Juristin, Rockstar & liebe meine Gitarre

Berlin, Deutschland
17-Jähriger mit lebensgefährlichen Schussverletzungen in Berlin
Gestern Abend kurz nach 22 Uhr wurden unsere Einsatzkräfte in die Düppelstraße nach #Steglitz alarmiert. Dort fanden sie einen 17-Jährigen mit lebensgefährlichen Schussverletzungen. Der Jugendliche wird derzeit notoperiert. Unsere 8. Mordkommission hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts übernommen. ^tsm
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👏👏👏
Replying to @MFratzscher
Herr Fratzscher, Ihr Institut lebt vom Steuerzahler. Das DIW erhält allein als institutionelle Zuwendung von Bund und Ländern rund 13 Millionen Euro im Jahr, der Gesamthaushalt liegt bei etwa 40 Millionen. Der Großteil davon ist öffentliches Geld. Aus dieser Lage heraus erklären Sie einen privaten Gründer zum Antidemokraten, weil er 2009 geschrieben hat, Freiheit und Massendemokratie seien schwer vereinbar. Das ist libertärer Pessimismus, kein Putsch. „Competition is for losers“ stammt aus einem Startup-Buch über Innovationsrenten, nicht aus einem Programm zur Abschaffung von Wahlen. Demokratie ist das Verfahren. Freiheit ist die Grenze dieses Verfahrens. Wer beides gleichsetzt, macht aus jeder Kritik am großen Staat eine Gefahr für die Verfassung. Das ist bequem – vor allem, wenn das eigene Institut vom Bund und vom Land Berlin finanziert wird. @ulfposh @thinkBTO @NeoliberaleA @DrKissler
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Der Linken-MdB Ferat Koçak und sein Mitarbeiter Daniel Kipka-Anton stehen dem trotzkistischen Netzwerk marx21 nahe, das Einfluss in der Partei sucht. Die vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppe fordert Israels Zerstörung.
Gestern habe ich über Koçaks erstaunlich detaillierte Anfragen zu Berlins Anti-Clan-Einsätzen geschrieben. Die @ruhrbarone haben noch mehr gefunden. Das geht offenbar sehr viel weiter als Koçak. Lesen. ruhrbarone.de/was-wusste-eli…
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Schon erstaunlich, mit welchem Background man in der Politik erfolgreich sein kann.
Weil einige meinen, die Linkspartei hätte nichts mehr mit der SED zu tun. Die jetzige Co-Vorsitzende, Ines Schwerdtner, wurde durch ein Netzwerk mit einem ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter nach nur einem Jahr Parteivorsitzende. 1/x
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Faktenbäcker🥨 retweeted
Wo plante die Linkspartei und ihre jetzige Vorsitzende Ines Schwerdtner ihren politischen Erfolg? Eine Spurensuche führt in den Berliner Kulturbetrieb ins Literaturforum im Brecht-Haus. Hauptgeldgeber: seit Jahren die CDU. Das von Schwerdtner gegründete „Jacobin“-Magazin lädt dort regelmäßig zu Diskussionen ein, in denen man sozialistische Strategien, insbesondere für die Linkspartei, bespricht. Insgesamt erhielt das Literaturforum seit 2020 über 5 Mio. Euro von der Stadt Berlin. 2,7 Mio. Euro kamen direkt von der SPD/Linkspartei unter Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Seit 2024 gab es aber auch über 2,5 Mio. Euro von der CDU unter Kultursenator Joe Chialo bzw. Bürgermeister Kai Wegner. Eine Diskussion mit rechten Literaten lehnt der steuerfinanzierte Verein strikt ab, Presseanfragen rechter Medien lässt man unbeantwortet. Für nächstes Jahr hat die CDU bereits 800.000 Euro Förderung zugesagt. Aktueller Kultursenator und damit Geldgeber ist der CDU-Spitzenkandidat der Stadt, Stefan Evers.
