"Wehret den Anfängen!".. das haben wir wohl verschlafen.
Wir, europäisches Leuchtfeuer von Demokratie, Menschenrechten und Meinungsfreiheit haben ALS BEVÖLKERUNG versagt.... denn wir haben sie machen lassen.
Wir nennen es "russische Hetze", "russische Desinformation"... bald
wird sicher auch noch "Feindsender" in das Vokabular aufgenommen.
Wir sind also schon genau da.. nur mit der Todesstrafe... da müssen wir uns noch ein wenig gedulden.... wenn's so weitergeht ist das aber wohl nur eine Frage weniger, ganz weniger Jahre... wenn nach "Wehrwille" und "Kriegstüchtigkeit" inzwischen auch "Vulgärdemokrat" und "Lumpenpazifisten" in den politischen Diskurs eingeführt wurden, dürfen wir das Schlimmste erwarten..
<Der EuGH hat das am 2. Juli 2026 in der Rechtssache C-67/25 (Traugott Ickeroth) auf Vorlage des Landgerichts Saarbrücken entschieden.>
Hier die Rechtsgrundlagen:
Artikel 2f Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2022/350, lautet:
"Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.“
In Anhang XV steht unter anderem „RT — Russia Today Germany“
Der Verstoß ist über § 18 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d Außenwirtschaftsgesetz strafbar. Dort heißt es:
„Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer gegen eine unmittelbar geltende Vorschrift in einem Rechtsakt der Europäischen Union verstößt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient, indem er einem dort genannten Verbot […] der Erbringung […] einer Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstigen Rundfunkdienstleistung […] zuwiderhandelt.“
„Die Angeklagte (…) hat einen illegalen Hetzsender abgehört und später den Inhalt der Sendung verbreitet mit dem Hinzufügen, daß es bald mit der Regierung vorbei sei. Sie wird deshalb wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt.“
Frieda Melzen aus Dellstedt (Kreis Dithmarschen) bekam 1944 ein Radio in die Hand, das bei ihrem Bruder zur Reparatur abgegeben worden war. Die Nachrichten, die sie auf Auslandssendern über die katastrophale Kriegslage hörte, erzählte sie tags darauf im Dorf und wurde prompt denunziert.
Der Volksgerichtshof verurteilte sie zum Tode, ihr Gnadengesuch wurde abgelehnt. Am 6. Oktober 1944 wurde sie in Plötzensee hingerichtet.
Frieda Melzen war Mutter von drei Kindern und 31 Jahre alt. R.I.P.
#WirVergessenNicht #SayHerName