Ein Beitrag von Dr. Sabine Stebel: (Jeder, der in McPom am Sonntag wählt, sollte sich noch einmal das Verhalten der Landesmutter Erinnerung rufen - einfach mal an Taten messen)
"Am 20. September sind Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern (auch liebevoll McPomm genannt). Damit man weiß, wie sich die aktuelle Ministerpräsidentin in der letzten Legislaturperiode geschlagen hat, habe ich ihre Handlungen an den mit bekannten IFG Akten und wissenschaftlichen Daten gemessen. OK, nicht ich, sondern die KI Perplexity, also eine neutrale Instanz.
Ich selbst bin aus Baden-Württemberg. Die Wahlen in MP sind für mich nicht sonderlich interessant. Frau Schwesig ist mir nur in Georg Mascolos Buch “Der Ausbruch” beim Lesen bereits unangenehm aufgefallen.
Da gerade ohnehin juristisch gegen sie geschossen wird, dachte ich mir, ich wende meine Quellen (BfArM IFG, RKI-Files, Mascolo - “Der Ausbruch”, Prof Martin Schwabs Schriftsätze im Julia Neigel Prozess 12) mit denen ich die KI trainiert habe, auf Frau Schwesig an und schaue, was dabei herauskommt.
Dieses Spiel kann man mit jedem einzelnen Politiker und seinen Entscheidungen machen, wenn die KI gut trainiert ist.
Manuela Schwesig – Entscheidungschronologie im Abgleich mit BfArM-Aktenlage, RKI-Protokollen und internationaler Myokarditis-Evidenz (Israel)
Ein wenig historischer Hintergrund zur Erinnerung an damals:
(siehe unten eingefügte Bilder 1 bis 3).
Die Ministerpräsidentin, die härter blieb als die Zahlen
Manuela Schwesigs Corona-Entscheidungen zwischen Vorsicht, Protokoll und Widerspruch
Seit sechs Jahren wird über die Corona-Politik der Bundesländer gestritten. Ein Land taucht in dieser Debatte immer wieder auf:
Mecklenburg-Vorpommern. Die dortige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) galt lange als eine der entschiedensten Verteidigerinnen strenger Schutzmaßnahmen. Was in der öffentlichen Wahrnehmung als konsequente Vorsicht erschien, wird durch neue Aktenbestände inzwischen präziser lesbar:
Freigegebene E-Mails des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI), Rekonstruktionen der Bund-Länder-Beratungen sowie eine neu anhängige Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Rostock zeigen, dass die eigene Landesregierung an mehreren Punkten möglicherweise anders informiert war, als es die politische Kommunikation nach außen erkennen ließ.
Frühphase 2020: eine Verordnung um 21:27 Uhr
Am 17. März 2020 erließ Mecklenburg-Vorpommern eine der weitreichendsten frühen Landesverordnungen der Republik. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Spielplätze gesperrt, und das Land verhängte als erstes Bundesland ein striktes Einreiseverbot für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern. Auch die Ostseeinseln durften nicht mehr angesteuert werden.
Über die inhaltliche Härte hinaus wird inzwischen die Form dieser Verordnung diskutiert. Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat vor dem Oberverwaltungsgericht Rostock unter dem Aktenzeichen 6 U 10/26 vorgetragen, die Verordnung sei nicht handschriftlich unterzeichnet worden, sondern habe eine pixelidentische Faksimile-Signatur getragen. Die Berliner Zeitung berichtete am 13. September 2026, PDF-Metadaten wiesen als Erstellungszeitpunkt der Verordnung den 17. März 2020 um 21:27 Uhr aus. Der Vorwurf betrifft in vergleichbarer Form auch die MV-Verordnungen vom 23. März und 3. April 2020.
Zum wissenschaftlichen Kenntnisstand jener Tage:
Modellierungen im Kanzleramt fußten am 12. März 2020 noch weitgehend auf Daten aus Shenzhen und wiesen einen sehr hohen Unsicherheitsgrad auf. Belastbare Daten zur Übertragung von Kindern auf Erwachsene lagen nicht vor (Katja Gloger, Georg Mascolo: Ausbruch – Innenansichten einer Pandemie, Teil 1). Zwei RKI-Krisenstabsdokumente aus den Wochen nach dem 17. März 2020 erhielten in diesem Zusammenhang später Gewicht: Am 17. April 2020 hielt der Krisenstab fest, dass „positiv getestete Abstrich-Proben nicht mit infektiösen Viruspartikeln gleichzusetzen“ seien; am 27. April und 6. Mai 2020 wurde intern vermerkt, die PCR eigne sich nicht für ein Verlaufsmonitoring. Beide Feststellungen sind im Schriftsatz von Prof. Martin Schwab an das OVG Bautzen zitiert (Schwab-Schriftsatz vom 13.01.2026, S. 239–245).