Replying to @mr_jenswinter
Ihr eigenes, ihr nahestehendes Organ hat Schwerdtner im „Jacobin“-Magazin, das sie 2020 gründete. Man will die Linkspartei zur „sozialistischen Kaderpartei“ umbauen. Man ist bewusst populistisch. Viele wichtige Ideen - wie Haustürwahlkampf oder Enteignung - forciert man mit. 9/9
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Rambo Zambo
Nach dem gigantischen Wahlkampf-Bums (700 Milliarden Sondervermögen) wurden im April 2026 weitere 200 Milliarden Euro neue Schulden für den Bundeshaushalt verplant. Jetzt – im September – folgt bereits der nächste Offenbarungseid: In der mittelfristigen Finanzplanung klafft schon wieder eine Lücke von 171 Milliarden Euro. Insgesamt steuert Deutschland bis 2029 auf eine unvorstellbare Gesamtverschuldung von 851 Milliarden Euro zu! Will die Merz-Regierung unter Klingbeil jetzt jedes Quartal solche Rekord-Neuverschuldungen anmelden? Es fehlt dem Staat nicht an Rekord-Steuereinnahmen, sondern an jeglicher Ausgabendisziplin. #SteppatRiehle #Merz #Bundesregierung #Klingbeil
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Faktenbäcker🥨 retweeted
Frage für einen Freund...
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Ich hoffe, jemand erklärt es dem Bundeskanzler und nimmt ihn dabei auch emotional mit.
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Einmal mit Profis arbeiten 🙄
🤷‍♂️
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Geschichten, die das Leben schreibt 😂
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Bewährung! Aha. Dann kann Herr Parka ja bald wieder im Kindergarten auftreten. 🤬
"erneut" "erhält Bewährung"
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Faktenbäcker🥨 retweeted
Meine Tochter hat Deutschland verlassen. Ob sie wiederkommt, steht in den Sternen. Die Techniker Krankenkasse ist informiert, möchte aber noch eine Abmeldung sehen (die meine Tochter in der Tat noch nicht vorgenommen hat). Jedenfalls stapeln sich hier die Briefe der Techniker an meine Tochter, und jetzt wurden 6.000 Euro von meinem Konto abgebucht, offenbar Nachzahlung und es wurde ihr bisheriger Studententarif auf freiwillig gesetzlich versichert umgestellt. Habe die Abbuchung widerrufen. Jetzt würde ich gerne mal wissen, ob die GKV bei allen denjenigen, die so informell in die deutschen gesetzlichen Krankenkassen einwandern, erst eine Abmeldebescheinigung ihres Heimatlandes sehen will...
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Hahaha
Dax-Immobilienkonzern Immoscout schickt Anwaltsschreiben an Berliner Senat to.welt.de/a9t4hv8
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Wolfgang Kubicki (74, FDP): „Diese Melde- und Verfolgungspraxis bedroht langsam wirklich den Rechtsfrieden“
Kubicki wies in der Bild darauf hin, dass es im Grunde um eine SPD-Parole geht. Erst seit 2006 ein grüner Historiker meinte, das sei anders, ist die Verwendung illegal. Mal schauen, wie der heutige Prozess ausgeht. bild.de/politik/inland/strei…
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Faktenbäcker🥨 retweeted
„Für Koçak ein Supergau! Remmo-Sohn wollte zeigen: ‚Wie viel ich für Euch getan habe’“, sagt Mansour to.welt.de/5DzXjrX
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„Zu den Grundlagen einer demokratischen Wahl gehört, dass die Spielregeln am Wahltag feststehen müssen – nicht nachher.“
