🐿️ Liberales Knuddeltierchen 📣 Ausbau #Marschbahn #A23 #nervenbissichetwasändert ⚽ #Werder #Holstein

Nordfriesland
GRÜNKOHL. Mögt ihr eh nicht!
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Füllkrug 💚 🤍 . Das ist der Tweet. #DFBPokal #werder #bvbsvw
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Ruediger Kohls 🎗️ retweeted
best use of AI I've seen this year
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Diese erste Hälfte hatte eindeutig zu viel Twente-Testspiel-Vibe! #werder #bvbsvw #dfbpokal
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Die Bedeutung von Niclas Füllkrug für das gesamte Spiel von #Werder wird uns hier heute brutalstmöglich vorgeführt... Abseits vom Torerfolg setzt er die Benchmark für Energie, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit und Zweikampfhärte. Unterschiedsspieler. #DFBPokal #bvbsvw
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Was zur Hölle Pieper und Friedl da auch machen, es hat jedenfalls nichts mit Innenverteidigung zu tun. #bvbsvw #DFBPokal #werder
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Die Entscheidung von Audi ist vor allem auch eine Rechnung für die Managementfehler der deutschen und europäischen Politik. Aufgabe liberaler Politik ist es, diese politischen Fehler zu benennen und zu beheben. Um etwaige Managementfehler eines Autokonzerns haben sich dessen Aktionäre zu kümmern. WK
Audi darf und soll als Unternehmen tun, was gut für Audi ist. Unternehmerische Freiheit gilt auch bei Standortentscheidungen. Wenn sich der Vorstandsvorsitzende aber als PR-Bühne für Donald Trump einspannen lässt, ist das keine Wirtschaftspolitik, sondern Propaganda. Und sie nützt weder Europas Sicherheit noch unserer Wirtschaft, denn beidem schadet Trump massiv, nicht zuletzt durch seine Anbiederung an Kriegsverbrecher wie Putin. In den USA sollen 4.500 Stellen entstehen, der Aufsichtsrat muss noch zustimmen. In Deutschland fallen gleichzeitig 7.500 Stellen weg, bei 20 Prozent weniger Absatz. Das ist die Rechnung für Managementfehler, kein Zukunftskonzept. Wer sich als Wirtschaftsliberaler versteht, nimmt Unternehmen ernst, auch in ihren Fehlern. Wegsehen ist keine liberale Haltung.
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„Lieber Wolfgang, lass uns das doch lieber intern klären.“ *Verfasst einen Post*
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Gott steh uns bei! 🫣
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Mangelnde Impulskontrolle gepaart mit Attitüde.
Herr Schreiner überschreitet grundsätzlich immer seine Kompetenzen und kennzeichnet seine kleine Privatmeinung irrigerweise als „Meinung der fdp“ oder „allgemein bekannt“. Sollte man ignorieren.
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Das ist auch mittlerweile so, wie dabei zuzusehen, wie jemand in einem Holzfass den Krater eines ausbrechrnden Vulkans runterrollt und versucht, das kokelnde Gefährt mit Feuerzeugbenzin zu löschen. 🫣
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Über 1.044 Milliarden Euro Steuern kassiert der Staat laut Steuerschätzung nächstes Jahr. Und Klingbeil findet, für eine Stromsteuer auf EU-Mindestniveau ist kein Geld da. Liebe SPD, dieser Staat hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Und Ihr seid die zentrale Ursache!
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Kurz: Der deutsche Staat hat ein SPD-Problem.
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Du hältst es im Kopf nicht aus! 2:3 #m05svw #werder
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Bleibe dabei. #Werder
Wann Endlich Friedl Bank. Spielt nur weil er Kapitän ist. Nach Leistung schon lange Bankreif. #Werder
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Zu Recht. Wintertransferfenster sollte man ernsthaft nutzen!
