legt am 10. September mit mehreren technischen Analysen nach. Besonders untersucht werden die jahrelang schleppende Migration zum zentralen Dienstleister ITDZ, eine daraus entstandene „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ der Berliner Landes-IT, der konkrete Angriffspfad sowie fehlende beziehungsweise unzureichende sichere Netze für bestimmte Schutzanforderungen. Das passt bemerkenswert genau zu dem Bild, das BSI-Präsidentin Claudia Plattner bereits im Ausschuss beschrieben hatte. Der Phishing- beziehungsweise TerminalFix-Angriff ermöglichte den Initial Access. Danach folgte die für solche Angriffe typische laterale Bewegung durch das Netzwerk. Das eigentliche strukturelle Problem liegt damit weiterhin bei Dingen wie Netzsegmentierung, Identity and Access Management, Zero Trust, Detection und zentraler Telemetrie. Vom „Mitarbeiter hat geklickt“ bleibt immer weniger übrig Die Fachanalyse entwickelt sich damit inzwischen ziemlich eindeutig weg von der anfänglichen öffentlichen Verkürzung. Ja: Ein Mitarbeiter hat offenbar den ersten Zugang ermöglicht. Aber praktisch niemand aus der Fachwelt betrachtet diesen Klick inzwischen als ausreichende Erklärung für den Gesamtschaden. Der Security-Anbieter Axians beschreibt als zentrale Lehren unter anderem fehlende beziehungsweise unzureichende Angriffserkennung, Egress-Monitoring, Credential-Sicherheit und Segmentierung. Ein separates Threat-Advisory zum Angriff empfiehlt unter anderem MFA für externe Zugänge, PowerShell-Logging, Volumenalarme am Internet-Uplink, Trennung von Managementnetzen, automatisierte Suche nach Klartext-Passwörtern sowie eingeschränkte PowerShell-Ausführung für Standardbenutzer. Das entspricht genau der inzwischen bekannten Angriffskette. Ein Mitarbeiter kann den ersten Fehler machen. Dass dieser Fehler anschließend Millionen Dateien und mehrere Terabyte Daten gefährden kann, ist eine Architektur- und Governance-Frage. Politisch nimmt der Druck zu Auch politisch bewegt sich die Angelegenheit weiter. Die Opposition bezeichnet den Vorgang inzwischen offen als IT-Katastrophe und fordert unter anderem eine schnellere Zentralisierung, eine grundlegende Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur sowie teilweise einen Untersuchungsausschuss. Nach aktuellen Berichten soll eine Expertengruppe bis zum 1. Oktober Vorschläge für eine neue IT-Architektur vorlegen. Regierender Bürgermeister Wegner erklärte gleichzeitig, man werde mit zusätzlichen Maßnahmen nicht bis zur Bildung einer neuen Regierung nach der Wahl warten und die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellen. Damit hat sich die politische Position ebenfalls verändert. Zu Beginn dominierte die Darstellung eines schweren externen Cyberangriffs. Inzwischen wird offen über strukturelle Defizite der eigenen IT gesprochen. Staatssicherheit: bislang keine neue Eskalation Bei der staatssicherheitlichen Dimension gibt es seit dem letzten Bericht keine wesentliche neue Eskalation. Der Senat bleibt bei der Aussage, dass bislang keine Daten gefunden wurden, die unmittelbar die militärische Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gefährden. Höher eingestufte Verschlusssachen sollen in den betroffenen Systemen grundsätzlich nicht digital vorhanden gewesen sein. Gleichzeitig ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Informationen über kritische Infrastruktur betroffen sind. Die saubere Formulierung lautet deshalb weiterhin: Keine bestätigte unmittelbare militärische Gefährdung – aber weiterhin potentiell nachrichtendienstlich oder für Sabotage interessante Informationen. Diese beiden Aussagen widersprechen sich nicht. Was die Foren sagen – und was davon belastbar ist In Security- und Datenschutzforen entstehen bislang keine neuen belastbaren technischen Erkenntnisse. Interessant ist aber, worüber diskutiert wird. Ein großes Thema ist die Frage, ob Privatpersonen die geleakten Daten überhaupt herunterladen beziehungsweise durchsuchen dürfen. Die Diskussion ist juristisch widersprüchlich und sollte keinesfalls als Rechtsberatung verstanden werden. Der zweite Schwerpunkt ist Identitätsmissbrauch und hochgradig personalisiertes Phishing. Genau diese Sorge wird inzwischen durch die offiziellen Berliner Warnungen bestätigt. Der dritte Diskussionspunkt ist CrowdStrike. Dort prallen zwei Security-Perspektiven aufeinander: zentralisierte Detection und einheitliche Forensik auf der einen Seite, Datenschutz, technologische Abhängigkeit von einem US-Anbieter und digitale Souveränität auf der anderen. Diese Diskussion hält auch nach dem Einlenken Lichtenbergs an. Die Foren liefern damit momentan weniger neue Fakten als vielmehr einen guten Hinweis darauf, wo sich die Folgedebatte hinbewegt. Aktuelle Gesamtbewertung Seit dem letzten Bericht hat Berlin sichtbar reagiert. Die Bürgerkommunikation ist deutlich besser geworden. Es gibt erstmals zentrale Ansprechpartner, konkrete Betroffenengruppen werden identifiziert und die Schutzempfehlungen werden spezifischer. Das ist positiv. Gleichzeitig