Übrigens … 12 % < 14 % < 25 % < 50 % #Berlin
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Argumente + Vorschläge - sinnvoller als die Hitzigkeiten, die in diesen Tagen durch die Berliner politische Luft fliegen. Hier: eine wirtschaftswissenschaftliche Studie (keine juristische) von @SDullien @AchimTruger @tom_krebs_ @pat_kaczmarczyk ... Kurzbotschaften: .../2
Replying to @boeckler_de
Eine #Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird den #Wohnraummangel alleine nicht beheben. Dazu braucht es #Neubau in großem Stil. Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein. Unsere neue IMK-Studie: boeckler.de/de/pressemitteil…
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2/3 1) "Neubau in großem Stil ist hier der einzige Weg, um den Mangel tatsächlich zu beheben" 2) Vergesellschaftung kann unter Annahme Ertragswertmethode mit Nettokaltmieten wirtschaftlich gehen 3) Keine neue Trägerorganisation ("AÖR"), sondern Wohnungen den LWU übertragen
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Die ganze Debatte hat viele Ebenen - es wäre dämlich, diese Studie jetzt als "Beweis" für die Umsetzbarkeit des @dwenteignen - Volksentscheides zu verwenden und es wäre genauso dämlich, angesichts solcher Arbeiten auf Durchzug zu stellen.
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Christian Hossbach retweeted
Natürlich muss Berlins Linke sich glaubhaft gegen Antisemitismus stellen. Aber in der Debatte darf nicht untergehen: Als klare Wahlsiegerin hat sie einen Regierungsauftrag und vertritt viele Menschen. Mein Kommentar für "Berliner Rundfunk" & @Tagesspiegel: tagesspiegel.de/berlin/kann-…
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Christian Hossbach retweeted
Die Linkspartei hat nach der Wahl am vergangenen Sonntag angekündigt, nun die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen anzugehen. Das geht nicht ohne Entschädigung. Die ist nämlich kein nachrangiges Detail, sondern verfassungsrechtliche Grundvoraussetzung der Vergesellschaftung. Während Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG eine Enteignung auch „auf Grund“ eines Gesetzes zulässt, erlaubt Art. 15 Satz 1 GG die Vergesellschaftung ausschließlich „durch“ ein Gesetz, „das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Der Gesetzgeber muss die Entschädigungsfrage also selbst entscheiden und die für ihre Bestimmung maßgeblichen Vorgaben gesetzlich festlegen. Dass einzelne Bewertungen und Berechnungen anschließend administrativ vorgenommen werden können, ändert daran nichts. Für die Höhe der Entschädigung verweist Art. 15 Satz 2 GG auf Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG. Danach ist die Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer der volle Verkehrswert zu entschädigen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat für Art. 14 Abs. 3 GG ausdrücklich entschieden, dass das Grundgesetz keine stets am Marktwert bemessene Entschädigung verlangt und der Gesetzgeber je nach den Umständen auch eine darunterliegende Entschädigung vorsehen darf (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1968, 1 BvR 638/64 u. a., BVerfGE 24, 367, 421). Im Ergebnis wird allerdings zumindest eine Orientierung am Verkehrswert verfassungsrechtlich geboten sein; der Vermögenswert der Sozialisierungsobjekte darf nicht konfiskatorisch abgeschöpft werden. Wie weit eine Entschädigung bei einer Vergesellschaftung nach Art. 15 GG tatsächlich hinter dem Verkehrswert zurückbleiben darf, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sicher ist lediglich, dass Art. 15 GG keine entschädigungslose Konfiskation gestattet. Der Gesetzgeber muss eine Entschädigung vorsehen und bei ihrer Bemessung die Interessen der Allgemeinheit und der betroffenen Eigentümer tatsächlich gegeneinander abwägen. