MDR blamiert sich
Erst untersagt ein Gericht Katja Wolf die Behauptung, Sahra Wagenknecht habe sie aufgefordert, mit Björn Höcke in eine Minderheitsregierung zu gehen. Dann läuft genau diese Aussage beim MDR weiter. Zwei Tage lang drängt Wagenknechts Anwalt den Sender zu einer Korrektur, am Freitag beantragt er schließlich eine einstweilige Verfügung gegen den MDR. Wenig später reagiert der Sender.
In der Mediathek von „Fakt ist!“ erscheint inzwischen ein Hinweis über der umstrittenen Szene. Die Aussage gebe „ausschließlich die persönliche Meinung von Frau Wolf wieder“, heißt es darin. Fettgedruckt steht dort: „Der MDR macht sich diese Aussage nicht zu eigen.“ Der Antrag gegen den öffentlich-rechtlichen Sender, die vorausgegangenen Schreiben und der Gerichtsbeschluss gegen Wolf liegen dieser Zeitung vor.
Gericht: Aussage von Wolf ist unwahr
Das Landgericht Berlin II hatte Wolf am Donnerstag zwei Behauptungen untersagt: Neben der Aussage über Wagenknechts SMS darf sie auch nicht weiter behaupten, der BSW-Bundesvorstand habe die Thüringer Abgeordneten aufgefordert, in eine Minderheitsregierung mit Höcke zu gehen. Das Gericht prüfte die vorgelegte SMS und kam zu dem Ergebnis, Wolfs Aussage sei unwahr. Von einer Minderheitsregierung mit der AfD und insbesondere mit Höcke sei darin „an keiner Stelle die Rede“.
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Wagenknechts Anwalt forderte den Sender bereits am Mittwoch auf, die weiterhin abrufbare Sendung zu ändern. In dem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben verwies er darauf, dass weder der behauptete Vorstandsbeschluss existiere noch Wagenknechts SMS eine Aufforderung zu einer Minderheitsregierung mit Höcke enthalte.
MDR lässt Sendung zunächst unverändert
Nachdem das Landgericht am Donnerstag die einstweilige Verfügung gegen Wolf erlassen hatte, wandte sich der Anwalt erneut an den MDR. Die Sendung werde weiterhin „ungeschnitten, unkommentiert oder sonst wie unbearbeitet“ zum Abruf bereitgehalten, schrieb er. Er forderte den Sender auf, die weitere Verbreitung zu unterlassen oder sich von Wolfs Aussagen zu distanzieren.
Der MDR änderte die Sendung zunächst nicht. Nach den Angaben im Verfügungsantrag bestätigte der Justiziar des Senders am Donnerstag den Eingang der Schreiben und der einstweiligen Verfügung gegen Wolf. Eine vom BSW gesetzte Frist wies er als unangemessen kurz zurück und kündigte eine Antwort bis Freitag um 15 Uhr an.
Wagenknecht beantragt Verfügung gegen MDR
So lange warteten Wagenknecht und ihr Anwalt nicht. Noch um 11.30 Uhr am Freitag war die Sendung nach Angaben in ihrem Antrag unverändert in der Mediathek abrufbar. Sie beantragten daraufhin beim Landgericht Berlin II eine einstweilige Verfügung gegen den MDR. Der Sender sollte Wolfs Aussagen nicht weiter in seiner Mediathek oder anderen Onlineangeboten zum Abruf bereithalten oder verbreiten. Den Streitwert beziffern die Antragsteller mit 30.000 Euro.
Kurz darauf änderte der MDR die Sendung.
Noch vor 15 Uhr sei die betreffende Passage mit der Einblendung versehen worden, teilte ein Sprecher dieser Zeitung mit. Nach Kenntnis der einstweiligen Verfügung gegen Wolf habe der Sender zunächst „die Sach- und Rechtslage sowie die technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft“.
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Zu der Formulierung in der Einblendung teilte der Sprecher mit, aus ihr ergebe sich „unzweifelhaft“, dass sich der Sender Wolfs Aussage nicht zu eigen mache. Darin bezeichnet der MDR die Äußerung als „persönliche Meinung“. Das Gericht hatte sie ausdrücklich anders eingeordnet: als Tatsachenbehauptung, die sich anhand der SMS und des Vorstandsbeschlusses auf ihre Richtigkeit überprüfen lasse.
Im Gespräch mit dieser Zeitung wirft Wagenknecht dem MDR vor, „auf Zeit“ gespielt zu haben „Dass ausgerechnet in einer Sendung mit dem Titel ‚Fakt ist‘ eine solche Fake News nicht richtig korrigiert wird, zeigt, wie wenig den sonst so umtriebigen Faktencheckern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Wahrheitsfindung gelegen ist, wenn diese nicht den eigenen Narrativen dient.“