Richtung Korea, die totale Überwachung.
Der Staat kann Täter schon jetzt finden.
Eine öffentliche Klarnamenpflicht ändert vor allem, wer neben dem Staat noch zuschlagen kann.
Bei Straftat, richterlichem Beschluss, Auskunftsersuchen nach TMG/NetzDG bzw.
DSA müssen Plattformen Bestandsdaten herausgeben.
Anonymität im Netz heißt fast nie:
der Staat weiß nichts.
Sie heißt:
die Öffentlichkeit, der Arbeitgeber, die Nachbarschaft und private Melder sehen den Namen nicht.
Genau das ist der Unterschied.
NGOs und Meldestellen arbeiten nicht wie Staatsanwaltschaften.
Sie sammeln Screenshots, leiten an Plattformen, Arbeitgeber, Uni, Vermieter oder Medien weiter.
Dafür brauchen sie keinen Richter.
Ein Klarnamenszwang für alle Posts macht aus jeder unliebsamen Meinung ein leichtes Ziel für genau diesen Druck auch wenn nichts Strafbares drinsteht.
Deshalb ist Merz Analogie („wir Politiker stehen mit offenem Visier da, also ihr auch“) schief.
Ein Kanzler hat Personenschutz, Anwälte, Öffentlichkeit und Macht.
Eine Krankenschwester, ein Lehrer, ein Azubi oder jemand mit unpopulärer Meinung hat das nicht.
Anonymität ist für die Schwachen oft der einzige Schutz, nicht für die Mächtigen.
Südkorea hatte eine Klarnamenpflicht.
Das Verfassungsgericht kippte sie 2012:
Sie senkte Hetze kaum, erhöhte aber das Risiko für normale Nutzer und war mit Meinungsfreiheit unvereinbar.