An:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen Frau Dunja Hayali, Moderatorin des ZDF-„heute journals“, wegen des Verdachts der üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).
Sachverhalt:
In der Sendung „heute journal“ vom 11.09.2025 äußerte Frau Hayali unmittelbar nach dem gewaltsamen Tod von Herrn Charlie Kirk, einem jungen Familienvater, unter anderem folgende Wertungen und Beschimpfungen:
„menschenfeindlich“
„rassistisch“
„sexistisch“
„abscheulich“
Zudem bezeichnete sie ihn als „radikal-religiösen Verschwörungsanhänger“
Diese Aussagen fielen unmittelbar nach Bekanntwerden seines Todes. Ein konkreter Nachweis für die genannten Vorwürfe wurde nicht angeführt.
Rechtliche Würdigung:
Die getätigten Aussagen stellen ehrverletzende und rufschädigende Wertungen dar, die über zulässige Meinungsäußerungen hinausgehen und geeignet sind, das Ansehen des Verstorbenen wie auch seiner Angehörigen schwer zu beeinträchtigen. Darüber hinaus handelt es sich um eine Herabwürdigung, die unmittelbar nach einem gewaltsamen Tod besonders verwerflich ist.
Zudem widerspricht ein derartiges Verhalten in eklatanter Weise den ethischen Grundsätzen des Journalismus. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der sich zur Unparteilichkeit, Ausgewogenheit und Würde im Umgang mit Menschen verpflichtet hat, darf nicht zu ehrabschneidenden und haltlosen Diffamierungen greifen – und schon gar nicht im Angesicht eines öffentlichen Attentats. Dieses Verhalten beschädigt nicht nur den Ruf der betroffenen Person und ihrer Familie, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des ZDF und die Glaubwürdigkeit der Presse insgesamt.
Ich beantrage daher die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verleumdung / übler Nachrede.
Das entsprechende Videomaterial kann als Beweismittel vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
oder?