Zur „Rente mit 63“ 👇
Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren wurde ursprünglich eingeführt, um Menschen in körperlich belastenden Berufen einen früheren Rentenzugang zu ermöglichen. Doch Studien zeigen: Sie erfüllt dieses Ziel nicht.
Stattdessen wird die abschlagsfreie Frührente vor allem von gesünderen, männlichen und besserverdienenden Versicherten in Anspruch genommen. Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien – etwa viele Frauen oder Menschen, die zeitweise arbeitslos waren –, Geringverdiener und Menschen in körperlich belastenden Berufen erfüllen die Voraussetzungen dagegen häufig gar nicht.
Die abschlagsfreie Frührente ist damit sozial wenig zielgenau – und zugleich sehr teuer. Die Deutsche Rentenversicherung stuft Frührenten ohne vollen Abschlag als eine versicherungsfremde Leistung ein, welche die Beitragszahler jährlich mehr als 13 Milliarden Euro kostet.
Aus diesen Gründen hat sich die Rentenkommission dafür ausgesprochen, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren zu beenden und durch eine zielgenauere Regelung zu ersetzen.
Mit der sozialen Schutzrente sollen künftig rentennahe Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren langjährigen Beruf tatsächlich nicht mehr ausüben können, nach einer Gesundheitsprüfung früher abschlagsfrei in Rente gehen können.
So würden wir aus einer „Leistung mit der Gießkanne“ eine soziale Leistung machen, die diejenigen erreicht, die tatsächlich auf einen früheren Renteneintritt angewiesen sind. Gleichzeitig bleibt für alle die Möglichkeit, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, bestehen.
Als Rentenkommission haben wir ein Gesamtkonzept vorgeschlagen. Ich würde mir wünschen, dass wir jetzt auch den Mut haben, dieses umzusetzen, statt aus Angst vor Wahlen zu blockieren.
Wer jetzt einzelne Bausteine rauszieht, muss wissen, dass er das ganze Haus zum Einsturz bringt.