law blog unterhält seit über 20 Jahren mit Themen rund ums Recht. Ausgezeichnet mit dem Grimme Online Award. Autor Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht.

Duesseldorf
Es ist vorbei, wer sagt es ihnen? „Ein ordentliches Ergebnis unter schwierigen Bedingungen“, sagte Friedrich Merz am Sonntagabend über Berlin und seine CDU. Knapp 19 Prozent. Fast zehn Punkte weniger als 2023. Abgewählt. Nur er nennt nennt so was ordentlich. Bei Mecklenburg-Vorpommern fiel das Schönreden noch schwerer. Da sprach er immerhin vom Desaster. Da hoffte er noch auf fünf Prozent. 4,9 Prozent wurden es. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik fliegt die CDU aus einem Landtag. Das BSW, stolze zwei Jahre alt, liegt praktisch gleichauf. Die Partei, die sich seit Jahren als letzte Verteidigungslinie der bürgerlichen Mitte beschreibt, lässt sich in selbst gewählter Passivität von beiden Rändern her zerstören. Merz nennt es „zerrieben werden“. Das klingt nach Wetterlage. Dabei ist das Desaster selbst verschuldet. Die Brandmauer war nie ein Programm. Sie war der bequeme Ersatz für kein Konzept. Wer jahrelang nur erklärt, mit wem er nicht redet, muss sich nicht wundern, wenn niemand mehr weiß, worüber er reden will. Die Themen überlässt man so dem Gegner. Die Wähler am Ende auch. Auffällig ist, was an die Stelle der Politik tritt. Je schlechter die Ergebnisse, desto lauter der Ruf nach juristischen Lösungen: Verbotsverfahren, Verfassungsschutz, zuletzt sogar der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz. Das ist die Reaktion von Leuten, die hoffen, dass Gerichte und Behörden ihnen die Arbeit abnehmen. Und die Macht erhalten. Das Grundgesetz ist aber kein Reparaturbetrieb für orientierungslose Parteien, die ihre Wähler vergraulen. Der richtigr Weg wäre mühsam und völlig unspektakulär: mal wieder, vielleicht auch erstmals tatkräftig Politik machen. Baustellen gibt es genug. Innere Sicherheit. Migration. Strompreise. Eine Wirtschaft, die es sonst bald nicht mehr gibt. Alles Themen, die die CDU mal für ihre eigenen hielt. Stattdessen: Gremiensitzungen, Durchhalteparolen, die Versicherung, Aufgeben sei keine Option. Allen voran der jammerlappige Kanzler im Würgegriff des übermächtigen Pflichtpartners SPD. So ist es vorbei. Wer sagt es ihnen?
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Der Napf, der zu viel wusste Die Multibehörde namens Bundesnetzagentur jagt Spionagegeräte. Kugelschreiber mit Mikrofon, Steckdosenleisten mit Kamera, Plüschbären mit WLAN. Diesmal hat sie einen besonders finsteren Agenten gestellt: einen Futternapf. Das Gerät heißt „Smart Pet Feeder“, spuckt auf Knopfdruck Trockenfutter aus und hat Kamera, Mikrofon und WLAN an Bord. Per App kann man Fiffi beim Fressen zusehen und ihm gut zureden. Für die Behörde war das eine verbotene Telekommunikationsanlage, also ein Abhörgerät, verkleidet als harmloser Alltagsgegenstand. Im April 2025 untersagte sie den Vertrieb, sofort vollziehbar, Zwangsgeld 10.000 Euro. Der Hersteller zog vor Gericht. Und gewann. Zweimal. Das Verwaltungsgericht Köln setzte das Verbot vorläufig außer Kraft, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Beschwerde der Bundesnetzagentur jetzt zurück. Es kommt laut dem Gericht darauf an, ob die Aufnahmefunktion beim normalen Gebrauch erkennbar ist. Ein Napf mit angebauten Lautsprechern sieht nun mal nicht aus wie ein normaler Futternapf, befinden die Richter. Wer das Ding als Futterautomaten erkennt, rechnet auch mit der Kamera – genau dafür ist es ja da. Heimlich ist daran nichts. Eine Linse und eine WLAN-Verbindung stecken heute heute in jedem zweiten Haushaltsgerät. Legt man die Norm so weit aus wie die Bundesnetzagentur, ist der halbe Elektromarkt Spionageausrüstung. Die Katze darf also weiter überwacht werden. Der Nachbar nicht. War auch vorher schon so. Aktenzeichen 13 B 18/26 / wulkan-cartoon.de
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Bei Jan Böhmermanns vorläufigem Aus beim ZDF könnte ein Brief seines eigenen (früheren) Anwalts an den Intendanten eine Rolle gespielt haben. Darin beschwert sich laut FAZ Medienrechtler Christian Schertz vehement, dass Böhmermann ihn wegen der Tätigkeit für Comedian Christian als geldgierig und vor allem als kleinwüchsig dargestellt hat. Die Bekanntgabe vom Böhmermann-Aus und Schertz' Antwortfrist ans ZDF fallen laut FAZ auf den gleichen Tag - was natürlich auch reiner Zufall sein kann. faz.net/aktuell/feuilleton/m…
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Der ist gut.