Mitgetragener Lockdown, aber selbst schon zweifelnd
Am 23. März 2020 trug Schwesig den bundesweiten „ersten Lockdown“ mit. Versammlungsverbot ab mehr als zwei Personen, Schließung der Gastronomie und der Dienstleister. Nur sieben Wochen später jedoch, am 30. April 2020 in einer Bund-Länder-Schaltkonferenz, hatte die Ministerpräsidentin selbst Zweifel und formulierte sie offen. Gloger und Mascolo halten aus der Runde fest, Schwesig habe wörtlich erklärt:
„Als Ministerpräsidentin des Landes mit den geringsten Infektionszahlen könne sie geschlossene Restaurants politisch und rechtlich nicht mehr vertreten“ (Ausbruch, Teil 2).
Am 6. Mai 2020, ebenfalls in einer Bund-Länder-Runde, ging Bundeskanzlerin Angela Merkel diesen Zweifel direkt an. Mit einem für die spätere rechtliche Bewertung viel zitierten Satz: „In Mecklenburg-Vorpommern hätte man danach nie einen Shutdown machen müssen“ (Gloger/Mascolo, Ausbruch, Teil 2). Das RKI hatte bereits am 14. April 2020 in einem Krisenstabseintrag festgehalten: „niedrige Inzidenzen weiterhin in Mecklenburg-Vorpommern“. Auch im Spätsommer und Herbst 2020 blieb MV in den RKI-Protokollen bei „sehr niedriger Inzidenz“ (Einträge vom 21.09.2020 und 30.09.2020).
Die Landespolitik hielt trotzdem an ihrem harten Kurs fest. Am 2. Oktober 2020 protokollierte der RKI-Krisenstab, das Land wende einen inzidenzbasierten Automatismus an: „Mecklenburg-Vorpommern versteht Berlin auch als Einheitsgemeinde; sobald eine 7-T.Inz./100.000 Ew. von über 30 Fällen erreicht ist, gibt es keine Beherbergung für Touristen aus Berlin.“ Fünf Tage später verzeichnete das RKI im Wochenvergleich für MV einen Anstieg von 139 % — bei niedrigen Ausgangszahlen ein klassischer Basiseffekt, aber politisch als Argument für weitere Verschärfungen genutzt.
„Salamitaktik“ und „Wellenbrecher“
Am 28. Oktober 2020 trug Mecklenburg-Vorpommern den sogenannten Wellenbrecher-Lockdown mit. In der Schaltkonferenz jener Woche redete Schwesig laut Gloger/Mascolo dem thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow „gut zu“ und half, dessen Protokollerklärung zu MPK-Kompetenzgrenzen zu entschärfen — der Kern („MPK müsse sich ihrer Funktion und den Grenzen ihrer Kompetenzen bewusst sein“) blieb aber erhalten (Ausbruch, Teil 3). Ergebnis: einstimmige Zustimmung, 17:0.
Zweieinhalb Wochen später kritisierte Schwesig in einer Schaltkonferenz Bundesvorschläge als „Salamitaktik, die nicht zu Vertrauen führt“ und sperrte sich gegen einzelne unabgestimmte Vorstöße wie „Schnupfenquarantäne“ oder Kontaktbeschränkungen für Kinder auf eine „Freundschaftsregel“ (Gloger/Mascolo, Ausbruch, Teil 3). Ihre Kritik richtete sich also weniger gegen die Härte der Maßnahmen als gegen deren Kommunikation.
Parallel begann in einem anderen Referat des Bundes eine Befassung, deren Bedeutung erst später sichtbar wurde. Im Referat 93 des BfArM wurden die Grundlagen für die Zulassung und Bewertung von Antigen-Schnelltests vorbereitet. In einer internen „Anhörung Mindestkriterien SARS-CoV-2 Antigentests“ vom 1. Dezember 2020 hielt das Referat aktenkundig fest: „Zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität ist derzeit kein internationaler Standard verfügbar“; Ct-Werte seien „nur mit Einschränkungen vergleichbar“ (BfArM-FOI Teil 2, S. 431). Damit war intern dokumentiert, dass die spätere flächendeckende Selbsttest-Kampagne an Schulen ohne etablierten Standard beginnen würde.
