Wenn Brüssel dem Schweizer 🇨🇭Parlament den Spielraum erklärt,
wird es ernst.
Der Ständerat beschliesst Verschärfungen bei der Personenfreizügigkeit:
EU-Bürger sollen beim Zuzug einen Strafregisterauszug vorlegen, und beim Daueraufenthaltsrecht sollen strengere Bedingungen gelten – unter anderem bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug. (Bundesversammlung)
Und was passiert?
Noch bevor das gesamte Paket vom Parlament behandelt und dem Volk vorgelegt wurde, meldet sich der EU-Botschafter zu Wort und stellt solche Beschlüsse als unvereinbar mit dem ausgehandelten Vertragspaket dar.
Genau hier liegt der entscheidende Punkt:
Wer bestimmt künftig die Grenzen des Schweizer Gesetzgebers?
Das Schweizer Parlament?
Das Schweizer Volk?
Oder am Ende Brüssel?
Heute ist es ein Botschafter, der den politischen Spielraum kommentiert. Morgen wird es ein Vertrag sein, der diesen Spielraum rechtlich begrenzt.
Das ist keine Nebensache.
Das ist die zentrale Frage hinter den Bilateralen III:
Wie viel politische und rechtliche Selbstbestimmung bleibt der Schweiz, wenn sie sich vertraglich immer stärker an EU-Regeln bindet?
Darüber muss die Schweiz diskutieren – offen, ehrlich und ohne Nebelkerzen.