Interessierter Berliner. Politik, Fußball, Fotografie. Versuche vernünftig zu meinen.

Berlin
Ein -jetzt auch wortwörtlich- ausgezeichneter Meinungsbeitrag: ‚Das Märchen vom Gendersterntaler‘ (Berliner Zeitung). Lesen! Teilen! Gratulation an Ingo Meyer für den Theodor-Wolff-Preis 2022. #Gendern #Gendersprache #Gendergaga berliner-zeitung.de/wochenen…
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Regierungsverantwortung ist übrigens kein Resozialisierungsprogramm. Leider überrascht mich das nicht, sondern weckt Erinnerungen an die Rolle von Grünen bei den Verhandlungen über die Resolution des Bundestages gg. Antisemitismus 2024 und im Zuge des Documenta-Skandals 2022.
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"Progressive Politik": Populismus realisieren? Den Haushalt sprengen? Wirtschaft, Wohlstand und Sicherheit gefährden? Verantwortungslos die Stadt noch mehr spalten? Wohnungen vergesellschaften, statt bauen? Polizei/Verfassungsschutz schwächen? Transferausgaben noch mehr erhöhen?
Liebe Berliner Grüne, Wenn ich schon dabei bin, mich unbeliebt zu machen: Ich kann das Gerede von einem "progressiven Linksbündnis" nicht mehr hören. Was ist fortschrittlich an einer Partei, die offene Türen für militante Israelhasser bietet und Stimmen im "antizionistischen" Miieu fischt? Und was habt ihr gemeinsam mit einer Partei, die in Antikapitalismus macht und Verstaatlichung als Lösung der Berliner Misere verkauft? Wo ist eure Zukunftsvision von Berlin jenseits von alternativem Bullerbü, wie wollt ihr nicht nur umverteilen, sondern die Wirtschaftskraft dieser Stadt wieder stärken, die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und gegen die Verwahrlosung des öffentlichen Raums vorgehen? Was wollt ihr tun, damit Berlin zu einem attraktiven Bildungsstandort wird? Welche Prioritäten setzt ihr bei knappen Kassen, statt euch und andere in einer Wohlfühlrhetorik einzulullen? Und weshalb traut ihr euch nicht zu sagen: Wohnungsknappheit und steigende Mieten müssen vor allem durch forcierten Neubau bekämpft werden - wir schreiben für das Tempelhofer Feld einen internationalen Wettbewerb für kostengünstiges, ökologisches und familienfreundliches Bauen aus, bei dem immer noch reichlich Freifläche bleibt? Mit eurer bescheuerten Vorfestlegung auf eine Koalition mit der LInken habt ihr euch in eine Falle manövriert. Wollt ihr wirklich zum Steigbügelhalter für eine Partei werden, die das Leben für Juden in dieser Stadt noch prekärer macht, Investoren abschreckt und Clankriminalität deckt? ' Wenn ihr jetzt in Sondierungsgespräche geht, erwarte ich von euch in diesen Fragen eine harte, klare Haltung statt verschwiemelter Formelkompromisse. Das setzt voraus, dass ihr bereit seid, eure geliebte "Linkskoalition" scheitern zu lassen. Ihr habt es gemeinsam mit der SPD in der Hand, einen politischen Dammbruch in Berlin zu verhindern. Mit freundlichen Grüßen, Ralf Fücks (Mitglied der Grünen seit 1982, ehemaliger Bundesvorstand und Senator in Bremen)
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Replying to @CansuOezdemir
Die #Linke ist eine Gefahr für Haushalt, Wirtschaft, Wohlstand, Sicherheit, Zusammenhalt und Zukunft Berlins.
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Das ist eine perfekte Zusammenfassung dessen, wie Grüne und Linke so ticken - und das auch noch unterlegt mit dem passenden Humor 🤡 #GrueneRausAusAllenParlamenten #LinkeRausAusAllenParlamenten
Steffan Nethe
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Meine Prognose: in der Minute, in der Grüne und SPD mit der Linken koalieren, ohne dass die sich von ihren Extremisten getrennt hat - in dieser Minute fällt die Brandmauer in der CDU, auch zur AfD.
