Correctiv hat Zugriff auf einen umfangreichen Datensatz aus unserem Redaktionssystem, der bei einem Hackerangriff im Frühjahr erbeutet wurde. Nun nutzt das steuergeförderte Medienhaus die internen Daten, also beispielsweise Informationen aus früheren Artikelversionen und redaktionellen Entwürfen, für Recherchen. Hierzu haben wir eine Anfrage erhalten, unter anderem geht es auch um einen meiner Artikel (siehe Thread). Seit wann genau der Redaktion der Datensatz vorliegt, ist unklar. Aus der Detailtiefe der Anfrage geht allerdings ziemlich klar hervor, dass man bei Correctiv schon länger Bescheid wusste und daher auch Kenntnis der Straftat hatte, ohne uns oder den Behörden Hinweise darauf zu geben. nius.de/medien/correctiv-nut…

Oct 7, 2026 · 10:43 AM UTC

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Das mit üppigen Staatsgeldern gepamperte Medienunternehmen Correctiv, das in seiner Firmenbezeichnung die Worte „Recherchen für die Gesellschaft“ und „gemeinnützig“ führt, nutzt kriminell erbeutete Daten unseres Redaktionssystems, um dann so nen Schwachsinn auf Schülerblogger-Niveau zu bringen. Völlig verzweifelt. Anfrage vom 5. Oktober: „b) Am 20. Januar 2026 wurde über den Account Ihrer Mitarbeiterin Janina Lionello ein Artikelentwurf angelegt – “Pflege und Bürgi” – und darin eine Hypothese für die Redaktion hinterlegt: “Es gibt wahnsinnig viele hoch engagierte Afghanen, die pflegen. (...) Wie hoch ist der Anteil der Pflegenden in Bürgergeld. Aufteilung Deutsche/Nicht deutsche”. Einen Tag später erscheint der Artikel mit der Schlagzeile: “Mehr als 53 Prozent der pflegenden Bürgergeld-Empfänger sind Ausländer”, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Der Text zieht den Schluss: Angehörige zu pflegen sei für "Ausländer" ein “besonders beliebter Grund (...), um nicht zu arbeiten und stattdessen Bürgergeld zu beziehen”. Doch die Zahlen, auf die Sie sich beziehen, enthalten sowohl Menschen, die Angehörige pflegen, wie auch solche, die sich um Kinder kümmern. Das erklärt der zitierte Sprecher der Arbeitsagentur sogar im veröffentlichten Artikel: „Diese beiden Punkte werden zusammen erfasst und lassen sich statistisch nicht ausdifferenzieren.“ Der Satz “Mehr als 53 Prozent der pflegenden Bürgergeldempfänger sind Ausländer” ist falsch. Aufgrund des ursprünglich angelegten Artikelentwurfs entsteht der Eindruck, dass die Zahlen in der Schlagzeile absichtlich falsch wiedergegeben wurden, um die eingangs gefasste Hypothese nicht aufgeben zu müssen. Bitte um Stellungnahme dazu.“ 🤡🤡🤡
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Gülle-Nius mal wieder 🙄 Auf der Correctiv-Seite ist kein Artikel zu finden. Das haben Sie doch erfunden! Unsere demokratischen Journalisten würden niemals irgendwas aus der Feder saugen. LG LW
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Vielleicht steckt Correctiv selber hinter dem Datenklau.
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Nun. Anzeigen. Nicht in Berlin, gleich über die richtigen Kanäle. Aber weiß Steinhöfel sicher.
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Anfragen zu Artikel-Revisionen zu verschicken, die nie final wurden, ist wie einen Gedanken rechtfertigen zu sollen, den man nie laut ausgesprochen hat. Das ist kranker Scheißdreck!
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Wenn eine staatlich finanzierte Organisation gewaltsam das Redaktionsgeheimnis bricht, ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit.
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Es ist unfassbar was correctiv sich alles rausnehmen kann. Und die schimpfen sich dann noch die guten und Journalisten.
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Strafanzeige stellen! Dann soll correctiv sich vor Gericht rechtfertigen und beweisen, dass correctiv nicht selbst hinter dem Hackerangriff steckt. Denen ist ALLES zuzutrauen.
