Wie schaffen wir es, Berlin den Geldhahn zuzudrehen?
Der Finanzkraftausgleich (Länderfinanzausgleich) ist kein einfaches Gesetz, sondern in Artikel 107 des Grundgesetzes (GG) verankert.
Um diesen Artikel zu streichen oder grundlegend zu ändern, benötigt der Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit und der Bundesrat ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit (Art. 79 Abs. 2 GG).
Da die Mehrheit der 16 Bundesländer historisch gesehen „Nehmerländer“ sind (wie Berlin, Sachsen oder Thüringen) und massiv von den Zahlungen profitieren, ist es politisch nahezu ausgeschlossen, dass im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine ersatzlose Abschaffung stimmt. Warum auch? Ihre Faulheit wird belohnt.
Ich sehe das als fast unmöglich an. Die Geberländer sind in der Unterzahl. Also bleibt nur eines: Ihn massivst zu reduzieren.
👉 Aktuell tragen die Geberländer (allen voran Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg) extreme Lasten. Bayern allein stemmt oft knapp 60 % des gesamten Ausgleichsvolumens (ca. 9,8 bis 11,7 Milliarden Euro pro Jahr). Wir brauchen einen gesetzlichen Deckel. Kein einzelnes Land dürfte demnach mehr als Prozent X des gesamten Topfes finanzieren.
👉 Absenkung der Abschöpfungsquote (Anreize schaffen)
👉 Abschaffung der „Einwohnerveredelung“ (Der Stadtstaaten-Hebel) Ein massiver Hebel für eine Senkung liegt in der Berechnung des Finanzbedarfs. Aktuell werden die Einwohner von Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) künstlich „veredelt“. Ein Berliner zählt im System so viel wie 1,35 Einwohner eines Flächenlandes, weil Stadtstaaten angeblich höhere Infrastrukturkosten pro Kopf haben.