Abgeordnetenhaus: Mandatsverteilung nach Gutsherrenart Das Landeswahlgesetz verweist für die Berechnung der Ausgleichsmandate auf die Landeswahlordnung. Dort steht seit einem Jahr dazu: nichts mehr. Der Landeswahlleiter und die Innenverwaltung müssen jetzt erklären, wie die Sitzverteilung der Wahlnacht zustande kam. In der Nacht zu heute, gegen zwei Uhr, gab der Landeswahlleiter das vorläufige amtliche Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl bekannt: die Linke vorn mit 25,7 Prozent, dahinter die CDU mit 18,8 Prozent, dazu eine Sitzverteilung für das neue Parlament. Nur: Die Rechtsvorschrift, nach der diese Sitze zu berechnen wären, existiert seit einem Jahr nicht mehr. Zum Hintergrund: Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, behält sie diese Überhangmandate; die anderen Parteien erhalten Ausgleichsmandate, das Parlament wächst. So ordnet es § 19 des Landeswahlgesetzes an und delegiert das Entscheidende: „Das Nähere über die Berechnung bestimmt die Landeswahlordnung." Bis September 2025 stand dieses Nähere in § 73 Absatz 6 der Landeswahlordnung — die Rundungsregel (aufgerundet wird erst über 0,5), das Verfahren bei Überhang mehrerer Parteien, die Verteilung der Ausgleichssitze auf die Bezirkslisten, der Losentscheid bei Gleichstand. Am 2. September 2025 erließ der Senat Wegner die Landeswahlordnung neu. Die Berechnungsvorschrift wurde ersatzlos gestrichen; unter § 73 stehen heute Fristen für den Fall vorzeitiger Parlamentsauflösung, zu Ausgleichsmandaten kein Wort mehr. Der Verweis des Gesetzes läuft ins Leere. Das ist keine Petitesse für Wahlrechtsästheten, sondern ein erheblicher Wahlfehler. Der Verfassungsgerichtshof hat 2022 in seinem Urteil zur Wiederholungswahl – an dem ich nicht ganz unbeteiligt war – festgehalten, dass bei diesen Bruchteilsrechnungen schon wenige hundert Stimmen einen Sitz verschieben können. Ohne verbindliche Formel sind mehrere Rechenwege vertretbar, mit unterschiedlichen Sitzverteilungen. Wer im Parlament sitzt, entschiede dann das Gutdünken der Verwaltung – nach dem Wahltag. Gerade diesmal kommt es darauf an: Schon die Hochrechnungen des Wahlabends zeigten Überhangmandate und ein deutlich vergrößertes Abgeordnetenhaus. Es ist bereits die zweite tragende Vorschrift, die beim Neuerlass verschwand. Für die Vorgabe zur Zahl der Wahlkabinen hat mir die Senatsverwaltung für Inneres das im August schriftlich bestätigt. Eine gravierende Nachlässigkeit des Senats Wegner, oder um es mit der CDU-Kampagne zu sagen: Schlendrian. Ich habe deshalb den Landeswahlleiter und die Innenverwaltung um Auskunft gebeten: Nach welchem Rechenweg wurde die Sitzverteilung der Wahlnacht ermittelt, auf welcher Rechtsgrundlage, war die Streichung Absicht oder Versehen, und wird erwogen, die Regel nachträglich per Verordnung zu schaffen — für eine Wahl, die bereits gelaufen ist? Nachdem der Landeswahlleiter schon bei meiner letzten Anfrage lieber nicht klar antworten wollte, bin ich nun umso gespannter. Der Landeswahlausschuss muss das endgültige Ergebnis noch feststellen; binnen sechs Wochen ist es im Amtsblatt bekannt zu machen, danach beginnt die Frist für Wahleinsprüche beim Verfassungsgerichtshof. Nach dem Debakel von 2021 hieß es, diesmal sei alles besser vorbereitet. Zu den Grundlagen einer demokratischen Wahl gehört, dass die Spielregeln am Wahltag feststehen müssen – nicht nachher. In Berlin standen sie auch fest — bis vor einem Jahr. 🤷 War das Pfusch oder Plan?
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Welche Partei wirkt auf dich radikaler? Begründung gern als Kommentar. #Priebshow Danke fürs Teilen außerhalb irgendwelcher Blasen.
4% AfD
96% Die Linke
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Faktenbäcker🥨 retweeted
Hier hat gerade jemand an Tanksäule 9 für fünf Euro getankt. Wo will der hin, zur Säule 1?