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Junktimklausel. Für die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, wenn es keine den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechende Entschädigungsregelung enthält, sei es, dass sie ganz fehlt, sei es, dass sie sich inhaltlich nicht im Rahmen des Abwägungsgebots hält und mithin zu gering ist. Die Gerichte dürfen ein solches verfassungswidriges Gesetz nicht dadurch retten, dass sie selbst eine höhere oder anderweitig angemessene Entschädigung zusprechen. Die Entscheidung über Art und Ausmaß der Entschädigung ist allein Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1955, 1 BvL 33/51, BVerfGE 4, 219; Urteil vom 18. Dezember 1968, 1 BvR 638/64 u. a., BVerfGE 24, 367). Für Art. 15 GG spricht wegen der dort ausdrücklich enthaltenen Junktimklausel erst recht sehr viel dafür, dass dieser Grundsatz entsprechend gilt: Verfehlt der Gesetzgeber bei der Entschädigung den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen, kann ein Gericht das Vergesellschaftungsgesetz nicht einfach bestehen lassen und die Entschädigung nachträglich auf ein verfassungsgemäßes Maß anheben. Der Fehler beträfe den gesetzlichen Eigentumszugriff selbst. Vor diesem Hintergrund ist auch das von der Linkspartei propagierte Entschädigungsmodell äußerst kritisch zu sehen. Jan van Aken hat bei „Markus Lanz“ am 23. September 2026 eine Entschädigung von acht bis zwölf Milliarden Euro genannt (was rund einem Viertel des Verkehrswertes entspricht), die nach seiner Darstellung über 100 Jahre „abgeschrieben“ werden könne. Was er damit rechtstechnisch genau gemeint hat, habe ich nicht verstanden (er vermutlich auch nicht, und Herr Lanz hat leider nicht nachgefragt). Sollte ein künftiges Berliner Vergesellschaftungsgesetz vorsehen, dass eine ohnehin erheblich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung wirtschaftlich erst über einen Zeitraum von 100 Jahren abgestottert wird, müsste auch dieser zeitliche Aufschub in die Abwägung nach Art. 15 Satz 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG einbezogen werden. Eine nominale Forderung ist wirtschaftlich nicht dasselbe wie eine sofort verfügbare Zahlung. Der Gesetzgeber könnte den Zeitwert der Entschädigung deshalb nicht schlicht ignorieren. Und ohne Verzinsung wird das erst recht nichts. Das ist aber gerade die verfassungsrechtliche Herausforderung: Art. 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Er stellt ihm aber keinen Blankoscheck aus. Der Gesetzgeber muss selbst ein in sich schlüssiges Entschädigungssystem schaffen, das die gegenläufigen Interessen erkennbar abwägt und innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen bleibt und das das Verfassungsgericht überzeugt. Ob ein konkretes Berliner Vergesellschaftungsgesetz diese Anforderungen erfüllen wird, wird man deshalb erst anhand seines tatsächlichen Entschädigungsmodells beurteilen können. Scheitert dieses Modell an Art. 15 Satz 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG, lässt sich das Problem nicht nachträglich durch richterliche Nachbesserung der Entschädigung beseitigen – dann scheitert die Vergesellschaftung insgesamt. Und das ist doch mal eine gute Nachricht.
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Christian Hossbach retweeted
Ich empfehle nochmals die Lektüre der hervorragenden Recherche von @Tieresindfreaks aus 2024, die aufzeigt, wie das trotzkistische Marx-21-Netzwerk @dieLinke unterwandert hat und aus dem die radikalen Israelhasser und Antisemiten der Partei stammen ➡️ archive.is/SFVY7
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Christian Hossbach retweeted
Die Floskel von der Politik für die „arbeitende Mitte“ karikiert sich selbst, wenn die Reformen bei Elterngeld, Krankenkasse, Krankschreibung und Rente für genau diese arbeitende Mitte vor allem Verschlechterungen bedeuten. Das geht so nicht weiter.
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Christian Hossbach retweeted
Es ist solche intellektuelle Unredlichkeit, die mir schwer auf die Nerven geht.
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Christian Hossbach retweeted
Ich glaube, die @dieLinke hat jetzt wirklich ein Problem, das über eine Kampagne von zwei anderen Parteien hinausreicht. Zieht die Partei nicht die richtigen Konsequenzen ist rot-rot-grün tot, bevor es überhaupt Sondierungen gab
Replying to @PetraPauMaHe
Was heißt es eigentlich,Dir jetzt Zeit zu nehmen? Übernehme endlich mal Verantwortung. Du bist MdB, ich hatte gehofft, Du setzt die Arbeit von Martina Renner und mir fort, nichts ist zum REX, Antisemitismus, Antiziganismus passiert. Pause? Wer macht eigentlich endlich die Arbeit?