zeigt gerade die neue Veröffentlichung zu Bewerbern und ehemaligen Beschäftigten, wie tief der Vorfall tatsächlich reicht. Gesundheitsdaten, Schwerbehinderteninformationen, Lebensläufe, Auswahlentscheidungen, persönliche Laufwerke und E-Mail-Inhalte sind ausgezeichnetes Material für Identitätsmissbrauch und Social Engineering. Technisch ist inzwischen außerdem bemerkenswert, wie stark sich das öffentliche Lagebild verändert hat. Am Anfang stand: Ein hochprofessioneller Hackerangriff. Dann: Ein Mitarbeiter klickte auf Phishing. Inzwischen lautet die wesentlich wichtigere Erkenntnis: Ein erfolgreicher Initial Access traf auf eine historisch gewachsene Infrastruktur, in der die Schutzmechanismen hinter dem ersten Zugang offenbar nicht ausreichten, um den Blast Radius rechtzeitig zu begrenzen. Der wirklich neue Schwerpunkt des Berlin-Hacks liegt daher nicht mehr beim Angriff selbst. Er liegt jetzt bei zwei Fragen: Wie schützt Berlin die Menschen, deren Daten bereits draußen sind? Und: Welche strukturellen Entscheidungen haben dafür gesorgt, dass ein einzelner erfolgreicher Angriff überhaupt diese Dimension erreichen konnte? Genau an diesen beiden Punkten wird sich die weitere Aufarbeitung entscheiden. (Bild mit KI generiert)
2
39
Mike Matthew retweeted
Sie wussten es. Sie schrieben es auf. Sie taten es trotzdem. Die Bombe ist nun geplatzt Die freigegebenen BfArM-Akten zeigen: Deutschland hat die Grundrechte von 83 Millionen Menschen an ein Laborsignal gekoppelt, dessen Aussagekraft die eigene Zulassungsbehörde nie prüfen konnte. Das war kein Betriebsunfall. Es war bewusst und gewollt gewählte Systemarchitektur. Am 19. November 2021 segnete das Bundesverfassungsgericht die „Bundesnotbremse“ ab: Ausgangssperren, Kontaktverbote, Schulschließungen, Ladenschließungen – automatisch ausgelöst durch eine einzige Zahl, die Sieben-Tage-Inzidenz. Am selben Tag schrieb eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer internen E-Mail einen Satz, den das Gericht nie zu sehen bekam: „wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR.“ [BfArM-Akten T1, S. 346; 19.11.2021] Der erste Satz schob das Land in einen Lockdown und in alle Zwangsmaßnahmen, während die verantwortliche Bundesbehörde im zweiten nachgeschobenen Satz wusste, dass es überhaupt keine Evidenz für die Tauglichkeit der Grundlage aller Maßnahmen - den PC - Test - gab. I. Die Akten liegen nun auf dem Tisch und es sollte in allen Nachrichtensendern eigentlich heute knallen Seit wenigen Tagen sind sie öffentlich: die nach dem Informationsfreiheitsgesetz freigegebenen Akten des BfArM-Fachgebiets 93 („COVID“) – fünf Konvolute mit Berichten, Vermerken und dem E-Mail-Verkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium. Es sind keine Papiere von Kritikern. Es sind die eigenen Worte der Behörde. Und diese Worte bestätigen, Punkt für Punkt, was Prof. Dr. Ulrike Kämmerer in ihrem Gutachten zur RT-qPCR (Stand 01.01.2023) seit Jahren als methodische Kritik formuliert hat: kein Referenzstandard, keine vergleichbaren Ct-Werte, keine belastbaren Daten für ganze Gerätekategorien, Testkits „nur für Forschungszwecke“ in der Regelversorgung, Ringversuche ohne Verbindlichkeit. Jahrelang hieß es: Verschwörungstheorie. Jetzt ist die Gewißheit da und verfügt über ein Aktenzeichen - sie wussten alle, dass die Evidenz für den Test fehlt. II. Was schiefging, erstens: Ein Test ohne Maßstab Anfang April 2020 erteilte das BfArM die ersten Sonderzulassungen für SARS-CoV-2-PCR-Tests (Qiagen, Cepheid) nach § 11 Abs. 1 MPG. Im Lagebild für das Kanzleramt vom 6. April 2020 meldet die Behörde: 76 Corona-Tests angezeigt, davon 38 auf RNA/DNA, zwei Sonderzulassungen beschieden, drei weitere Anträge in Bearbeitung [BER, S. 933]. Womit hat die Behörde geprüft? Sie sagt es selbst. Am 12. Februar 2021 – zehn Monate später – formuliert das BfArM in einem eigenen Entwurf: „(1) Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard für SARS-CoV-RNA oder für SARS-CoV-2 Antigen verfügbar. (2) Ct-Werte von PCR-Systemen bieten zwar Anhaltspunkte für die zugrundeliegende Viruskonzentration, sind aber zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar …“ [BfArM-Akten T2, S. 431; 12.02.2021] Kein Standard. Keine Vergleichbarkeit. Aber im Blindflug Sonderzulassungen. Der internationale WHO-Standard für SARS-CoV-2-RNA (NIBSC 20/146) wurde erst im Dezember 2020 etabliert. Zur verbindlichen Referenz für die Leistungsbewertung von PCR-Tests in der EU machte ihn erst die Leitlinie MDCG 2021-21 – im August 2021, sechzehn Monate nach den ersten Sonderzulassungen [T1, S. 8–20]. Und selbst diese Leitlinie legt für PCR-Tests keine prozentuale Mindest-Sensitivität und keine Mindest-Spezifität fest. Für Antigentests tut sie das (über 80 Prozent Sensitivität, über 98 Prozent Spezifität), für Antikörpertests ebenfalls (mindestens 90 bzw. über 99 Prozent). Für den „Goldstandard“ selbst: nichts. Wer Goldstandard ist, wird nicht gemessen. Die Bescheide der Sonderzulassungen? Nicht veröffentlicht. Im Protokoll einer