Warum ich heute Strafanzeige gegen Martin Sellner erstattet habe.
Ich habe heute eine Entscheidung getroffen, über die ich länger nachgedacht habe: Ich habe Strafanzeige gegen Martin Sellner erstattet.
Und ich möchte euch erklären, warum.
Es geht mir ausdrücklich nicht darum, jemanden strafrechtlich verfolgen zu lassen, nur weil er politische Auffassungen vertritt, die ich fundamental ablehne.
Eine Demokratie muss viel aushalten. Auch radikale Positionen. Auch Provokationen. Auch Meinungen, die wir für falsch oder unerträglich halten.
Aber unsere Meinungsfreiheit hat Grenzen.
Und ich möchte von der zuständigen Staatsanwaltschaft prüfen lassen, ob diese Grenzen durch Veröffentlichungen Martin Sellners und seines neuen „Instituts für Remigration“ überschritten werden.
Konkret geht es insbesondere um die Frage eines möglichen Anfangsverdachts wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB.
Warum beschäftigt mich das persönlich so sehr?
Weil bei Sellners Vorstellung von „Remigration“ häufig ein Missverständnis besteht.
Es geht eben nicht ausschließlich um Menschen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland befinden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich 2025 ausführlich mit Sellners Konzept auseinandergesetzt. Dabei stellte das Gericht fest, dass dieses Konzept ausdrücklich auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund einbezieht.
Das Gericht findet dafür sehr deutliche Worte.
Nach seiner Bewertung erhalten Deutsche mit Migrationshintergrund in diesem Konzept einen rechtlich abgewerteten Status. Das Bundesverwaltungsgericht spricht von „Staatsbürgern zweiter Klasse“ und bewertet diesen Teil des Konzeptes als menschenwürdewidrig.
Inzwischen gibt es zudem ein von Sellners neuem „Institut für Remigration“ veröffentlichtes Policy Paper für Sachsen-Anhalt.
Darin finden sich konkrete politische Vorschläge: ein „Landesamt für Remigration“, die „Prüfung von Einbürgerungen“, „strukturelle Remigration“ und die Kategorie sogenannter „nichtassimilierter Staatsangehöriger“.
Spätestens hier wird die Diskussion für mich sehr persönlich.
Denn ich bin eingebürgerter Deutscher.
Meine Eltern kamen Anfang der 1970er Jahre als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland.
Ich bin hier geboren.
Ich bin hier zur Schule gegangen.
Ich habe hier studiert.
2005 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Ich habe als Jurist für den deutschen Staat gearbeitet, war in unterschiedlichen Behörden tätig und darf heute als direkt gewählter Landrat Verantwortung für mehr als 300.000 Menschen übernehmen.
Und trotzdem könnte jemand wie ich nach einem ethnokulturellen Verständnis von Staatsangehörigkeit plötzlich in eine Kategorie von Menschen einsortiert werden, deren Zugehörigkeit zu Deutschland von ihrer vermeintlichen „Assimilation“ abhängig gemacht wird.
Nein.
Ich bin nicht Deutscher auf Bewährung.
Meine Staatsangehörigkeit ist nicht weniger wert als die eines Deutschen, dessen Eltern, Großeltern und Urgroßeltern bereits deutsche Staatsangehörige waren.
Das Grundgesetz kennt keine Deutschen erster und zweiter Klasse.
Gleichzeitig bin ich Jurist. Deshalb ist mir eine Unterscheidung besonders wichtig:
Das Bundesverwaltungsgericht hat Teile von Sellners Konzept als menschenwürdewidrig bewertet. Das bedeutet nicht automatisch, dass Martin Sellner sich wegen Volksverhetzung strafbar gemacht hat.
Die Schwellen des Strafrechts sind hoch. Und das ist in einem Rechtsstaat auch richtig so.
Deshalb werde ich auch nicht behaupten, Martin Sellner habe eine Straftat begangen.
Ich habe vielmehr Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft gebeten, genau diese Frage zu prüfen.