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Yessssssss.... Ganz neues Spielgefühl!!! #m05svw #werder
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Ruediger Kohls 🎗️ retweeted
Zur Änderung der Tabaksteuer: Es gilt tatsächlich ab sofort der Tarif, der eigentlich erst ab dem 1. Januar 2030 gelten sollte. Das aber nur bis zum 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sinkt er erst mal wieder (liegt aber immer noch höher als gestern) und steigt dann jährlich weiter an, bis er ab dem 1. Januar 2030 wieder das Niveau erreicht hat, das er ab 21. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 gehabt haben wird. Gemäß § 15 Abs. 1 TabStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG werden Tabakwaren durch die Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt. § 17 TabStG regelt die Verwendung von Steuerzeichen und die Berechnung der Steuer durch den Hersteller. Das bedeutet, dass die im Einzelhandel vorhandenen Vorräte noch verkauft werden dürfen. Danach aber nur noch zum neuen Tarif. Klingbeil will jetzt zurückrudern, weil das ein "technischer Fehler" gewesen sein soll. Das ist natürlich Unfug: Das Gesetz ist exakt so beschlossen worden, wie der Finanzausschuss es in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8605) formuliert hatte. Art. 2 des Gesetzes sieht auch eine Änderung der Übergangsvorschriften und der Tabaksteuerverordnung vor, die tatsächlich sofort in Kraft treten sollte, denn sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2026. Und selbst wenn: Wie soll eine kurzfristige Korrektur eigentlich genau möglich sein? Formell tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, so ist es beschlossen und verkündet. Natürlich kann der Bundestag ein neues Gesetz erlassen, mit dem das alte aufgehoben wird. Dazu ist aber das übliche Gesetzgebungsverfahren einzuhalten, das sich möglicherweise beschleunigen lässt (z. B. durch Verzicht auf die Ausschussüberweisung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist - und es ist ja klar, was das politisch bedeutet). Verfassungsrechtlich ist das alles möglich, organisatorisch ist das aber durchaus herausfordernd und ggf. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Deutsche Bundestag dafür zu einer Sondersitzung zusammentreten soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offensichtliche Schreibfehler ohne Gesetzgebungsverfahren durch erneute Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu berichtigen. Nur geht genau das hier ausnahmsweise gerade nicht: Der Gesetzgeber wollte offensichtlich, dass das Änderungsgesetz sofort in Kraft tritt, denn die Vorschriften über den vorgezogenen Bezug neuer Steuerzeichen gelten schon (und nur) 2026. Das ergibt sich aus dem neuen § 38 Abs. 3a TabStG und § 61 TabStV. Zugleich sollten die Steuertarife erst 2027 geändert werden. Die sachgerechte Regelung zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes hätte zwischen den Tarifvorschriften einerseits und den Regelungen in der Tabaksteuerverordnung differenzieren müssen. Das ist kein "technischer Fehler" und auch kein Redaktionsversehen, sondern schlicht und einfach stümperhaft gemacht. Eine bloße Ersetzung des Datums des Inkrafttretens durch den 1. Januar 2027 wäre ihrerseits fehlerhaft, weil sie den Zweck der bereits 2026 benötigten Übergangsvorschriften vereiteln würde. Noch ein nicht unwichtiges Detail zu Rückwirkung: Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz rückwirkend zum 21. Oktober 2026 in Kraft treten lassen. Eine solche rückwirkende Herabsetzung der Steuer begegnet grundsätzlich nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken, die für rückwirkende belastende Steuergesetze gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellt insoweit auf den Schutz der Steuerpflichtigen vor nachträglichen Belastungen ab (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08). Das gilt hier konkret aber nicht für E-Zigaretten-Liquids: Für diese bestimmt der neu gefasste § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG Steuersätze erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Anders als bei Zigaretten enthält die Vorschrift keinen allgemeinen Auffangtarif für die davorliegende Zeit. Weil zugleich § 2 Abs. 1 TabStG vollständig ersetzt wird, entfällt nach dem veröffentlichten Wortlaut der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Für die Zeit vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 fehlt dann ein gesetzlich bestimmter Steuersatz. Das spricht für eine echte tarifliche Regelungslücke. Mangels hinreichend bestimmter gesetzlicher Bemessung dürfte die Tabaksteuer für diese Waren in diesem Zeitraum nicht auf Grundlage des bisherigen Satzes erhoben werden können. Auf der Grundlage des morgen in Kraft tretenden Änderungsgesetzes zum TabStG sind E-Zigaretten-Liquids bis zum 31. Dezember 2026 also steuerfrei. Ein Rückgriff auf einen vom Gesetzgeber mutmaßlich gewollten Tarif wäre im Steuerrecht wegen des Gesetzesvorbehalts problematisch. Und: Eine rückwirkende Änderung des Änderungsgesetzes zum 21. Oktober 2026 käme dann bezogen auf die E-Zigarettten-Liquids einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich, stellt also eine nachträgliche Belastung dar, vor der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade schützt.
Das Gesetz sollte zum 1. Januar in Kraft treten, wer Gesetze lesen kann, soll es probieren. Selbst die einfachsten Dinge bekommt das BMF nicht hin. Was es nicht besser macht, auch niemand sonst hat es bemerkt. Avanti Dilettanti! Umsetzbar ist allerdings nicht. Es fehlen die Banderolen ... 🤡
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Nach dem Stromausfall mit 40.000 Betroffenen an der Westküste Schleswig-Holsteins fordert die FDP Aufklärung. Die Landesregierung soll dazu im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags berichten. Das Ausmaß sei besorgniserregend, so @c_vogt shz.de/deutschland-welt/schl…
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Was hat NINA WarnApp gemacht? Einige App-Inhaber wurden gerüttelt, andere nicht?
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40.000, so viele leben hier?
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130.000 Einwohner hat allein Dithmarschen, die südlichen Ämter NF (ohne Husum) sind auch schon 45.000 bummelig.
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Wo war der "Schnitt"? Mildstedt ja, Husum nein?
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Husum, Mildstedt und Rantum wohl nicht, was ich bisher höre, aber weite Teile südlich davon, Eiderstedt, Koldenbüttel, Friedrichstadt bis Erfde, Dithmarschen.
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Wohne seit fast zwei Jahren in Kiel und erlebe hier häufig Stromausfall, der denn auch gerne mal länger anhält.
Nach dem Stromausfall mit 40.000 Betroffenen an der Westküste Schleswig-Holsteins fordert die FDP Aufklärung. Die Landesregierung soll dazu im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags berichten. Das Ausmaß sei besorgniserregend, so @c_vogt shz.de/deutschland-welt/schl…
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Ich hatte in meiner Zeit in Kiel eher das Problem mit Evakuierungen wegen Bombenentschärfungen.
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