Bund-Länder-Besprechung hält das BfArM fest, dass „nur die Sonderzulassungen, nicht aber die Sonderzulassungsbescheide“ veröffentlicht werden – und schlägt vor, sie den Landesbehörden auf einer geschützten Website zugänglich zu machen [T2, S. 328]. Selbst die Länder, die auf Basis dieser Tests Quarantänen verhängten, bekamen die Bescheide nur hinter Zugangsschranke. Dennoch wussten sie damit, dass sie Maßnahmen auf einer Grundlage verhängten, die keinerlei Evidenzwert besaß. Das sollten möglicherweise nicht alle wissen, weshalb die Sonderzulassungsbescheide vermutlich auch so gut wie keiner sah. In den fünf freigegebenen Konvoluten findet sich zu keinem einzigen sonderzugelassenen PCR-Test ein Bewertungsbericht, ein Bescheid im Volltext oder ein konkreter Sensitivitäts- oder Spezifitätswert. Für 38 angezeigte RNA/DNA-Tests: keine Marktüberwachungsauswertung, kein Post-Market-Bericht eines Herstellers. Dafür anderes. Das weltweit am meisten ausgelieferte Testkit (TIB Molbiol) trug im Beipackzettel den Vermerk „Not tested for use in diagnostic procedures“ – was so viel heißt, dass es nicht für Diagnoseverfahren getestet worden war. Dieser Test lief über Großautomaten millionenfach in der deutschen Regelversorgung [Kämmerer-Gutachten, S. 34–35]. Ein Hersteller fragte das BfArM ausdrücklich, ob er seinen Test „unter RUO“ – Research Use Only – vertreiben dürfe, bevor die Leistungsbewertung abgeschlossen sei, um ihn schnell verfügbar zu machen [V93, S. 14, 64]. Ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin schrieb der Behörde, ohne Ringversuchsergebnisse und Vergleichsstudien „wäre es nach meiner Einschätzung nicht anzuwenden“ [T1, S. 348; 19.11.2021]. Eine Pflicht zur Teilnahme an Ringversuchen? Im Zulassungspfad nicht vorgesehen. Sie wurde mit dem Ministerium als „Vorschlag“ diskutiert – im Dezember 2021, nach zwei Wintern Lockdown [T1, S. 415]. Der erste Ringversuch vom April 2020 wertete nur vier von sieben Proben, weil Probeneigenschaften vorab bekannt geworden waren; bei einer Probe lagen trotzdem 6,8 Prozent der Labore daneben [Kämmerer-Gutachten, S. 31]. Und die Point-of-Care-PCR, die in Arztpraxen, Apotheken und Testzentren lief? Die Behörde zitiert selbst eine Cochrane-Analyse: 76,8 Prozent Sensitivität bei Abbott ID NOW gegenüber 99,4 Prozent bei Cepheid Xpert Xpress – 22,6 Prozentpunkte Unterschied zwischen zwei sonderzugelassenen Systemen [T1, S. 346]. Im Ringversuch 409 (2021) streuten die Messwerte bei derselben Probe zwischen null und über zwei Millionen Kopien pro Milliliter [T1, S. 427–428]. Der Kontrast im selben Aktenbestand ist die eigentliche Pointe. Antigentests wurden strukturiert vergleichend evaluiert – RKI, PEI, Konsiliarlabor, Bundeswehr [T3, S. 26; T2, S. 432]. Ivermectin bekam eine detaillierte Evidenzprüfung mit klarer Ablehnung [BER, S. 306]. Nur der Test, an dem alles hing, der Test, der die Inzidenz erzeugte, der Test, gegen den alle anderen Tests gemessen wurden – der bekam überhaupt keine Prüfschwelle und alle sahen trotz Warnungen und immer wieder kehrenden Fragen alle weg. III. Was schiefging, zweitens: Der Kategoriefehler Eine PCR weist RNA-Fragmente nach. Nicht eine Infektion. Nicht eine Erkrankung. Nicht Ansteckungsfähigkeit. Das ist keine These von Kritikern. Das ist die Arbeitsgrundlage der Bundesbehörden. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts beschreibt am 6. November 2020 das eigene Evaluationsverfahren: Vermehrung in Zellkultur „als mögliches Korrelat für Infektiosität“, und zwar „unter der Annahme einer Korrelation zwischen Virusvermehrung in Zellkultur und der potenziellen Infektiosität“ [T3, S. 26, 141]. Doppelt konditioniert. Die Behörde, die Tests bewertet, weiß: positiver Molekülnachweis ist nicht gleich ansteckender Mensch. Das Gesundheitsministerium schreibt in der Nationalen Teststrategie über positive Testergebnisse: „Es ist noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion.“ Die Diagnose werde erst durch PCR „sowie die ärztliche Beurteilung“ gestellt [T1, S. 33, 143]. Vortest, Bestätigung, Arzt. So steht es im Papier. Bis heute erlebe ich es in den Gerichtsprozessen anders, dass jede festgehaltene positive PCR Test eine Corona Infektion gewesen sei, weshalb nie die Impfung, sondern immer die nach der Impfung erfolgte Infektion (wogegen ja die Impfung zu 95% schützen sollte) die gesundheitlichen Schäden verursacht habe. Ein Test, ein Eintrag in der Patientenakte, eine Abrechnung, die in der Krankenakte festgehalten wurde hat heut noch mehr Macht über den Ausgang eines Verfahrens, weil in den Köpfen der Richter fest verankert ist, dass ein positiver PCR - Test gesichert die Infektion nachweise. Und so stand es im Gesetz: Nach § 7 IfSG löste der bloße Labornachweis die Meldung aus. Nach § 28b IfSG wurden diese Meldungen als „Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner“ addiert. Ab 100: Ausgangssperre. Ab 150: Läden zu. Ab 165: Schulen zu. Ein Rachenabstrich mit Ct-Wert 38 zählte wie einer mit Ct-Wert 18. Ein Symptomloser zählte wie ein