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Die Linkspartei hat nach der Wahl am vergangenen Sonntag angekündigt, nun die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen anzugehen. Das geht nicht ohne Entschädigung. Die ist nämlich kein nachrangiges Detail, sondern verfassungsrechtliche Grundvoraussetzung der Vergesellschaftung. Während Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG eine Enteignung auch „auf Grund“ eines Gesetzes zulässt, erlaubt Art. 15 Satz 1 GG die Vergesellschaftung ausschließlich „durch“ ein Gesetz, „das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Der Gesetzgeber muss die Entschädigungsfrage also selbst entscheiden und die für ihre Bestimmung maßgeblichen Vorgaben gesetzlich festlegen. Dass einzelne Bewertungen und Berechnungen anschließend administrativ vorgenommen werden können, ändert daran nichts. Für die Höhe der Entschädigung verweist Art. 15 Satz 2 GG auf Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG. Danach ist die Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer der volle Verkehrswert zu entschädigen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat für Art. 14 Abs. 3 GG ausdrücklich entschieden, dass das Grundgesetz keine stets am Marktwert bemessene Entschädigung verlangt und der Gesetzgeber je nach den Umständen auch eine darunterliegende Entschädigung vorsehen darf (BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1968, 1 BvR 638/64 u. a., BVerfGE 24, 367, 421). Im Ergebnis wird allerdings zumindest eine Orientierung am Verkehrswert verfassungsrechtlich geboten sein; der Vermögenswert der Sozialisierungsobjekte darf nicht konfiskatorisch abgeschöpft werden. Wie weit eine Entschädigung bei einer Vergesellschaftung nach Art. 15 GG tatsächlich hinter dem Verkehrswert zurückbleiben darf, ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sicher ist lediglich, dass Art. 15 GG keine entschädigungslose Konfiskation gestattet. Der Gesetzgeber muss eine Entschädigung vorsehen und bei ihrer Bemessung die Interessen der Allgemeinheit und der betroffenen Eigentümer tatsächlich gegeneinander abwägen. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Junktimklausel. Für die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, wenn es keine den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechende Entschädigungsregelung enthält, sei es, dass sie ganz fehlt, sei es, dass sie sich inhaltlich nicht im Rahmen des Abwägungsgebots hält und mithin zu gering ist. Die Gerichte dürfen ein solches verfassungswidriges Gesetz nicht dadurch retten, dass sie selbst eine höhere oder anderweitig angemessene Entschädigung zusprechen. Die Entscheidung über Art und Ausmaß der Entschädigung ist allein Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1955, 1 BvL 33/51, BVerfGE 4, 219; Urteil vom 18. Dezember 1968, 1 BvR 638/64 u. a., BVerfGE 24, 367). Für Art. 15 GG spricht wegen der dort ausdrücklich enthaltenen Junktimklausel erst recht sehr viel dafür, dass dieser Grundsatz entsprechend gilt: Verfehlt der Gesetzgeber bei der Entschädigung den verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen, kann ein Gericht das Vergesellschaftungsgesetz nicht einfach bestehen lassen und die Entschädigung nachträglich auf ein verfassungsgemäßes Maß anheben. Der Fehler beträfe den gesetzlichen Eigentumszugriff selbst. Vor diesem Hintergrund ist auch das von der Linkspartei propagierte Entschädigungsmodell äußerst kritisch zu sehen. Jan van Aken hat bei „Markus Lanz“ am 23. September 2026 eine Entschädigung von acht bis zwölf Milliarden Euro genannt (was rund einem Viertel des Verkehrswertes entspricht), die nach seiner Darstellung über 100 Jahre „abgeschrieben“ werden könne. Was er damit rechtstechnisch genau gemeint hat, habe ich nicht verstanden (er vermutlich auch nicht, und Herr Lanz hat leider nicht nachgefragt). Sollte ein künftiges Berliner Vergesellschaftungsgesetz vorsehen, dass eine ohnehin erheblich unter dem Verkehrswert liegende Entschädigung wirtschaftlich erst über einen Zeitraum von 100 Jahren abgestottert wird, müsste auch dieser zeitliche Aufschub in die Abwägung nach Art. 15 Satz 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG einbezogen werden. Eine nominale Forderung ist wirtschaftlich nicht dasselbe wie eine sofort verfügbare Zahlung. Der Gesetzgeber könnte den Zeitwert der Entschädigung deshalb nicht schlicht ignorieren. Und ohne Verzinsung wird das erst recht nichts. Das ist aber gerade die verfassungsrechtliche Herausforderung: Art. 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Er stellt ihm aber keinen Blankoscheck aus. Der Gesetzgeber muss selbst ein in sich schlüssiges Entschädigungssystem schaffen, das die gegenläufigen Interessen erkennbar abwägt und innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen bleibt und das das Verfassungsgericht überzeugt. Ob ein konkretes Berliner Vergesellschaftungsgesetz diese Anforderungen erfüllen wird, wird man deshalb erst anhand seines tatsächlichen Entschädigungsmodells beurteilen können. Scheitert dieses Modell an Art. 15 Satz 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG, lässt sich das Problem nicht nachträglich durch richterliche Nachbesserung der Entschädigung beseitigen – dann scheitert die Vergesellschaftung insgesamt. Und das ist doch mal eine gute Nachricht.