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Genialer Coup. So geht investigativer Journalismus: Die einen verlieren ihre internen Daten aufgrund völlig indiskutabler Sicherheit an "Hacker" – die anderen recherchieren darin. Geht euch jetzt die Düse, weil ihr wisst, was dabei ans Tageslicht kommen wird?
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§ 202d Datenhehlerei: Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich verschafft, ... , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Wie wäre es denn mal mit einer Strafanzeige wegen Datenhehlerei?
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Correctiv ist ein Ableger des Verfassungsschutzes... Drei Mal darf man raten, wie die an die Daten gekommen sind...
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Ist das Datenhehlerei?
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Replying to @janinisabel
Datenhehlerei §202d StGB Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren [...] bestraft. gesetze-im-internet.de/stgb/…
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Correctiv ist wohl die Nachfolgeorganisation der Stasi…
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„geht ziemlich klar hervor“ = haben wir phantasiert…
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Die Stasi ist jetzt eine NGO
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So lange die den „Hack“ nicht in Auftrag gegeben haben, dürfen die das wohl benutzen. Aber nachvollziehbar st, dass bei so vielen Miesen Euer Investor wohl keinen Bock hat, auch noch Eure IT-Security abzusichern. Ich jedenfalls bin gespannt und freu mich auf den Input.
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Replying to @janinisabel
Medienkompetenz und Bildung in diesem Land sind wirklich am Nullpunkt, wenn gekaufter, fake-alternativer "Journalismus" als "kritisch" oder "bedroht" angesehen wird. Armseliges, verblödetes, gründlich enthirntes Land.
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Haben die den Hacker Angriff vielleicht selber durchgeführt? Oder, wäre es möglich das sie eventuell, über Mittelsmänner, sogar deren Auftraggeber waren? Wurde das von der Polizei schon geprüft?
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Ist Euere Desinformationsschmiede in Berlin? Dann muss ich sagen: Dit is Berlin 🥳
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Das BVerfG hat zwar 2022 (Az. 1 BvR 2821/16) einen Nichtannahmebeschluß getroffen, da ging es aber lediglich um Weitergabe geleakter Daten. Die Daten von Nius wurden jedoch offenbar mit kriminellen Mitteln erhoben. Das ist die rechtswidrige Tat, die Karlsruhe 2022 nicht erkannte.
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Kann man sowas schon als Beihilfe zu einer Straftat werten?
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Naja nachdem ihr die Opfer eurer it sicherheitslücken nicht informiert müssen das halt richtige Journalisten machen.
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Gab's da nicht einen Straftatbestand Datenhehlerei?
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Wer auch immer dafür verantwortlich ist das diese Typen nach der aktivistischen Potsdam Übertreibung Millionen auf die Straße bekommen haben sollten heute zurücktreten
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würde doch keinen wundern wenn der Hacker beim Verfassungsschutz arbeiten würde.
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mmh. Auftragshacker. Interessant.
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Habt Ihr Euch in Sachen IT von Eurem Sponsor beraten lassen?
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Ja,das Sie mit Kriminellen gemeinsame Sache machen glaube ich sofort.Widerlich
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Drecksverein. Sorry - was anderes fällt mir zu den Aktivisten nicht mehr ein.
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Denen wird nichts passieren. Eine Krähe hackt der anderen kein auge aus.
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Replying to @janinisabel
Datenschutzrechtlich können zusätzlich Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO und entsprechende Regelungen im BDSG relevant sein, wenn ein Verantwortlicher von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt und seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist.
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Replying to @janinisabel
Aus meiner Sicht hat man solche Leute früher Ganover genannt
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Replying to @janinisabel
Der Stasispitzel Kahane, eine Busenfreundin von Merkel, hatte diese "Stiftung" mitgegründet, vielleicht erklärt sich daher das Vorgehen von diesem 💩? Eine (N)GO, mit Steuergeld finanziert, aber in Wirklichkeit der Nachfolger der Stasi?
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Replying to @janinisabel
„Nius kann man auch nicht ernst nehmen“
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