Selbsttests an den Schulen — der 12. Mai 2021
Die Selbsttest-Kampagne begann Anfang März 2021 mit einer scharfen politischen Selbstpositionierung. Am 6. März 2021 kritisierte Schwesig in Schwerin den Bund für die aus MV-Sicht zu späte Lieferung: „Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass ich sehr verärgert bin darüber, dass der Bund es zulässt, dass zunächst Aldi und Co. Selbsttests verramschen können und wir die Selbsttests erst Mitte März geliefert bekommen“, zitiert der NDR. Und weiter: „Es könne in der Corona-Pandemie nicht sein, dass der Markt über den Schutz für Kinder und Jugendliche bestimme. Dies hätte der Staat tun müssen.“ Mit mehr Selbsttests seien „Lockerungen in Kitas und Schulen eher möglich“. MV habe bereits zwei Millionen Selbsttests geordert.
Am 17. März 2021 kündigte das MV-Bildungsministerium (Ministerin Bettina Martin, SPD) an, dass ab Montag, dem 22. März 2021, alle Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen einmal wöchentlich einen Corona-Selbsttest in der Klasse unter Aufsicht der Lehrkraft würden vornehmen können. Martin schrieb in einem Elternbrief, die Tests seien „sehr leicht anwendbar“ und „nicht unangenehm“ (Zeit vom 17.03.2021). Die Anwendung blieb zunächst freiwillig. Aus den Lehrerverbänden kam sofortige Kritik: Der dbb-Landesvorsitzende Dietmar Knecht sprach von „Wildwuchs an Anweisungen“ gegenüber den Lehrkräften; VBE-Landesvorsitzender Michael Blanck beklagte, es sei unklar geblieben, wie mit positiven Tests, mit Kindern, die mit den Röhrchen nicht klarkämen, und mit der Entsorgung verfahren werden solle. Die GEW-Landesvorsitzenden Annett Lindner und Maik Walm warnten vor Verletzungen, Ansteckungen und „Stigmatisierungen“ der Kinder.
Die entscheidende Wendung ergibt sich aus einer Doppel-Datierung. Am 12. Mai 2021 unterzeichnete Bildungsministerin Bettina Martin in Schwerin die dritte SchulCoronaVO M-V. Die Verordnung trat am 13. Mai 2021 in Kraft; ihr § 1a machte per 1. Juli 2021 eine Testpflicht zur Voraussetzung des Präsenzunterrichts: „Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, unterstützende pädagogische Fachkräfte sowie Referendarinnen und Referendare, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden“ (Verordnungstext,
regierung-mv.de). Unterzeichnet wurde die Verordnung „im Einvernehmen mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium“.
Am selben Tag, dem 12. Mai 2021, tagte in der 27. Bund-Länder-Besprechung Medizinprodukte im BMG/BfArM-Kreis. Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein eigener Tagesordnungspunkt aufgerufen: „Stimmungsbild/Einschätzung zu Selbsttests an Schulen/Eignung von Selbsttests für Kinder (Mecklenburg-Vorpommern)“.
Das Protokoll hält den MV-Vortrag ausdrücklich fest: „nach der Gebrauchsanweisung [unterliegt] die Anwendung von Selbsttests einer Alterseinschränkung … keine Tests zur Eigenanwendung durch Kinder insbesondere im Kita- und/oder Grundschulalter [existieren] auf dem Markt … stellt sich die Frage der rechtlichen Zulässigkeit“ (BfArM-FOI Teil 2, S. 259, identisch S. 273).
Beide Vorgänge stammen aus derselben Landesregierung — das Bildungsressort setzt die Testpflicht dennoch rechtskräftig in Kraft. Das Gesundheitsressort meldet am selben Tag im Bund-Länder-Kreis Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit an. Der Widerspruch ist aktenkundig.