Schwerkranker. Kein Ct-Wert wurde gemeldet, kein Symptom abgefragt, kein Arzt gehört. Bei einem Feldversuch heute wette ich, dass sie wieder alles dicht machen würden, weil sich an den äußeren Werten übehaupt nichts geändert hat. Den Ct-Wert, den das PEI intern als Marker für „hohe Viruslast“ nutzte (unter 25) [T3, S. 141], hat niemand in die Meldekette übernommen. Ob ein bestimmter Ct-Wert die Quarantäne verkürzen könne, steht in einem Bund-Länder-Protokoll – als offene Frage. Sie blieb offen [T3, S. 187]. Repressalien gingen vor Aufklärung einer solchen Frage. Der Staat hat ein hochpräzises Laborinstrument, das Moleküle findet, eins zu eins mit einer medizinischen Diagnose gleichgesetzt und darauf sein gesamtes Maßnahmenregime bewusst und gewollt aufgebaut. Die eigenen Fachbehörden haben die Grenzen dieses Instruments schriftlich dokumentiert. Die pharmaorientierte Politik hatte diese Warnungen beiseite zu drücken und anschließend wurde die Rechtsordnung gezwungen sie zu ignorieren, weil ihr eine unvollständige aber wesentliche Tatsache nicht mitgeteilt wurde, dass ein PCR - Test keine Infektion nachweisen kann und so, wie das System aufgebaut war geradezu für extrem hohe Fehlerzahlen gewollt empfänglich war. Es war eine Testplandemie. Keiner wollte es damals gerne hören und galt als Verschwörungstheoretiker. Die Akten sprechen nun eine deutliche Sprache. Die IFG Anfrage hat mehr Tatsachen zu Tage gefördert als es die ganze Enquette Kommission bisher als Selbsbeweihräucherungsverein, die keine Tatsachen zur Kenntnis nehmen wollen. Die Kartellparteien beschlossen zudem, dass die Feststellung eine Tatsachengrundlage, insbesondere die Auswertung der kassenärztlichen Daten oder die Vorstellung der Pharmakovigilanzdaten ebenso unerwünscht sei, wie die Darstellung von Statistiken zur Untermauerung des eigenen Vortages. Tatsachenvermeidung ist seither das Spiel der Enquetekommission. IV. Was schiefging, drittens: Das Gericht sah die Akten nicht Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 (1 BvR 781/21 u. a.) ist die einzige Hauptsacheentscheidung zur Bundesnotbremse. Wen hat der Senat als sachkundige Dritte gehört? Das Robert Koch-Institut – ja. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Evaluation der Tests – nein (später zuständig für die Prozessfinanzierung der Impfhersteller). Das BfArM, zuständig für die Sonderzulassungen – nein. Das PEI wird im gesamten Beschluss nicht erwähnt. Wonach hat der Senat gefragt? Ob die Sieben-Tage-Inzidenz ein geeigneter Indikator ist. Nicht danach, was das Signal aussagt, aus dem die Inzidenz gemacht wird. Die Wörter „Sensitivität“, „Spezifität“ und „Ct-Wert“ kommen in der Entscheidung nicht vor, womit beim Bundesverfassungsgericht die gleiche Attitüde der Enquetekommission bestand und zwar in jeder Hinsicht die Tatsachenaufklärung zu vermeiden, weshalb auch nicht die Quelle, sondern zur Sicherheit Dritte gefragt wurden ohne auch nur das Kernthema anzureißen. Was hat das RKI dem Gericht gesagt? Die Inzidenz sei ein „geeigneter Indikator“, ein Frühindikator mit sieben bis zehn Tagen Vorlauf. Kein Wort davon, dass das Meldesignal von Testfrequenz, Teststrategie und Testverfahren abhängt. Kein Wort davon, dass die Schwesterbehörde PEI die Gleichung „positiv = infektiös“ intern nur „unter der Annahme einer Korrelation“ führte. Das Gutachten von Prof. Matthias Schrappe, im selben Verfahren vorgelegt, hatte genau diese Lücke benannt: Die „Inzidenz“ sei keine Inzidenz, sondern eine Melderate, nicht reliabel, nicht valide. Es fand im Beschluss keinen Widerhall. Es lässt entweder auf intellektuelle Unterbelichtung schließen, was ausgeschlossen werden kann oder Vorsatz. Der eine Beschwerdeführer, der ausdrücklich rügte, ein positiver PCR-Befund sage nichts über Infektiosität aus – seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen verworfen. Die Rüge wurde nie in der Sache geprüft. Stattdessen der Maßstab, der alles trägt: Der Gesetzgeber müsse sich bei „Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage“ nur an einer „sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen“ orientieren. Vertretbarkeitskontrolle. Mehr nicht. Gegenteilig vorliegende Tatsachen konnten und durften ignoriert werden. Hier liegt der Kern. Die selbst produzierte „Unwägbarkeit“ war keine Naturgewalt. Sie war von der Exekutive selbst erzeugt – durch Sonderzulassungen ohne Standard, ohne Vergleichbarkeit, ohne Prüfschwelle – und von der Exekutive selbst hervorgerufen und dokumentiert. Das Gericht hat die Vertretbarkeit staatlichen Handelns auf einer Aktenlage geprüft, die der Staat zuvor in Halbwahrheiten zugeschnitten hatte: durch die Auswahl der Geladenen, durch den Zuschnitt der Fragen und durch die Selbstdarstellung des RKI. Eine Unsicherheit, die die Verwaltung selbst hergestellt hat, kann aber heute den Gesetzgeber nicht entlasten. Das Bundesverfassungsgericht konnte das nicht wissen - hätte es aber wissen können. Die Behörden wussten es definitiv, weshalb alle anderen in der Wissenschaftswelt, die es auch wussten diffamiert werden mussten, völlig gleich wie sehr ihre wissenschaftlichen Aufsätze alle stimmten. Das ist Prof. Dr. Kämmerer leider auch widerfahren. Die Pharmaindustrie und ihre Anwälte setzen das System bis heute fort: "Vermeide stets die Auseinandersetzung in der Sache indem Du die Autoren angreifst" Ad hominem Angriffe sind nun juristischer Alltag. V. Warum es so kommen musste: Der Plan stand im Amtsblatt Man braucht keine Verschwörung, um zu verstehen, warum das alles so lief. Man muss nur die Rechtsgrundlage lesen. Die bedingte Zulassung eines Arzneimittels nach Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 setzt vier Dinge voraus: 1. ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, 2. die Fähigkeit des Herstellers, die fehlenden Daten später nachzuliefern, 3. einen „ungedeckten medizinischen Bedarf“ – 4. und dass der Nutzen sofortiger Verfügbarkeit das Risiko unvollständiger Daten überwiegt. „Ungedeckter medizinischer Bedarf“ heißt nach der Verordnung: Es gibt keine zufriedenstellende Methode der Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung – oder das neue Produkt bringt einen „bedeutenden therapeutischen Vorteil“. Das ist das Highlander-Prinzip des Arzneimittelrechts: Es darf nichts anderes geben. Ich stellt es in einem anderen Kontext schon die letzten Tage vor. Damit erklärt sich der Doppelstandard, der sich durch die Akten zieht. Comirnaty erhielt auf ihren Zulassungantrag bei der FDA im August 2018 am 21. Dezember 2020 die bedingte Zulassung, ausdrücklich trotz unvollständiger Daten – dafür ist das Instrument gebaut. Ivermectin lief anschließend in dieselbe Behördenlandschaft und kam anders heraus: Im Oktober 2020 bittet ein deutscher Hersteller das BfArM um Beratung für eine COVID-19-Indikation. Im Januar 2021 kritisiert die Behörde methodische Schwächen. Im März 2021 fragen Politiker nach Behandlungsalternativen. Im April 2021 lehnt ein Initiativbericht die bedingte Zulassung ab – und vermerkt: „Das Vorgehen ist hierbei eng mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmt.“ [BfArM-Akten, Ivermectin-Vorgang, BER ab S. 306] Für das billige Generikum galt der strenge Evidenzmaßstab. Für die Impfstoffe die gesetzliche Ausnahme vom Evidenzmaßstab, für die die Alternative gestört hätte, weil es die Zulassung zunichte gemacht hätte. Für die PCR gar kein Maßstab. Drei Produkte, drei Regulierungsstile, ein Muster: Entscheidend war nicht eine einheitliche Evidenzschwelle, sondern die politische Nachfrage nach Verfügbarkeit. Was die PCR konnte oder nicht war egal. Und jetzt die Kette, die alles zusammenhält: Das PCR-Signal erzeugt die Inzidenz. Die Inzidenz erzeugt die Notlage. Die Notlage rechtfertigt die Maßnahmen – und sie rechtfertigt die bedingte Zulassung für den jeweiligen Impfhersteller. Die bedingte Zulassung verlangt den ungedeckten Bedarf, also die Abwesenheit von Alternativen. Die Vorbestellungen – EU-Verträge über Hunderte Millionen Dosen, dazu deutsche Bilateralbestellungen, aber keine einzige staatliche Bestellung eines Altmedikaments als Alternative – hätte dann Zulassungsdruck erzeugt. Je mehr investiert war, desto weniger durfte hinterfragt werden und desto weniger Alternativen durfte es geben und desto höher musste die mediale Not hochgepuscht werden, um den Absatz der Impfstoffe zu ermöglichen. Wer die Grenzen des PCR-Signals eingeräumt hätte, hätte die Inzidenz relativiert – und mit ihr die Notlage, die alles trug und es hätte niemals bedingte Zulassungen gegeben. Deshalb müssen unbedingt alle PCR Tester den Bundesverdienstorden bekommen, da sie der Pharmaindustrie mit Evidenzlosigkeit Wissenschaftlichkeit vorgaukeln konnten. Das löst heute noch bei den neuen Milliardären sicher Schenkelklopfer aus, wie sie die völlig verblödete Bevölkerung derart hinters Licht führen konnten. Wer eine günstige, verfügbare Frühbehandlung mit Vitamin D, Zingpräparaten oder gar anderen Medikamenten (die es gab) anerkannt hätte, hätte den Nachweis des ungedeckten Bedarfs mindestens erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht – und damit am Fundament der eigenen Zulassungen gesägt. Beides durfte nicht sein. Also geschah beides nicht. Und unsere gänzlich unbestechlichen Behörden taten nur das, was die künftigen Zulassungsinhaber bedingter Zulassungen gerne wollten. Die Behörde, die prüfen sollte, wurde zur Partei in eigener Sache. Und ein Interessenkonflikt wird nicht dadurch geheilt, dass die Entscheidung zufällig richtig gewesen sein könnte. Das ist mit „planvoll“ gemeint. Nicht der finstere Plan im Hinterzimmer. Sondern eine Rechtsarchitektur, in der jede Instanz genau das tat, was ihre Anreize verlangten: Das BfArM ließ zu, was gebraucht wurde, und prüfte nicht, was nicht geprüft werden durfte. Das RKI lieferte dem Gericht die Steuerungslogik und verschwieg die Messunsicherheit. Das Ministerium stimmte ab. Und das Gericht prüfte die Vertretbarkeit – auf der Aktenlage, die man ihm ließ und das PEI wurde über das ZEPAI zum Prozessfinanzierer, um zu verstehen, warum