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Glückwunsch
Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht stoppt Grundrechtseingriff der Berliner Verkehrsbetriebe: NIUS-Werbung muss zurück auf den Bus und in die U-Bahn Berlin/Hamburg, 21. September 2026. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegen den zugunsten von NIUS ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.07.2026 (VG 1 L 215/26) zurückgewiesen und den Anspruch von NIUS auf Fortführung seiner Werbekampagne auf den Verkehrsflächen der BVG bestätigt (Beschluss vom 21.09.2026, OVG 1 S 63/26). Die BVG muss ihren Werbevermarkter binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für beide rechtswidrig entfernten Werbemaßnahmen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG. Gegenstand der von der BVG zunächst freigegebenen und später entfernten NIUS-Kampagne waren die Motive: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird" auf dem Doppeldeckerbus und „Wir haben eine Marktlücke im deutschen Journalismus entdeckt: Journalismus" in der U-Bahn. Das OVG bestätigt, dass die BVG eine von ihr inhaltlich geprüfte und freigegebene Werbekampagne eines Presseunternehmens nicht wegen Drohungen oder Störungen Dritter beenden durfte. NIUS hat Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG. Der Senat stellt fest, dass die freigegebenen Werbemotive von NIUS unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der BVG-Werbeflächen verstoßen. Nach einem X-Post des NIUS-Chefredakteurs Julian Reichelt hatte die BVG entschieden, die Kampagne zu beenden. Zur Rechtfertigung berief sie sich auf Sicherheitsrisiken: Aufrufe Dritter in den sozialen Medien zu Beschädigungen an BVG-Einrichtungen und zu Störungen des Betriebsablaufs, die mehrstündige Verfolgung des Busses mit der NIUS-Werbung durch einen Plakatwagen mit Gegenslogans sowie angebliche Gefahren für Fahrgäste, Personal und Infrastruktur. Das OVG weist diese Rechtfertigung zurück. Die Störungen kämen nicht von NIUS, sondern von dritter Seite. Allein der Umstand, dass Dritte wegen der Kampagne Gewalt gegen BVG-Einrichtungen ausüben und den Betrieb stören könnten, rechtfertige es nicht, NIUS von der Werbeflächennutzung auszuschließen. Drohungen in den sozialen Medien und das Bedrängen des Busses im Straßenverkehr habe die BVG zur Anzeige zu bringen; die Kündigung gegenüber NIUS rechtfertigten sie nicht. Sicherheitsbedenken könnten den Zugangsanspruch nur entfallen lassen, wenn sich die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechterhalten ließe. Dafür fehlten Anhaltspunkte schon deshalb, weil die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe. Ihre Behauptung, selbst die Polizei hätte die Lage nicht beherrschen können, nennt der Senat „reine Spekulation". Auch mit ihrer Beschwerde gegen untersagte Passagen in ihrer Pressemitteilung ist die BVG unterlegen. Sie hatte darin Äußerungen Reichelts zur Zweigeschlechtlichkeit samt der Fotomontage einer vermeintlichen Werbung amtlich als „offensichtlich rechtswidrig" bezeichnet und behauptet, das Motiv überschreite die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit. Die Fotomontage war, wie das OVG festhält, weder Gegenstand des Werbevertrags mit der BVG noch auf deren Fahrzeugen zu sehen. Das OVG stellt fest, dass die BVG mit dieser Behauptung die Grenzen ihres Äußerungsrechts überschritten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche ein „Recht auf Gegenschlag" der BVG nur so weit wie eine Richtigstellung. Das OVG betont die „Vermutung für die freie Rede". Amtsträger hätten sich bei unsicherer rechtlicher Bewertung im öffentlichen Diskurs zurückzuhalten. Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS in dem Verfahren vertrat, erklärt: „Die Entscheidung korrigiert einen drastischen staatlichen Eingriff in elementare Grundrechte, die Meinungs- und Pressefreiheit. Besonders kritikwürdig an den rechtswidrigen Maßnahmen der BVG war das Einknicken vor Kampagnengegnern, als hätten diese die Befugnis, den Umfang von Äußerungsrechten zu bestimmen. Grundrechte gelten nicht nur, solange niemand protestiert." Weiter erklärt Steinhöfel: „Der Staat darf nicht mit amtlicher Autorität rechtmäßige Meinungsäußerungen als ‚offensichtlich rechtswidrig' brandmarken und daran Sanktionen knüpfen. Wer so handelt, verlässt die Rolle des grundrechtsgebundenen Hoheitsträgers. Ich erwarte, dass diese Lektion verstanden wird." Der Beschluss ist unanfechtbar. berlin.de/gerichte/oberverwa…
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Um diese Sticker geht es😂
Die Sticker sind nun auch in meinem Store. Auch Tickets für alle Shows masud-comedy.com die 2027 Tour ist reduziert hier ticketmaster.de/search?q=mas… Hier seht ihr was aus Hamburg. "Playlist"-Best of und neues. Das hier ist was neues, das wäre dann auch im nächsten Programm
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