Ausgerechnet bei Pharma gilt das vielgepriesene «Decision Shaping» nicht.
Kapitel 15 MRA: Die Schweiz beteiligt sich nicht an der Ausarbeitung, ihre Experten werden nicht konsultiert. Keine EMA-Beteiligung – ausser als GMDP-Beobachter.
Diese Aussage ist irreführend. Das MRA erleichtert den Pharmahandel, weil etwa GMP-Inspektionen und Chargenzertifizierungen gegenseitig anerkannt werden. Daraus abzuleiten, 100 % des Pharmahandels seien von den Bilateralen III abhängig, ist schlicht falsch.