+Exklusiv+ Wenn aus „Behauptung“ Gewissheit wird:
#Bundesregierung bestätigt jetzt offiziell Abzug von je 200 €/Monat bei 🇩🇪Rentnern in Russland.
Als ich im September dazu in der
#BPK fragte, hieß es noch, dies sei lediglich "eine Behauptung" von mir.
ostdeutscheallgemeine.com/ar…
Jetzt, 2 Wochen später, schickt mir das für Rentenzahlungen verantwortliche Arbeitsministerium
@BMAS_Bund folgende Nachreichung:
Nachtrag des BMAS zur RegPK vom 28.09.26 und 05.10.26
Zu den in den Regierungspressekonferenzen am 28. September und 5. Oktober gestellten Fragen zu Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach Russland möchten wir Ihnen nach weiterer Klärung folgende ergänzende Informationen zukommen lassen:
„Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, dass bei der Überweisung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung aus Deutschland auf Konten der österreichischen Raiffeisen Bank International AG in der Russischen Föderation Gebühren einbehalten werden. Nach Angaben des Renten Service der Deutschen Post AG begründet die Bank die Erhebung der Gebühren damit, dass gestiegene Compliance-Risiken sowie ein erhöhter Prüfungs- und Bearbeitungsaufwand im Zusammenhang mit Transaktionen über die Raiffeisen Bank Wien häufig manuelle Eingriffe erfordern würden. Trotz intensiver Bemühungen mit den beteiligten Korrespondenzbanken seien keine alternativen Zahlungswege oder Lösungen für Zahlungen nach Russland gefunden worden, um die Gebühren zu vermeiden.
Generell gilt hinsichtlich der Auszahlung von Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, dass diese nach § 118 Absatz 2b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) kostenfrei auf das angegebene Konto bei einem Geldinstitut überwiesen werden, soweit für dieses die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 gilt (SEPA-Raum). Bei Zahlungen außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 hat der Leistungsträger nach § 118 Absatz 2c SGB VI die Kosten bis zu dem von ihm mit der Zahlung beauftragten Geldinstitut zu tragen. Gebühren weiterer Korrespondenzbanken werden von der Deutschen Rentenversicherung oder dem Renten Service nicht übernommen."
Wenn die anfallenden Gebühren vermieden werden sollen, besteht nach Angaben des Renten Service die Möglichkeit, die Rentenzahlung auf ein Konto in einem anderen Land überweisen zu lassen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und ein entsprechendes Konto eingerichtet werden kann."
Mir stellt sich die Frage, wieso hieß es in der ersten Nachreichung im September noch, der Abzug sei eine reine Behauptung von mir und 2 Wochen später räumt dasselbe Ministerium dann doch ein, dass dieser Abzug real ist. Immerhin hat das Arbeitsministerium aber diese Nachreichung geliefert. Das für die Betreuung von dt. Staatsbürgern im Ausland zuständige
@AuswaertigesAmt, hat bis heute keinerlei Nachreichung, obwohl als "sicher" zugesagt, mir zukommen lassen. Und sich im weiteren Verlauf als "nicht zuständig" bezeichnet. Wohlgemerkt auf die Frage, was es betroffenen 🇩🇪Rentnern in der RF rät, in dieser Situation zu tun.