es sinnvoll ist keine gesetzeskonforme Pharmakovigilanz zu betreiben, wenn man Zivilprozesse gewinnen will. VI. Was jetzt zu geschehen hat Erstens: Die Enquete-Kommission des Bundestages, die bis Mitte 2027 ihren Abschlussbericht vorlegen soll, muss die freigegebenen BfArM-Akten – und die entsprechenden Bestände von PEI und RKI – zum Gegenstand ihrer Arbeit machen. Eine Aufarbeitung, die diese Vermerke nicht kennt, ist keine. Dabei hat sie auch die Pharmakovigilanzberichte des PEI als Tatsachen vollständig zu sichten. Zweitens: Alle Sonderzulassungsbescheide für SARS-CoV-2-Tests sind zu veröffentlichen. Mit Bewertungsgrundlage. Vollständig. Drittens: Das RKI hat zu erklären, warum es dem Bundesverfassungsgericht die behördenintern bekannten Grenzen des Meldesignals nicht mitgeteilt hat. Viertens: Es ist zu prüfen, welche Folgen es hat, dass die verfassungsgerichtliche Bewertung der Bundesnotbremse auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage erging – für laufende Verfahren, für die Amtshaftung und für jede künftige Regelung, die einen Grundrechtseingriff an einen Laborwert koppelt. Fünftens: Nie wieder ein Grundrechtsschalter ohne Ct-Wert, ohne Symptom, ohne ärztliche Beurteilung. Die Akten sind da. Die Entschuldigung „das konnte man damals nicht wissen“ ist damit erledigt. Man konnte es wissen. Man hat es gewusst. Man hat es sogar alles aufgeschrieben. Quellen und Zitierschlüssel BER = Covid-Berichte_geschwarzt.pdf; T1 / T2 / T3 = Teil1v3 / Teil2v3 / Teil3v3_EMails-an-93-COVID-von-BMG_geschwarzt.pdf; V93 = Emails-von-93-an-oder-cc-BMG_geschwarzt.pdf (BfArM, Fachgebiet 93, freigegeben nach IFG, September 2026). Kämmerer, Ulrike: Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2, Gutachten, Stand 01.01.2023, 65 S. MDCG 2021-21: Guidance on performance evaluation of SARS-CoV-2 in vitro diagnostic medical devices, August 2021 (Tabellen 1, 4, 5). WHO Expert Committee on Biological Standardization: 1st WHO International Standard for SARS-CoV-2 RNA (NIBSC 20/146), etabliert Dezember 2020. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 – 1 BvR 781/21 u. a. (Bundesnotbremse I), insbesondere zur Anhörung sachkundiger Dritter, zum Vertretbarkeitsmaßstab und zur Anknüpfung an die Sieben-Tage-Inzidenz. Schrappe, Matthias: Wissenschaftliches Fachgutachten, 1. Teilgutachten Fragenkomplex III, Köln, 06.08.2021 (vorgelegt in 1 BvR 781/21). Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Art. 14-a; Verordnung (EG) Nr. 507/2006, Art. 4 (bedingte Zulassung, ungedeckter medizinischer Bedarf). § 7, § 28b IfSG in der Fassung vom 22.04.2021; § 11 Abs. 1 MPG a. F.; Richtlinie 98/79/EG (IVDD); Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR).
244
2,479
5,478
247,642
Mike Matthew retweeted
Les nouveaux billets d’euros viennent d’arriver.
572
4,826
34,963
928,748
Mike Matthew retweeted
Trifft den Kern.
79
1,003
6,413
43,717
Full Ack!
bild.de/politik/inland/gener… GENERALDEBATTE IM BUNDESTAG: DEUTSCHLAND SUCHT DIE ZUKUNFT – UND GRÜNDET ERST MAL EINE TASKFORCE Oh Gott. Oh Gott. Oh Gott. Generaldebatte im Deutschen Bundestag. Man setzt sich hin, hört zu und denkt irgendwann: Das sind wirklich die Leute, die dieses Land führen sollen. Alice Weidel beginnt vergleichsweise unspektakulär. Man muss ihre Politik nicht mögen, aber wenigstens kommt sie mit Zahlen, Thesen und einer klaren Vorstellung davon, was ihrer Meinung nach falsch läuft. Kann man zerlegen, kann man widersprechen, kann man diskutieren. So sollte parlamentarische Opposition eigentlich funktionieren. Dann Friedrich Merz. Herr Merz kennen wir inzwischen. Sechs Briefe. Mehrere Kaffees. Mehrere Aufforderungen, sich doch bitte ein ruhigeres Hobby zu suchen. Und dann erklärt er nach dem AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt sinngemäß: 56 Prozent haben die AfD nicht gewählt. Großartig. Nach dieser Mathematik hat die CDU ebenfalls einen überwältigenden Sieg errungen. Über 80 Prozent haben sie nämlich nicht gewählt. Herr Merz, das ist keine Wahlanalyse. Das ist Trostmathematik mit Taschenrechner. Nach dieser Methode kann Borussia Dortmund 0:4 verlieren und anschließend erklären: „Vier Tore haben wir zwar bekommen, aber während der übrigen 86 Spielminuten hat der Gegner überhaupt nicht getroffen.“ Sieg moralisch gerettet. Dann wird im Bundestag wieder über Hass, Spaltung, Verrohung, demokratische Kultur und den richtigen Ton gesprochen. Währenddessen brüllt man sich gegenseitig an, nennt sich Rassisten, antideutsch, gefährlich, extremistisch, wirft sich ethnische Säuberungen, Staatsversagen und sonstige Großkaliber an den Kopf und ist anschließend tief betroffen darüber, dass draußen im Land die politische Gesprächskultur verroht. Leute. Ihr seid die Gesprächskultur. Wenn der Bundestag aussieht wie eine schlecht moderierte Kommentarspalte mit Geschäftsordnung, muss man sich vielleicht nicht wundern, wenn die Bürger irgendwann ebenfalls die Großbuchstabentaste entdecken. Und während dieser ganze Zirkus läuft, gibt es Menschen draußen, die morgens