👉SKANDAL-URTEIL AUS SACHSEN
Tochter darf nicht Lehrerin werden – weil der Vater der Falsche ist!
Dresden – Eine junge Frau hat studiert. Sie wollte unterrichten. Jetzt ist Schluss. Aus. Vorbei. Das Oberverwaltungsgericht sagt: Kein Referendariat. Nicht verbeamtet. Nicht angestellt. Finger weg von Sachsens Schulen.
Der Grund? Nicht eine einzige nachgewiesene Straftat. Nicht ein einziger Satz im Unterricht. Sondern der Vater. Der Ehemann. Und ein paar Termine beim Institut für Staatspolitik.
Das ist keine Prüfung der Eignung. Das ist Sippenhaft im Richtertalar.
Die Akte stinkt nach Sippe – nicht nach Beweis
Alruna H. ist die Tochter von Götz Kubitschek. Punkt. Danach wird alles andere klein. Sie soll auf Veranstaltungen gewesen sein – „familiär bedingt“, sagt sie. Der Mann gilt als Szene-Mann. Und schon reicht es den Richtern: Verfassungstreue zweifelhaft. Ende der Durchsage.
So funktioniert kein Rechtsstaat. So funktioniert ein Gesinnungscheck. Wer du bist, zählt weniger als, mit wem du verwandt bist.
Lehrer müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Klar. Aber seit wann reicht der Nachname als Beweismittel? Seit wann ist der Ehemann das Urteil? Seit wann wird aus „Tochter von“ ein Berufsverbot?
Diese Richter sind eine Schande
Ein Gericht, das Herkunft schwerer wiegt als die einzelne Person, hat den Kompass verloren. Wehrhafte Demokratie heißt: Extremisten stoppen. Nicht: Die Tochter mitbestrafen.
Hier wird nicht Recht gesprochen. Hier wird ein Exempel statuiert. Laut. Deutlich. Für alle sichtbar: Falsche Familie, falscher Mann, falsches Institut – dann bleib draußen.
Das ist kein Schutz der Schule. Das ist ein Schlag ins Gesicht jedes Anspruchs, dass im Rechtsstaat die Tat zählt. Nicht die Sippe.
Sachsens Kultusminister sagt: „Für Extremisten ist an Sachsens Schulen kein Platz.“ Schön. Nur: Verurteilt wurde hier nicht die Extremistin. Verurteilt wurde die Tochter.