Dass diese Zweifel keine akademische Vorsicht waren, zeigte sich am 20. Oktober 2021. An diesem Tag stoppte das MV-Bildungsministerium vorsorglich den weiteren Einsatz des chinesischen Antigen-Selbsttests „Anhui Deepblue“ an allen Schulen des Landes. Rund 900.000 Stück waren bereits erworben. Die Tests wurden montags und mittwochs an Schülerinnen und Schülern angewandt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hatte von einer Verwendung abgeraten, weil „eine Verunreinigung der Testlösung … nicht ausgeschlossen werden“ könne (NDR vom 20.10.2021). Die im Mai im Bund-Länder-Kreis eingespeisten Zweifel waren damit im Herbst durch einen konkreten Vorfall bestätigt.
Der Kalender der Impfstrategie 12–17 Jahre
Ein zweiter kritischer Punkt der Entscheidungschronologie betrifft die Impfstrategie für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre. Bereits am 28. Februar 2021 übermittelte das israelische Gesundheitsministerium der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der US-Behörde CDC das erste Myokarditis-/Perimyokarditis-Signal bei 16- bis 30-Jährigen nach BNT162b2 mit rund 40 Fällen; die CDC vermerkte die Meldung intern mit „High Importance“ (Israels Myokarditiswarnungen wurden ignoriert,).
Nach dieser ersten Signalmeldung folgten weitere Übermittlungen: 3. März 2021 (weitere Details an CDC), 25. März 2021 (Übermittlung an Pfizer: 157 Hospitalisierungen, davon 65 Myokarditis/Perikarditis, sowie 46 Todesfälle), 5. April 2021 (VaST-Präsentation im CDC-Umfeld), 20. April 2021 (36 weitere Hospitalisierungen und 5 Todesfälle) und weitere. Die FDA erweiterte am 10. Mai 2021 die Notfallzulassung für Pfizer auf 12- bis 15-Jährige, auf Grundlage von 2.260 Studienteilnehmern. Die CDC folgte am 12. Mai 2021.
Am 2. August 2021 beschloss die Gesundheitsministerkonferenz „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit“ flächendeckende Impfangebote für 12- bis 17-Jährige und setzte sich damit ausdrücklich über die zurückhaltende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinweg (Deutsche Welle vom 02.08.2021; GMK-Beschluss). Die STIKO empfahl erst am 16. August 2021 die generelle Impfung für 12- bis 17-Jährige und schränkte am 10. November 2021 mit dem Hinweis ein, unter 30-Jährige sollten nur noch mit Comirnaty geimpft werden (RKI-Pressemitteilung).
Mecklenburg-Vorpommern trug den GMK-Beschluss vom 2. August 2021 mit. Eine dokumentierte MV-Sonderposition, die auf das seit Ende Februar 2021 auf EMA-Ebene bekannte Myokarditis-Signal Bezug genommen hätte, ist in den ausgewerteten Aktenbeständen bislang nicht auffindbar. Diese Leerstelle ist selbst ein Belegstück. Sie zeigt, dass Fragen, die im Bund-Länder-Kreis Medizinprodukte durchaus gestellt wurden (siehe Selbsttests, 12.05.2021), im Bereich der pädiatrischen Impfstrategie nicht sichtbar aus Schwerin gestellt worden sind.
Manuela Schwesig jedoch warb persönlich für die Impfung von Jugendlichen bevor diese von der STIKO empfohlen wurde. Es wäre zu prüfen, ob damit auch ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorlag.
Die 100-Betten-Regel und die 2G-Plus-Wende
Im Dezember 2021 trug MV die Einführung von 2G-Plus und die Clubschließungen mit und drängte auf bundesweite Übernahme (Handelsblatt-Berichte; MV-Statement Schwesigs auf YouTube). Als in der öffentlichen Debatte die Frage nach Intensivbelegungen an Bedeutung gewann, ordnete das Land die feste Vorhaltung von 100 Intensivbetten allein für COVID-19-Patienten an. Die Berechnung der Auslastung erfolgte fortan bezogen auf diese 100 Betten, wodurch sich die auf der landeseigenen „Corona-Ampel“ ausgewiesene Auslastung rechnerisch versechsfachte (Bericht Die Welt Ende 2021, im Nutzer-Dossier zitiert). Der methodische Effekt ist unbestritten: Wer eine kleinere Bezugsgröße wählt, erzeugt bei gleicher absoluter Patientenzahl eine höhere prozentuale Belastung — was die politische Rechtfertigung schärferer Einschränkungen erleichterte.