aufstehen, arbeiten, Unternehmen führen, Löhne bezahlen, Rechnungen schreiben, Umsatzsteuer abführen, Einkommensteuer bezahlen, Sozialabgaben stemmen und feststellen, dass sie erstaunlich viel erwirtschaften müssen, bevor sie überhaupt anfangen dürfen, selbst davon zu leben. Diese Leute erwarten vielleicht keine große emotionale Erzählung. Sie möchten möglicherweise einfach: bezahlbare Energie, weniger Steuern, weniger Abgaben, funktionierende Straßen, eine Verwaltung, die Anträge bearbeitet, eine sichere Stromversorgung, vernünftige Schulen, und einen Staat, der seine eigenen Computer wenigstens so gut bewacht, dass nicht tagelang Daten herausgetragen werden. Dann kommt der Höhepunkt. Deutschland will bei künstlicher Intelligenz Weltspitze werden. Und was macht Deutschland? Natürlich. Eine Taskforce. Da wusste ich: Jetzt wird es ernst. Amerika baut riesige Rechenzentren. China baut Stromnetze, Kraftwerke, Chips, Rechenzentren und industrielle KI-Systeme. Die großen Tech-Konzerne investieren dreistellige Milliardenbeträge. Deutschland: „Wir haben zunächst einmal eine Taskforce eingerichtet.“ Perfekt. Damit dürfte Nvidia nervös werden. Sam Altman hat vermutlich bereits eine Krisensitzung einberufen. In Shenzhen gehen die Lichter aus. Deutschland hat eine Taskforce. Vielleicht stellen wir noch einen Beauftragten daneben. Dann einen Staatssekretär für Taskforce-Koordination. Dann eine interministerielle Arbeitsgruppe zur strategischen Begleitung der Taskforce. Dazu ein halbjährliches Monitoring. 2028 kommt der Evaluierungsbericht: „Deutschland verfügt grundsätzlich über erhebliche Potenziale im Bereich künstliche Intelligenz.“ Ach. Danke. Und dann wäre da noch diese völlig nebensächliche Frage: Womit genau wollen wir diese ganze KI eigentlich betreiben? Mit guten Absichten? Ein modernes KI-Rechenzentrum frisst Strom in Größenordnungen, bei denen ein deutscher Gemeinderat normalerweise schon einen Ausschuss zur Bürgerbeteiligung gründet. KI braucht keine Haltung. KI braucht Megawatt. Zuverlässig. 24 Stunden am Tag. Auch nachts. Auch im Winter. Auch wenn gerade kein Wind weht. Man kann einem Rechenzentrum schlecht um 18:42 Uhr mitteilen: „Entschuldigung, die Energiewende hat gerade Dunkelflaute. Könnten Sie das Training des Modells vielleicht bis morgen Mittag pausieren? Gegen elf soll es sonnig werden.“ Oder wir machen es deutsch. Rechenzentrum Nummer eins läuft, wenn Strom da ist. Wenn zu viel Strom da ist, schalten wir Rechenzentrum Nummer zwei dazu. Wenn zu wenig da ist, beide aus. Damit hätten wir gleich eine völlig neue Architektur erfunden: Wetterabhängige künstliche Intelligenz. Sauerkraut Sunwindbrain AI™. Powered by weather. Limited by reality. Und genau deshalb braucht Deutschland für KI nicht zuerst eine Taskforce. Es braucht Rahmenbedingungen. Das ist die Aufgabe der Politik. Billige und verlässliche Energie. Schnelle Genehmigungen. Investitionssicherheit. Wettbewerbsfähige Steuern. Weniger Bürokratie. Gute Hochschulen. Forschung. Kapital. Rechenzentren. Netze. Und anschließend machen Unternehmer, Ingenieure, Entwickler und Wissenschaftler den Rest. Politiker müssen kein KI-Modell bauen. Sie müssen lediglich aufhören, den Leuten, die eines bauen wollen, alle 50 Meter einen Verwaltungsblumenkübel auf die Autobahn zu stellen. Das wäre schon eine bemerkenswerte Innovation. Aber wir kennen Deutschland. Wenn irgendwo eine neue Technologie auftaucht, entstehen bei uns ungefähr gleichzeitig drei Reflexe: Wie können wir sie regulieren? Wie können wir sie besteuern? Und welche Taskforce brauchen wir dafür? Dann tritt Heidi Reichinnek auf und feuert ihre Rede im bekannten Maschinengewehrtempo durch den Saal. Schneller als das MG42 von damals. Man bekommt irgendwann den Eindruck, der Bundestag habe die Wiedergabegeschwindigkeit versehentlich auf 1,75 gestellt. Aber auch dort wieder dasselbe Schauspiel: maximale moralische Gewissheit, maximale Lautstärke, maximale Empörung. Und irgendwann sitzt man als normaler Bürger davor und denkt: Könntet ihr vielleicht für fünf Minuten aufhören, euch gegenseitig die moralische Daseinsberechtigung abzusprechen, und etwas reparieren? Nur eine Sache. Eine einzige. Nehmt einen Prozess. Macht ihn einfacher. Nehmt eine Steuer. Senkt sie. Nehmt eine Genehmigung. Beschleunigt sie. Nehmt eine Behörde. Digitalisiert sie richtig. Nehmt ein Kraftwerk. Sorgt dafür, dass der Strom bezahlbar ist. Nehmt eine Schule. Sorgt dafür, dass Kinder anschließend rechnen können. Ihr müsst Deutschland nicht permanent erklären. Ihr müsst es regieren. Und vielleicht ist genau das mein Fazit dieser Generaldebatte: Die einen erklären uns, dass 56 Prozent die AfD nicht gewählt haben. Die anderen erklären uns, wer moralisch überhaupt zur Demokratie gehört. Wieder andere erklären uns, warum die jeweils andere Seite ganz besonders böse ist. Und Deutschland erklärt, es wolle Weltspitze bei KI werden. Taskforce ist schon gegründet. Na dann. China und Amerika können einpacken. Deutschland kommt. Sobald der Antrag genehmigt ist geht's los!