Unser Goldesel fliegt beim ZDF raus. Ich werde mindestens drei Anwälte rauswerfen müssen!
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Die Stadt Köln hat ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept. Allein die Bewachung eines - zugegeben formschönen -Toilettenhäuschen kostet Hunderttausende.
Wachpersonal für Kölner Toilette kostet Steuerzahler mehr als 330.000 Euro to.welt.de/GRfqKpQ
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Ältere Leute verwechseln ja manchmal was. Zum Beispiel S-Bahn und S-Klasse. Ich stelle das nur mal so in den Raum.
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Lost in Zuständigkeit Wer sein Gepäck verliert, muss zum Klagen unter Umständen weiter reisen als der Koffer je gekommen ist. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt so entschieden. Eine Spanierin buchte von zu Hause bei Madrid aus online einen Flug nach Barcelona. Ihr aufgegebener Koffer verschwand. Sie klagte beim Gericht an ihrem Wohnort. Falsch, sagt der Gerichtshof. Bei Gepäckschäden gilt das Montrealer Übereinkommen, und das kennt den Wohnsitz des Fluggastes schlicht nicht als Gerichtsstand. Das eigene Wohnzimmer wird auch dann keine Geschäftsstelle der Fluglinie, wenn man online bucht. Bleibt für die Klägerin: Barcelona. Richtig unangenehm wird das auf der Langstrecke. Wer bei Emirates nur einen Hinflug nach Dubai bucht und dort ohne Koffer ankommt, müsste konsequenterweise auch in Dubai klagen. Immerhin: Wer Hin- und Rückflug in einem Vorgang bucht, kann am deutschen Abflughafen klagen - so die deutschen Gerichte. Und wer wegen Verspätung Ausgleich nach der Fluggastrechte-Verordnung will, darf ohnehin am Ab- oder Ankunftsort klagen. Nur beim verschwundenen Koffer bleibt es dabei: Der Kläger reist möglicherweise deutlich weiter als sein Gepäck. Aktenzeichen C-876/24
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Die Rechnung kam zu spät Wer Überstunden macht, ohne zu fragen, macht keine Überstunden. Er hat ein Hobby. Der Leiter einer niedersächsischen Grundschule arbeitete jahrelang mehr als die vorgeschriebenen 40 Stunden pro Woche. Nach eigener Berechnung arbeitete der Pädagoge 8 Stunden und 42 Minuten pro Woche mehr. Dafür verlangte er 31.000 Euro. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Mann, der mittlerweile im Ruhestand ist, den finanziellen Ausgleich versagt. Geld für Überstunden setzt nach Auffassung des Gerichts voraus, dass der Dienstherr den Beamten zu der Mehrarbeit herangezogen hat. Genau daran fehlte es hier. Bei Lehrkräften, so die Leipziger Richter, setzt der Dienstherr die Pflichtstundenzahl für den Unterricht fest und bestimmt damit zugleich, wie viel Zeit bei typisierender Betrachtung für Vorbereitung, Korrekturen und Konferenzen bleibt. Schulleiter unterrichten weniger, entscheiden weitgehend selbst über ihre Abläufe und dürfen Aufgaben delegieren. Wer aber trotzdem länger als im Dienstplan vorgesehen arbeitet, tut das nach Ansicht des Gerichts erst mal aus eigenem Antrieb. Der Beamte hätte seine Überlastung anzeigen und Aufgaben notfalls zurückstellen müssen, wenn ihm die Mehrarbeit nicht genehmigt wird. In erster Instanz hatte der Kläger noch teilweise Erfolg. Aktenzeichen 2 C 19.25
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Sie hatten gehofft, den Kanzler in der S-Bahn zu treffen. Aber nun, ja....