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Der Chef der Linken will den Wohnungskonzernen mit einem Verkehrswert ihrer Berliner Immobilien von 42 Mrd. Euro bei der Enteignung sogar nur "8-12 Mrd. Euro", also sagen wir 10 Mrd. Euro, das sind 23,8% des Verkehrswertes, erstatten. Die Entschädigungssumme läge wohl unter der Nettoverschuldung aller dieser Konzerne. Hinzu kommt die fragliche Werthaltigkeit des Schuldscheins für die Entschädigung, denn die soll ja nicht sofort, sondern über 100 Jahre Laufzeit fliessen. Darüber entscheiden dann aber nicht die Linken, sondern der Markt und der würde das Ding gnadenlos abwerten. Die steuerlichen Verlustvorträge wären vermutlich wertlos und die Zahlungsunfähigkeit nur eine Frage der Zeit. Auch bei den Linken wird es Leute geben, die sich im Bilanzrecht auskennen. Wenn trotzdem so ein Schwachsinn propagiert wird, will man seine Wähler verarschen. Es gibt nur eine logische Erklärung: Sie wissen genau, dass das nicht funktioniert, setzen darauf, dass sie von Gerichten gestoppt werden und können dann sagen: Wir haben es wenigstens versucht.
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Replying to @schnellenbachj
Sozialismus ist überall gescheitert. Die Staatswirtschaft hat die DDR ruiniert und konnte den Bürgern viele nachgefragte Produkte nicht anbieten. Hand hoch, wer wieder 14 Jahre auf ein Auto warten will, um dann einen Trabbi zu bekommen!
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Jörg Thadeusz zerstört Rot-Grün-Rot in Berlin. Zumindest dann, wenn SPD und Grüne und mit ihnen Brantner, Bas, Banaszak und Klingbeil ihr Gesicht nicht für immer durch Kuscheln mit Antisemiten verlieren wollen. Am Israel Chai! 🇮🇱
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Natürlich ist der Besuch von Issa Remmo bei der Linkspartei hochpolitisch. Er ist kausale Folge der Verharmlosung der Clan-Kriminalität aus den Universitäten und reichen Kiezen heraus. Ja, es gibt eine berechtigte Debatte über diesen Begriff, wie man über alles diskutieren kann. Das hat aber dazu geführt, dass diese Art Mafia in Berlin unter vielen jungen Menschen, in Medien und bei Linken verharmlost und teils heroisiert wird. In Wahrheit bewaffnen sich die Familien wie nie zuvor, werden gewaltvoller und wagen immer spektakuläre Aktionen (Stichwort Juwelendiebstahl). Die lachen sich kaputt über die Leute, die sie als reine Opfer von rassistischer Polizeiarbeit inszenieren. Wer einmal in diesem Milieu recherchiert hat, vergisst das nicht. Wer die Video der brutalen Baseballschläger-Prügeleien und Schießereien kennt, kann Clan-Kriminalität nicht als Kleinigkeit abtun. Irre, dass man das alles schreiben muss.
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"Merz macht Fehler. Wer würde in dieser Lage keine machen? Mit etwas gutem Willen könnte man staunen, wie viele Fehler er nicht macht."
Ich bin auch enttäuscht von #Merz. Und dennoch (oder gerade deswegen) empfehle ich mal, dieses "Plädoyer für den Kanzler" aus der @faznet zu lesen. faz.net/aktuell/politik/inla…
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Replying to @ulfposh
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SPD und Grüne sehen darüber hinweg weil sie die Mehrheiten brauchen. Bei der AfD würden sie genau hinsehen weil sie damit Mehrheiten gegen sie, verhindern können.
Der Koalitionspartner von SPD und Grünen
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Judenhass ist Menschenhass.
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Klare Kante! Die Berliner Linkspartei ist ein Sicherheitsrisiko für unsere Hauptstadt. @StefanEvers_Bln erklärt im Welt-Duell auch warum:
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„Konservative hätten häufig das Problem, sich nicht klar genug von den Rechtsextremen in Deutschland abzugrenzen, sagte Klingbeil.“ Das ist eine dumme und völlig realitätsfremde Frechheit. Wann eigentlich mal Selbstreflexion bei der SPD? welt.de/politik/article6aa51…
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🇩🇪🇪🇺 Germany is not collapsing. Germany is in crisis only by its own standards. 🔸 Unemployment is 3.8%, versus 5% across the OECD. 🔸 The world’s second-largest trade surplus. 🔸 The lowest debt-to-GDP ratio in the G7. 🔸 Germany hosts 46% of the world’s specialised mid-sized global market leaders. After decades of exceptional performance, Germany faces a temporary crisis exploited by radicals. Germany needs major investment in energy, infrastructure and industry, not what the AfD offers.
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Wen das Volk in SA so alles gewählt hat...
Ich habe mir mal genauer angeschaut, welche #AfD-Abgeordneten in den neuen Landtag von #SachsenAnhalt einziehen werden, abseits der Bekannteren:
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