„Bitte komme mir keiner mit Free Speech!“
Schon krass, wenn einem Bundeskanzler solche Worte so leicht über die Lippen kommen. Friedrich Merz hat die Meinungsfreiheit nicht einmal im Ansatz verstanden.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass der Staat dafür sorgen muss, dass niemand beleidigt, herabgesetzt, diskriminiert oder mit falschen Informationen konfrontiert wird. Meinungsfreiheit ist in erster Linie ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Der Bürger sagt dem Staat: Du hast nicht die Macht, meine Meinung zu bestimmen.
In meiner Vorstellung von Meinungsfreiheit darf jeder Mensch andere Menschen verbal herabsetzen. Jeder darf sagen: „Diesen Menschen mag ich, diesen Menschen nicht.“ Jeder darf sagen: „Diese Meinung finde ich dumm, widerlich oder falsch.“ Jeder darf diskriminierende Meinungen haben. Jeder darf aus anständigen und unanständigen, vernünftigen und völlig absurden Gründen Menschen unterschiedlich behandeln, solange es um sein eigenes Verhalten und seine eigenen Entscheidungen geht.
Ein Mensch darf beispielsweise sagen: „Ich schlafe nur mit Männern.“ Oder: „Ich schlafe nur mit Frauen.“ Oder: „Ich finde blonde Menschen attraktiv, rothaarige aber nicht.“ Jeder Mensch darf diskriminieren und Leute aus seinen Räumlichkeiten ausschließen, aus welchen Gründen auch immer, und ich kann dann entscheiden, ob ich eine solche Räumlichkeit betreten möchte.
Ein Theater darf sogar sagen: „Bei uns dürfen nur Geimpfte hinein.“ Ich fand während der Corona-Zeit allerdings problematisch, dass der Staat mit seiner Macht vorgab, welche Menschen ein Theater oder Restaurant hinein dürfen und welche nicht.
Wenn ein rassistisches Café jemanden wegen seines Aussehens oder seiner körperlichen Eigenschaften nicht bedienen will, verurteile ich das und werde dieses Dreckscafé nicht betreten. Ich brauche dafür keinen Staat, der mir vorschreibt, was ich denken, sagen oder gutheißen darf. Die entscheidende Grenze liegt dort, wo der Staat seine Macht einsetzt.
Genau deshalb ist auch das Argument, eine liberale Gesellschaft müsse ihre Bürger vor „falschen Informationen“ schützen, hochproblematisch. Wer entscheidet denn, was eine falsche Information ist? Der Staat? Dann sind wir sehr schnell bei einem Wahrheitsministerium.
Ein freiheitlicher Staat darf nicht zum Richter über die Wahrheit werden. Er darf nicht mit seiner Macht festlegen, welche politischen, gesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Aussagen als wahr und welche als falsch gelten. Sobald der Staat die Definitionsmacht über die Wahrheit erhält, besitzt er ein Instrument, mit dem er jede unliebsame Meinung unterdrücken kann.
Menschen dürfen sich irren. Menschen dürfen Unsinn reden. Menschen dürfen Vorurteile haben. Menschen dürfen andere Menschen nicht mögen. Menschen dürfen sogar Dinge behaupten, die nachweislich falsch sind.
Die Antwort darauf muss in einer freien Gesellschaft grundsätzlich mehr Rede und Gegenrede sein, nicht weniger und schon gar nicht eine staatliche Zensur.
Der Staat darf selbstverständlich bestimmte Handlungen verbieten, wenn dadurch die Rechte anderer verletzt werden, aber eine Meinung darf niemals als eine rechtswidrige Handlung behandelt werden.
Der Staat soll den Bürger nicht vor der Meinung anderer Bürger „schützen“. Er soll vielmehr den Bürger vor der Macht des Staates schützen. Das ist der Sinn eines Abwehrrechts.
Der Bürger sagt zum Staat: Du darfst mir vieles verbieten, wenn du damit konkrete Rechte anderer schützt, aber du darfst nicht bestimmen, was ich denken, sagen, glauben, ablehnen, gutheißen oder für falsch halten darf.
Die Meinungsfreiheit schützt nicht davor, dass andere Menschen Unsinn reden. Sie schützt davor, dass der Staat ihnen das Reden verbietet.
Genau deshalb sollte man mit „Free Speech“ nicht erst dann kommen, wenn einem die Meinung gefällt. Gerade die Meinung, die man für falsch, beleidigend, diskriminierend oder unerträglich hält, ist der Prüfstein dafür, ob man Meinungsfreiheit tatsächlich verstanden hat.
Friedrich Merz empfängt die Gewinner des Bundeswettbewerbs „Jugend forscht“ und spricht sich dabei für eine Klarnamenpflicht im Internet aus. „Bitte komme mir keiner mit Free Speech“, wehrt er mögliche Einwände ab.
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