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Christian Hossbach retweeted
Guter Artikel in der @tazgezwitscher, wie in rechten und konservativen Kreisen der Wahlsieg der Linken in Berlin völlig hysterisch und in einer beschämend stigmatisierend-abwertenden Art und Weise kommentiert wird. (Ich hab die nicht gewählt) taz.de/Wahlsieg-in-Berlin-Wi…
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Christian Hossbach retweeted
Was heißt es eigentlich,Dir jetzt Zeit zu nehmen? Übernehme endlich mal Verantwortung. Du bist MdB, ich hatte gehofft, Du setzt die Arbeit von Martina Renner und mir fort, nichts ist zum REX, Antisemitismus, Antiziganismus passiert. Pause? Wer macht eigentlich endlich die Arbeit?
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Christian Hossbach retweeted
Da ich Dir hier nicht antworten darf, auf diesem Weg: Mir reicht es langsam. Als MdB hast Du eine Verantwortung, ich kann nicht mehr an Naivität glauben. Da ich es aber befürchtete, habe ich auf Deine Mail im Sommer nicht geantwortet.
Replying to @der_neukoellner
… trage ich besondere Verantwortung. Ich werde mir jetzt die Zeit nehmen, um jeden Zweifel auszuräumen und in Absprache mit meinem Team mein Kommunikationsverhalten aufzuarbeiten und volle Transparenz herzustellen. 5/5
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Christian Hossbach retweeted
paar Zeilen zu dieser erneut hochkochenden Diskussion linkedin.com/in/christian-ho… u.a.: Zitat des Sprechers der Initiative dw enteignen ein paar Wochen vor der Abstimmung 2021: „Wenn die Entschädigung teurer wird als 10 Milliarden Euro, dann macht das ganze natürlich keinen Sinn“ /2
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👍👍👍
Brandenburgs SPD-Ministerpräsident Dietmar Woidke sagt, den Reformen im Bund fehlt eine Perspektive. Statt auf Einsparungen, sollten sie auf Arbeitsplätze ausgerichtet sein: "Wenn die Reformen einem Ziel dienen, dann werden die Menschen auch bereit sein, Schritte mitzugehen."
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Christian Hossbach retweeted
Natürlich ist der Besuch von Issa Remmo bei der Linkspartei hochpolitisch. Er ist kausale Folge der Verharmlosung der Clan-Kriminalität aus den Universitäten und reichen Kiezen heraus. Ja, es gibt eine berechtigte Debatte über diesen Begriff, wie man über alles diskutieren kann. Das hat aber dazu geführt, dass diese Art Mafia in Berlin unter vielen jungen Menschen, in Medien und bei Linken verharmlost und teils heroisiert wird. In Wahrheit bewaffnen sich die Familien wie nie zuvor, werden gewaltvoller und wagen immer spektakuläre Aktionen (Stichwort Juwelendiebstahl). Die lachen sich kaputt über die Leute, die sie als reine Opfer von rassistischer Polizeiarbeit inszenieren. Wer einmal in diesem Milieu recherchiert hat, vergisst das nicht. Wer die Video der brutalen Baseballschläger-Prügeleien und Schießereien kennt, kann Clan-Kriminalität nicht als Kleinigkeit abtun. Irre, dass man das alles schreiben muss.
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Christian Hossbach retweeted
Hui! Bundeskanzler Merz deutet auf Frage von @MariamLau1 Änderungen am Krankenversicherungssystem an. Das Nebeneinander von Privater und gesetzlicher Krankenversicherung löse ein „erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfinden“ aus, sagt Merz bei Pressekonferenz. Merz fügt an: Er teile diese Einschätzung. „Dann müssen wir da etwas ändern.“
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Gestern Wahlen, heute geht’s um die wirtschaftlichen Grundlagen für eine soziale Politik und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die IGMetall hat bundesweit zum Aktionstag Automobil aufgerufen. Hier bei @MercedesBenz in Berlin. Jetzt spricht hier @FahimiYasmin , @dgb_news
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Christian Hossbach retweeted
🔴 @der_neukoellner MdB Ferat Koçak feiert bei Wahlparty seiner @LinkeNeukoelln mit Ibrahim Ibrahim (r.), Vertreter des extremistischen „Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees“ (VPNK), Dach für PFLP und Hamas in Berlin. Ibrahim gratuliert: VPNK war „Teil dieses Erfolgs“.
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