𝗕𝗡𝗣𝗟 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗮𝘁𝗲𝗻𝗸𝗮𝘂𝗳 𝗶𝗺 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲-𝗦𝗵𝗼𝗽: 𝗔𝗯 𝟮𝟬. 𝗡𝗼𝘃𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝘁𝗿𝗶𝗳𝗳𝘁 𝗘𝗨-𝗞𝗿𝗲𝗱𝗶𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗸𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗛𝗮̈𝗻𝗱𝗹𝗲𝗿
Wer im Online-Shop Ratenzahlung oder Buy Now, Pay Later anbietet, galt bisher als Händler — nicht als Kreditgeber. Das ändert sich in 68 Tagen.
𝗪𝗮𝘀 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie II (RL 2023/2225) tritt in Deutschland am 20. November 2026 in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 139, Bundestag 17.04.2026). Die bisherigen Ausnahmen fallen:
– Kleinkredite unter 200 € bisher kreditrechtlich ausgenommen → künftig erfasst
– Zinsfreie Ratenzahlung bisher Ausnahme → künftig Kreditvertrag
– Zahlungsaufschübe bis drei Monate bisher frei → künftig reguliert
BNPL, Ratenkauf und Rechnungskauf mit mehr als 50 Tagen Zahlungsziel werden ab diesem Tag wie klassische Verbraucherkredite behandelt — unabhängig davon, ob du eine Banklizenz hast.
𝗪𝗮𝘀 𝗱𝗮𝘀 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗶𝗰𝗵 𝗵𝗲𝗶𝘀𝘀𝘁
Bietest du Ratenzahlung, BNPL oder verlängerte Zahlungsfristen an? Dann gelten ab 20. November 2026:
– SECCI-Infoblatt (Standard European Consumer Credit Information) vor Vertragsschluss aushändigen
– Kreditwürdigkeitsprüfung für jeden Raten- oder Aufschubkauf — auch für kleine Beträge
– Strengere Werberegeln: „Bequem in 3 Raten zahlen" ohne Pflichtangaben ist künftig eine Ordnungswidrigkeit
– Eigenes BNPL oder direkter Zahlungsaufschub ohne Drittfinanzierer: Registrierungspflicht bei der BaFin nach dem neuen Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz (AbsFinAG)
𝗙𝗮𝗶𝗿 𝗴𝗲𝘀𝗮𝗴𝘁
Es gibt eine Ausnahme: Wer Kunden ein Zahlungsziel von maximal 50 Tagen nach Lieferung einräumt, keine Gebühren berechnet und bei dem im Verzug nur geringe Kosten entstehen, bleibt außen vor. Klassischer Rechnungskauf mit 30-Tage-Zahlungsziel ohne Aufpreis funktioniert also weiterhin ohne AbsFinAG-Pflichten — vorausgesetzt, das Zahlungsziel liegt unter 50 Tagen.
𝗗𝗲𝗿 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗛𝗮𝗸𝗲𝗻
Viele Händler glauben, die Verantwortung liege vollständig beim BNPL-Anbieter (Klarna, PayPal, easyCredit etc.). Das stimmt für die Kreditvergabe. Aber: Wer BNPL im Checkout präsentiert und bewirbt, trägt selbst Verantwortung für korrekte Pflichtangaben in der Werbung. Wer eigene Zahlungsaufschübe gewährt — ohne Zwischenfinanzierer —, wird zum Kreditgeber nach BGB. Keine Ausnahme für Kleinunternehmen. Keine Übergangsfrist für den Checkout.
68 Tage bis zum 20. November 2026: Checkout-Flows prüfen, SECCI-Prozess einrichten, BNPL-Vertrag mit dem Anbieter auf neue Informationspflichten abstimmen.
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Quellen: RL (EU) 2023/2225 (EUR-Lex) · BGBl. 2026 I Nr. 139 · BMJV · Osborne Clarke (2026) · KPMG Law (2026)
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