20
Mike Matthew retweeted
:-)
31
143
2,786
70,309
welt.de/politik/deutschland/… BERLINER DATEN-GAU: ERST DIE BÜRGER. DANN DIE KÖPFE. Und da ist er wieder, der Klassiker dummer deutscher Politik. 5,8 Terabyte Daten sind veröffentlicht. Rund 1,44 Millionen Dateien. Darunter nach bisheriger Berichterstattung personenbezogene Daten, Passwörter, Telefonnummern, möglicherweise Kontodaten sowie hochsensible Informationen über kritische Infrastruktur. Menschen wissen derzeit teilweise nicht einmal, OB ihre persönlichen Daten öffentlich herumliegen. Sie müssen sich fragen: Ist mein Passwort draußen? Meine E-Mail-Adresse? Meine Kontoverbindung? Meine Telefonnummer? Meine Ausweiskopie? Welche Informationen über mich kann jetzt irgendein Krimineller mit anderen Daten kombinieren? Und was fällt einem Spitzenpolitiker als öffentlich besonders erwähnenswerte Konsequenz ein? PERSONELLE KONSEQUENZEN. Ja. Die können und müssen nach einer vollständigen Aufarbeitung kommen. Aber nicht als erste Priorität. Die personellen Konsequenzen kann Herr von Notz später in seiner Teppichetage bearbeiten. Im Moment haben wir einen laufenden Security Incident mit realen Menschen auf der anderen Seite. Menschen, die möglicherweise gerade nicht wissen, ob ihre digitale Identität, ihre Bankdaten oder ihre Zugangsdaten kompromittiert wurden. Denen muss JETZT geholfen werden. Ich würde als möglicherweise Betroffener nicht darauf warten, dass irgendeine Kommission irgendwann fertig ist. Passwörter ändern. Wiederverwendete Credentials überall rotieren. 2FA aktivieren. Bank kontaktieren und Kontobewegungen eng überwachen. Bei konkreter Exposition mit der Bank klären, ob Karten, Zugänge oder gegebenenfalls sogar Kontoverbindungen ersetzt werden sollten. Mobilfunkanbieter kontaktieren und den Account gegen unbefugte Änderungen beziehungsweise SIM-Swap absichern. Ungewöhnliche Mails, Anrufe und Zahlungsaufforderungen mit maximalem Misstrauen behandeln. Und genau dafür müsste Berlin längst eine zentrale Incident-Anlaufstelle bereitstellen: Hotline. 24/7-Webportal. Sichere Betroffenenprüfung. Klare Handlungsanweisungen. Banken- und Mobilfunkleitfaden. Identitätsmissbrauch-Hilfe. Aktuelle Phishing-Warnungen. Individuelle Information, sobald ein Treffer vorliegt. DAS wäre jetzt Politik für Bürger. Die Frage, welcher Staatssekretär, Abteilungsleiter oder Senator anschließend seinen Stuhl räumt, läuft nicht weg. Der Bürger trägt das Risiko dagegen HEUTE. Jeder Tag, an dem jemand nicht weiß, dass seine Credentials oder Finanzdaten veröffentlicht wurden, ist ein Tag, an dem Kriminelle möglicherweise mehr wissen als der Betroffene selbst. Und deshalb ärgert mich dieser Reflex so maßlos. Politik denkt sofort in Verantwortungsdebatten, Rücktrittsforderungen, Regierung und Opposition, Schuld und Wahlkampf. Incident Response denkt anders: CONTAIN. PROTECT. INFORM. RECOVER. Und DANACH: ACCOUNTABILITY. Diese Reihenfolge ist nicht kompliziert. Erst schützt man die Menschen. Dann klärt man auf. Dann zieht man Konsequenzen. Wer mitten in der Akutphase zuerst über Köpfe redet, erzeugt jedenfalls einen verheerenden Eindruck: Dass die politische Nachbereitung wichtiger ist als die Menschen, deren Daten gerade offenliegen. Personelle Konsequenzen können notwendig sein. Aber sie schützen heute kein einziges Bankkonto, ändern kein einziges Passwort und verhindern keinen einzigen Identitätsdiebstahl. Also bitte: Erst die Bürger. Die Teppichetage hat anschließend noch genug zu tun.
14
108
358
12,434
Mike Matthew retweeted
I was not sure when I would use this feature... till today. @elonmusk @tesla
1,470
59,101
299,338
Mike Matthew retweeted
When a Tesla owner has to drive a gas car again
153
159
2,091
271,834
Mike Matthew retweeted
Hallo @Bundestag. Ihr habt da was im Briefkasten. Eure Stellungnahme würde mich auch interessieren 😇
485
2,832
14,697
463,174
Mike Matthew retweeted
Sieh an, die #USA vermelden offiziell, dass es 120 amerik. Biolabore weltweit gibt, davon 40 in der Ukraine. Das war genau die Information, die wir schon 2022 in unserem Endspiel-Europa-Buch hatten, wegen dem ich von der #Uni Bonn geflogen bin. nypost.com/2026/05/11/us-new…
360
4,295
12,089
136,086
Mike Matthew retweeted
…sagt die EU-Oma, die Hunderte Millionen (weitgehend) mündiger & digitalkompetenter Bürger sowie deren private & soziale Kommunikation gern mit Chatkontrolle, VPN-Verbot, Chatkontrolle und Altersverifikation überwachen möchte. Und das, obwohl sie selbst doch DIE Oma ist, die noch nicht einmal ihre eigenen SMS wiederfinden kann, wenn EU-Bürgerbeauftragte, parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Europäischer Rechnungshof, New York Times, europäische Medien & Öffentlichkeit und EU-Gerichtshof danach fragen. Wir fragen uns allmählich, welches politische Genie der Alten diese schon teilexplodierten Brandbomben semianaloger Binnenlogik auf den Sprechzettel schmiert - und ergänzen den dämlichen Ringelpietz unaufgefordert wie folgt: Die Frage ist nicht, ob Schneewittchen Zugang zur Hexe haben sollte, sondern ob die Hexe Zugang zu Schneewittchen hat. Die Frage ist nicht, ob die Bürger Zugang zu einer mit Orwellscher Energie deformierten EU erhalten, sondern ob man einer solchermaßen deformierten EU weiterhin Zugang zum Leben der Bürger einräumen kann. Und schließlich ist nicht die Frage, ob unschuldige Kinder Zugang zu soziopathischen Omas mit kriminellem Hang zu grundrechtsfeindlichen Überwachungsarchitekturen bekommen, sondern - Sie wissen schon - ob soziopathische Omas mit kriminellem Hang zu verfassungsfeindlichen Überwachungsarchitekturen Zugang zu unschuldigen Kindern erhalten sollten. Sie wollen eine Altersverifikation zum Schutz der Bürger? Na schön: Dann keine Handys mit Löschtaste mehr für rechenschaftspflichtige politische Entscheidungsträger über 65... ZwinkerSmiley!
78
667
2,383
29,425