BERUFSVERBOT FÜR CHAN-JO JUN: EIN VERFASSUNGSRICHTER, DER DIE GEHEIME WAHL ABSCHAFFEN WILL
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Mann am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, ein Hüter der Verfassung, zumindest auf dem Papier, und verlangt von gewählten Abgeordneten, dass sie ihre Stimme vorab mit einer Vertragsstrafe verpfänden. Chan-jo Jun, Rechtsanwalt aus Würzburg und seit November 2022 stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, fordert auf X von allen CDU-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, dass sie vor der Ministerpräsidentenwahl im Dezember keine Zusammenarbeit mit der AfD eingehen. Die Partei müsse sich schleunigst positionieren, schreibt er. Ich fordere ein Berufsverbot. Ohne Wenn und Aber.
Zur Vorgeschichte. Am Dienstag wählte der Landtag in Magdeburg den AfD-Politiker Tobias Rausch zum Präsidenten, mit 48 von 82 abgegebenen Stimmen, bei 29 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. AfD und BSW haben zusammen 44 Sitze. Rausch bekam also vier Stimmen mehr, als man erwarten konnte. Die CDU-Fraktionsspitze hatte ihren Leuten die Enthaltung empfohlen. Seitdem läuft die Suche nach den Abweichlern wie eine Hexenjagd. Die taz fragte alle CDU-Abgeordneten, wie sie abgestimmt haben. Acht sagten laut taz, sie hätten sich enthalten. Es gab aber nur fünf Enthaltungen. Mindestens drei haben also die Unwahrheit gesagt. Das ist feige. Ein Argument gegen die geheime Wahl ist es trotzdem nicht.
Jun sieht das anders. Warum die geheime Wahl eine Rechtfertigung sein solle, über das eigene Votum zu lügen, fragt er, und ob eine Lüge nicht mehr verwerflich sei, wenn man nicht erwischt werde. Herr Jun, Sie sind Jurist. Sie müssten wissen, wozu es das Wahlgeheimnis gibt. Es existiert nicht, damit Abgeordnete lügen dürfen. Es existiert, damit niemand sie unter Druck setzen, erpressen oder abstrafen kann für das, was sie in der Wahlkabine tun. Wie bitter nötig dieser Schutz ist, zeigt die Lage nach der Sitzung, denn CDU-Abgeordnete berichten von Nachrichten und E-Mails voller wüster Beschimpfungen. In diesem Klima sollen die Leute abstimmen, und der Verfassungsrichter legt noch eine Schippe drauf. Wer Abgeordnete so lange bearbeitet, bis sie sich wegducken und flunkern, darf sich über das Flunkern nicht wundern.
Dann die Unterlassungserklärung selbst, ein Werkzeug aus dem Abmahnwesen. Man verspricht, etwas nicht mehr zu tun, und zahlt, wenn man es doch tut. Eine Vertragsstrafe braucht aber jemanden, der kontrolliert und nachweist. Wer soll denn bitte nachweisen, wie einer in einer geheimen Abstimmung votiert hat? Entweder ist Juns Forderung völlig sinnlos, oder sie ist nur durchsetzbar, wenn das Wahlgeheimnis fällt. Artikel 65 der Landesverfassung schreibt vor, dass der Ministerpräsident ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt wird. Die Stellung der Abgeordneten regelt Artikel 41, und das freie Mandat gehört zu den Grundfesten jeder deutschen Parlamentsverfassung. Ein Abgeordneter, der sich per Vertrag auf ein Stimmverhalten festlegt, ist kein freier Abgeordneter mehr, sondern ein Erfüllungsgehilfe.
Bemerkenswert ist auch das Weltbild dahinter. Erst vor gut einer Woche warb Jun im Thüringer Landtag für ein AfD-Verbotsverfahren und erklärte, selbst eines ohne Verbot sei ein Sieg, weil sich die Partei dadurch radikal verändern müsse. Der Staat soll Parteien durch Verfahren zur Besserung zwingen und Abgeordnete durch Vertragsstrafen.
Und wer hat diesen Mann an das Gericht gebracht? Vorgeschlagen haben ihn die Grünen. Gewählt wurde er im November 2022 im Bayerischen Landtag mit den Stimmen von Grünen, SPD, CSU, Freien Wählern und FDP. Dagegen stimmten die AfD und drei fraktionslose Abgeordnete. Die CSU, die sich so gern als Bollwerk von Recht und Ordnung inszeniert, hat die Hand für ihn gehoben.
Über den Entzug der Zulassung entscheidet ein Anwaltsgericht, und die Hürden sind hoch. Aber der Rechtsanwalt ist laut Gesetz ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wer Abgeordnete per Vertragsstrafe in Geiselhaft nehmen will und das Wahlgeheimnis für eine Lizenz zum Lügen hält, hat dieses Vertrauen verspielt. Mindestens muss er den Verfassungsgerichtshof verlassen, und zwar sofort. Besser noch, er verliert gleich die Zulassung. Wer die Freiheit des Mandats nicht begreift, sollte keine Verfassung auslegen und keine Mandanten vertreten.
Und die CDU in Sachsen-Anhalt? Sie soll gefälligst nicht kuschen. Keine Unterschrift, keine Erklärung, keine Vertragsstrafe. Die Abgeordneten sind ihrem Gewissen verpflichtet und sonst niemandem, schon gar nicht einem Würzburger Anwalt mit X-Account.
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