Thema Briefwahl:
1. Groß angelegten systematischen Betrug bei der Auszählung der Briefwahlstimmen wird es kaum geben, jedenfalls nicht mehr und nicht weniger als bei der Auszählung der im Wahllokal abgegeben Stimmen.
Ansonsten in dem Zusammenhang mein Rat: Die Auszählung ist jeweils öffentlich. Wer Zweifel an einem einwandfreien Wahlvorgang hat, gehe hin und beobachte sie vor Ort.
2. Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Missbrauch möglich ist:
a) Es ist ein leichtes, Briefwahlunterlagen für Dritte in einem Haushalt anzufordern, die zB länger im Ausland sind, und dann für diese abzustimmen.
b) Noch problematischer und sicherlich zahlreicher sind Fälle, bei denen nahe Personen bedrängt werden, eine bestimmte Partei zu wählen.
c) Das größte Missbrauchspotenzial gibt es wahrscheinlich in Pflegeinrichtungen, in denen die Bewohner Unterstützung bei der Wahl benötigen oder die sich anderweitig manipulieren lassen.
c) In den vorgenannten Fällen b) und c) gibt es auch die Möglichkeit, den Stimmzettel bzw. die Briefwahlunterlagen ungültig zu machen, wenn das Kreuz nicht im gewünschten Sinne abgegeben wurde - oder den Brief vor der Postaufgabe verschwinden zu lassen. Die Stimme verschwindet in diesen Fällen lautlos, der Wähler erfährt nie davon, es gibt keine Möglichkeit zur Korrektur. Ohnehin ist allgemein das Entwenden oder Abfangen von Wahlbriefen denkbar -auch das dürfte nur punktuell vorkommen, ist aber eine spezifische Schwachstelle der Briefwahl.
d) Ein weiterer Sonderfall ist der Stimmenkauf: Anders als in der Wahlkabine kann ein Briefwähler seine Stimmabgabe gegenüber einem Dritten leichter nachweisen - etwa durch gemeinsames Ausfüllen und Absenden des Stimmzettels.
In dem Zusammenhang: der Anteil an Stimmen, die die erste Formprüfung bei der Briefwahl nicht bestehen (zB wegen verspätetem Eingang, fehlendem oder ungültigem Wahlschein, fehlendem Stimmzettelumschlag, nicht verschlossenem Umschlag oder fehlender Unterschrift unter der Versicherung an Eides statt) wird von Prof. Dominic Nyhuis auf 3,2% bis zu 4% der auf diesem Weg abgegebenem Stimmen geschätzt ("Bequem, aber fehleranfällig: Die Dunkelziffer ungewerteter Briefwahlstimmen" | Politische Vierteljahresschrift | Springer Nature
link.springer.com/article/10…). Gesondert erfasst werden diese bislang nicht, sie gelten nur als nicht abgegeben. Auch dies ist etwas, das im Sinne der Transparenz geändert werden sollte.
Sind all das Gründe, die Briefwahl abzuschaffen? Wohl nein. Das Ziel, möglichst allen Wahlberechtigten die Teilnahme an einer Wahl zu ermöglichen, ist hoch zu bewerten.
Gleichwohl sollte die Briefwahl Ausnahme und nicht Regelfall sein.
Zudem sollte geprüft werden, wie die Briefwahl besser gegen Manipulation und den unbemerkten Verlust von Stimmen geschützt werden kann. Denkbar wären:
1) ein anonymisiertes digitales Verfahren, über das der Briefwähler den Status seines Wahlbriefs abfragen kann - etwa "Unterlagen versandt", "Wahlbrief eingegangen" und nach Abschluss der Prüfung "zugelassen" oder "zurückgewiesen". Da über die Zulassung nach geltendem Recht grundsätzlich erst am Wahltag entschieden wird, würde dies zunächst vor allem der Transparenz dienen. Soll eine Korrektur von Formfehlern ermöglicht werden, müsste die Prüfung früher stattfinden und das Verfahren entsprechend neu geregelt werden.
2) eine verlässlichere Identitätsprüfung. Denkbar wären eine freiwillige elektronische Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion, eine Ausweiskopie oder ein Abgleich mit der im Personalausweisregister gespeicherten Unterschrift. Alle Varianten bringen allerdings neue Probleme mit sich: zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Datenschutzrisiken und die Gefahr, dass rechtmäßige Stimmen wegen technischer Probleme oder abweichender Unterschriften zurückgewiesen werden. Eine bloße Ausweiskopie bietet zudem nur begrenzten Schutz vor Missbrauch.
3) die stärkere Nutzung von Sonderwahlbezirken und beweglichen Wahlvorständen in Alten- und Pflegeheimen. Die rechtlichen Möglichkeiten bestehen mit den §§ 8, 13, 61 und 62 BWO bereits. Sie sollten nicht nur theoretisch vorgesehen, sondern bei entsprechendem Bedarf tatsächlich genutzt werden.
4) eine gesonderte statistische Erfassung sämtlicher verspäteter und zurückgewiesener Wahlbriefe einschließlich der jeweiligen Zurückweisungsgründe.
5) einfachere und verständlichere Briefwahlunterlagen, damit zusätzliche Sicherungen nicht zu noch mehr unbeabsichtigt ungewerteten Stimmen führen.
Die Lösung kann mE daher weder die Abschaffung der Briefwahl noch das Leugnen ihrer Schwächen sein, sondern nur ein Verfahren, das möglichst vielen die Wahl ermöglicht und zugleich jede einzelne Stimme bestmöglich schützt.