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Die AfD hat als weitaus stärkste Partei im Landtag von Sachsen-Anhalt ihre Vorstellungen für die nächste Legislaturperiode geäußert. Die Sitzordnung soll geändert werden. SPD, Linke und Grüne sollen in externe Liegenschaften umziehen. Auch die Ausschüsse, inklusive Vorsitze, sollen neu gestaltet werden. „War zu erwarten, dass sie uns demütigen“, klagen jetzt die Betroffenen. Ich wäre mit solchen Äußerungen vorsichtig. Immerhin ist es ja die AfD, die seit jeher im nach Kräften im parlamentarischen Betrieb behindert wurde und wird - bundesweit. Solche Maßnahmen im Rahmen der Geschäftsordnungskompetenz nun zu kritisieren und sich in die Opferrolle zu stürzen, heißt vor allem eins: Zugeben, dass man bisher andere "diskriminiert" hat.
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Der Biber muss sich die Farbe teilen Fast jeder zweite Deutsche denkt bei der Farbe Orange an Obi. Fast. Und genau an diesem Wörtchen ist die Baumarktkette jetzt beim Bundesgerichtshof gescheitert. Obi hatte sich 2010 den Farbton „RAL 2008“ als Marke schützen lassen. Nicht das Logo, nicht den Biber, sondern die Farbe selbst, und zwar für den Handel mit Heimwerkerbedarf. Hornbach und Globus, die ebenfalls gern in Orange auftreten, zogen dagegen vor Gericht. Das Problem für Obi: Eine Farbe gehört grundsätzlich allen. Monopolisieren kann sie nur, wer nachweist, dass mehr als die Hälfte der Leute sie ganz selbstverständlich einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Obis eigene Umfragen kamen auf 45,6 und später 49,6 Prozent, das Gutachten der Konkurrenz nur auf 30 Prozent. Befragt werden musste dabei nicht nur die Baumarktkundschaft, sondern die gesamte Bevölkerung. Der Bundesgerichtshof hat die Löschung der Marke nun bestätigt. Die Marke fällt rückwirkend weg, Obi konnte aus ihr also nie wirksam gegen Wettbewerber vorgehen. Ganz vorbei ist das Farbenspiel trotzdem nicht: Seit 2021 besitzt Obi eine zweite Orange-Marke. Auch gegen sie laufen schon Löschungsanträge. Juristen kennen das Drama übrigens aus dem eigenen Bücherregal. Um das Orange der NJW streitet der Beck-Verlag ebenfalls seit Jahren, ein Ende ist nicht absehbar. Aktenzeichen I ZB 58/25
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Kinder, wie die Zeit vergeht: 17.42 Uhr: Bei seiner Rede im Adenauer-Haus in Berlin hat der CDU-Vorsitzende und Bundeskanzler Friedrich Merz den unbedingten Willen zu Reformen bekräftigt. 18.48 Uhr: Nach Bärbel Bas sagt nun auch Bundeskanzler Friedrich Merz die „Rentenreform“ für das Jahr 2026 ab. „Noch in diesem Jahr so auf den Weg, dass es möglichst schnell in Kraft treten kann“, sagte Merz beim Wahlkampf-Abschluss der CDU Berlin. Beim Koalitionsausschuss im Juli hieß es noch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 fertig und beschlossen sein soll, damit die Reform zum 1.1.2027 gilt.
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Geistwesen klagt vor dem Sozialgericht Das Geschlecht kann man sich in Deutschland per Erklärung frei aussuchen. Die Staatsangehörigkeit nicht, erfahren wir durch ein aktuelle Gerichtsurteil. Eine Frau beantragte Bürgergeld unter einem deutschen Namen, den sie sich selbst gegeben hatte. Beleg: eine Taufbescheinigung. Mit ihrer Geburtsurkunde identifiziere sie sich nicht, sagte sie. Als von Gott erschaffenes Geistwesen bestimme sie selbst, wer sie ist. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg ermittelte und fand eine Russin, deren Aufenthaltstitel 2012 abgelaufen war. Ergebnis: kein Bürgergeld, aber immerhin die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die höheren Leistungen gibt es normalerweise nach 36 Monaten Aufenthalt. Die Frau lebt seit mindestens 27 Jahren hier. Das nützt ihr trotzdem nichts. Wer jahrelang unter falscher Identität und ohne Meldeadresse lebt, hat seinen Aufenthalt nach Ansicht des Gerichts selbst rechtsmissbräuchlich "verlängert". Das Geistwesen darf sich weiter deutsch fühlen. Bezahlt wird nach Aktenlage. Und das ist, wie gesagt, zumindest der Satz für Asylbewerber. Aktenzeichen L 9 AS 2448/26 ER-B
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"Wir leben in einem fantastischen Land." Krass, was man mit KI heute machen kann. Noch besser finde ich den Fake übrigens, wenn man ihn ohne Ton betrachtet.
"Wir leben in einem fantastischen Land", das die Medien aber schlecht schreiben. Und gelobt sei die Migration! Herr Merz bleibt sich im Adenauer-Bunker treu.
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